Rechtsprechung
LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit; Ausgestaltung der Durchsetzung von persönlichen Forderungen in Form eines schuldrechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 13.11.2006 - 67b IN 109/06
- LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06
- BGH, 29.11.2007 - IX ZB 12/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03
Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines …
Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06
Der Schuldner ist ausreichend dadurch geschützt, dass für die nachgeschobene Forderung sämtliche Voraussetzungen des § 14 InsO neu zu prüfen sind (BGH ZIP 2004, 1466 [BGH 05.02.2004 - IX ZB 29/03] [1467]).Nicht erforderlich ist, dass der Gläubiger die Vollstreckung wegen der titulierten Forderung tatsächlich betreibt, ausreichend ist bereits die Vollstreckbarkeit als solche (vgl. BGH ZIP 2004, 1466 [BGH 05.02.2004 - IX ZB 29/03] [1467/68]).
- BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05
Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag
Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06
Da der Eröffnungsgrund allein aus Forderungen der Antragstellerin abgeleitet wird und diese Forderungen bestritten sind, ist für diese Forderungen der Vollbeweis für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlich (vgl. BGH ZIP 2006, 1452 [BGH 29.06.2006 - IX ZB 245/05] [1453/54]).Es hätte ihr frei gestanden, ihre Einwendungen gegen die titulierte Forderung oder gegen deren Vollstreckbarkeit in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren überprüfen zu lassen (vgl. BGH ZIP 2006, 1452 [BGH 29.06.2006 - IX ZB 245/05] [1453/54]).
- BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04
Begriff der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06
Die Schuldnerin kann 10 % oder mehr ihrer fälligen Gesamtverbindlichkeiten länger als drei Wochen nicht erfüllen (BGHZ 163, 134 [139/140]). - AG Hamburg, 13.11.2006 - 67b IN 109/06
Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer …
Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06
Die Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13. November 2006 (Az.: 67 b IN 109/06) wird auf Kosten der Schuldnerin nach einem Beschwerdewert von ? 400, 00 zurückgewiesen.