Rechtsprechung
   LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,57961
LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06 (https://dejure.org/2006,57961)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.12.2006 - 326 T 108/06 (https://dejure.org/2006,57961)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - 326 T 108/06 (https://dejure.org/2006,57961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,57961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit; Ausgestaltung der Durchsetzung von persönlichen Forderungen in Form eines schuldrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06
    Der Schuldner ist ausreichend dadurch geschützt, dass für die nachgeschobene Forderung sämtliche Voraussetzungen des § 14 InsO neu zu prüfen sind (BGH ZIP 2004, 1466 [BGH 05.02.2004 - IX ZB 29/03] [1467]).

    Nicht erforderlich ist, dass der Gläubiger die Vollstreckung wegen der titulierten Forderung tatsächlich betreibt, ausreichend ist bereits die Vollstreckbarkeit als solche (vgl. BGH ZIP 2004, 1466 [BGH 05.02.2004 - IX ZB 29/03] [1467/68]).

  • BGH, 29.06.2006 - IX ZB 245/05

    Antragsberechtigung bei Forderungen aus einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06
    Da der Eröffnungsgrund allein aus Forderungen der Antragstellerin abgeleitet wird und diese Forderungen bestritten sind, ist für diese Forderungen der Vollbeweis für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erforderlich (vgl. BGH ZIP 2006, 1452 [BGH 29.06.2006 - IX ZB 245/05] [1453/54]).

    Es hätte ihr frei gestanden, ihre Einwendungen gegen die titulierte Forderung oder gegen deren Vollstreckbarkeit in den für den jeweiligen Einwand vorgesehenen Verfahren überprüfen zu lassen (vgl. BGH ZIP 2006, 1452 [BGH 29.06.2006 - IX ZB 245/05] [1453/54]).

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06
    Die Schuldnerin kann 10 % oder mehr ihrer fälligen Gesamtverbindlichkeiten länger als drei Wochen nicht erfüllen (BGHZ 163, 134 [139/140]).
  • AG Hamburg, 13.11.2006 - 67b IN 109/06

    Beschluss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer

    Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2006 - 326 T 108/06
    Die Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13. November 2006 (Az.: 67 b IN 109/06) wird auf Kosten der Schuldnerin nach einem Beschwerdewert von ? 400, 00 zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht