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   LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05   

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https://dejure.org/2005,28572
LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05 (https://dejure.org/2005,28572)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30.06.2005 - 327 O 126/05 (https://dejure.org/2005,28572)
LG Hamburg, Entscheidung vom 30. Juni 2005 - 327 O 126/05 (https://dejure.org/2005,28572)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05
    Der Klägerin steht gegen die Beklagte wegen der Verletzung der Marken N. sowie Z. gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG auf der Grundlage der rechtskräftigen Feststellungen des Urteils des HansOLG vom 22.4.2004 (Az.: 3 U 240/01 - vgl. Anlage K 1) ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von insgesamt Euro 21.288,02 zu.

    Dazu hat bereits das HansOLG in seinem Urteil vom 22.4.2004 (Az.: 3 U 240/01 - vgl. Anlage K 1, S. 13) ausgeführt:.

  • OLG Hamburg, 31.07.2003 - 3 U 117/00

    Umfang des markenrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Markenverletzung durch

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05
    Die Kammer vermag dabei der bisherigen Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, der Verletzergewinn bei Parallelimporten von markenrechtlich geschützten Arzneimitteln beruhe keineswegs nur auf der Rechtsverletzung (HansOLG NJOZ 2004, 858 ff. (865)), die auch in neueren Entscheidungen nicht explizit aufgegeben worden ist (Urt. v. 19.8.2004 - 3 U 94/03 - Auskunft über Verletzergewinn wegen jedenfalls teilweiser Ursächlichkeit der Rechtsverletzung für den Gewinn), nicht uneingeschränkt zu folgen.

    Gleiches gilt für den Umstand, dass kein vernünftiger Parallelimporteur dem Markeninhaber Lizenzgebühren zahlt, weil er - nach Herstellung der Erschöpfungsvoraussetzungen - die Arzneimittel ohnehin rechtmäßig vertreiben kann (vgl. Schickert, a.a.O., m.w.N.; zuletzt HansOLG NJOZ 2004, 858 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 27 U 12/01

    Berechnung des Ausgleichs für die Verletzung markenrechtlich geschützter

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05
    Dies gilt umso mehr, als davon auszugehen ist, dass vernünftige Vertragpartner bei Abschluss eines gewerbliche Schutzrechte betreffenden Lizenzvertrags einen Lizenzfälligkeitstermin mit der Folge einer über die gesetzliche Verzugsregelung hinausgehenden Zinspflicht vereinbart hätten (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, S. 209 - Meißner Dekor) und somit als Fälligkeitszeitpunkt spätestes der 01.11.1999 - als Datum des Abschlusses der "Markenbenutzung" zu Grunde zu legen ist.
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80

    Fersenabstützvorrichtung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05
    Die fiktive Verletzerlizenz ist jedoch verzugsunabhängig um einen Zinsanteil zu erhöhen, da der Verletzte so zu stellen ist, als hätte er die Lizenzzahlungen in lizenzvertraglich üblicher Weise aufgrund laufender Abrechnungen erhalten (vgl. BGH NJW 1982, S. 1151 - Fersenabstützvorrichtung).
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05
    Zur Begründung der Lizenzhöhe können jedoch solche Umstände, welche lediglich die Schadenshöhe beim Verletzten betreffen nicht herangezogen werden (vgl. BGH GRUR 1980, S. 841 - T).
  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05
    Das würde dem Grundsatz widersprechen, dass die einzelnen "Berechnungsarten" zur Ermittlung des "Schadensbetrages" nicht miteinander vermengt werden dürfen (vgl. BGH GRUR 1977, S. 539 - Prozessrechner).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05
    Einer solchen Schätzung steht vorliegend auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.10.2002 (vgl. NJW 2003, S. 1655) entgegen.
  • OLG Hamburg, 19.08.2004 - 3 U 94/03

    Zur Verletzung der Markenrechte des Arzneimittelherstellers durch einen

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05
    Die Kammer vermag dabei der bisherigen Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, der Verletzergewinn bei Parallelimporten von markenrechtlich geschützten Arzneimitteln beruhe keineswegs nur auf der Rechtsverletzung (HansOLG NJOZ 2004, 858 ff. (865)), die auch in neueren Entscheidungen nicht explizit aufgegeben worden ist (Urt. v. 19.8.2004 - 3 U 94/03 - Auskunft über Verletzergewinn wegen jedenfalls teilweiser Ursächlichkeit der Rechtsverletzung für den Gewinn), nicht uneingeschränkt zu folgen.
  • OLG Hamburg, 12.02.2004 - 3 U 98/00

    Anspruch auf Auskunfts- und Rechnungslegung im Falle der Markenrechtsverletzung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05
    Dies gilt auch in Fällen von markenverletzenden Parallelimporten von Arzneimitteln (vgl. HansOLG, Urteil vom 12.02.2004 - Az.: 3 U 98/00).
  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05
    Der Schaden wird allerdings vermutet, wenn der Verletzer Gewinn erzielt hat (vgl. BGH GRUR 1995, S. 349 - Objektive Schadensberechnung).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05

    Berechnung der Lizenzanalogie wegen Markenverletzung - Versäumung der

    Die Berufung der Klägerin sowie die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.6.2005, Az. 327 O 126/05, werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.06.2005, Az. 327 O 126/05 aufzuheben, soweit die Beklagte zur Bezahlung von mehr als EUR 560, 50 zzgl.

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