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LG Hamburg, 23.06.1994 - 326 O 391/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12
Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe: …
c) Schließlich erweist sich die Entscheidung auch nicht bereits insoweit als richtig, wie die Beklagte zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 23. Juni 1994 - 326 O 391/93 - verurteilt worden ist. - LG Hamburg, 10.11.2011 - 311 O 96/10
Vollstreckungsgegenklage: Einwand der Verwirkung
Aktenzeichen 326 O 391/93,.Aktenzeichen 326 O 391/93,.
Aktenzeichen 326 O 391/93 in Höhe von 3.874,91 DM (vorgelegt als Anlage K 4).
Im Zusammenhang mit dem Verfahren 326 O 391/93 sei Anfang Oktober 1994 eine Prozessbürgschaft über 38.500,00 DM eingelöst und zur Tilgung der Urteilsforderung verwendet worden.
So hat sie der Firma C zunächst alle streitgegenständlichen Titel zur Zwangsvollstreckung übergeben, im laufenden Verfahren jedoch zugestanden, dass die Einlösung einer Prozessbürgschaft über 38.500,00 DM im Zusammenhang mit dem Verfahren 326 O 391/93 zur Tilgung der Urteilsforderung geführt hat.