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   LG Hamburg, 21.08.2008 - 327 O 204/08   

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https://dejure.org/2008,14391
LG Hamburg, 21.08.2008 - 327 O 204/08 (https://dejure.org/2008,14391)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.08.2008 - 327 O 204/08 (https://dejure.org/2008,14391)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. August 2008 - 327 O 204/08 (https://dejure.org/2008,14391)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Werbung für Heilsteine ist schon per se wettbewerbswidrig

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unterlassungsanspruch gegenüber der Behauptung der Heilwirkung von Steinen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Internet-Bewerbung von "Heilsteinen" wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bewerbung von "Heilsteinen" im Internet wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Irreführend: Werbung mit "Heilsteinen"

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Werbung mit dem Begriff Heilsteine verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bewerbung von "Heilsteinen im Internet wettbewerbswidrig

Besprechungen u.ä.

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12

    Endpreise bei Autos müssen mit Überführungskosten angegeben werden

    Das gilt auch für die in Rede stehenden Überführungskosten, also die Kosten, die der KfZ-Händler pauschal für den Transport des Fahrzeugs vom Werk oder Auslieferungslager des Herstellers in seinen Betrieb aufwenden muss, weil der Verbraucher diese in der Sphäre des Händlers entstehenden Kosten als Bestandteile des Endpreises auffasst (vgl. schon BGH GRUR 1983, 443, 445 - "Kfz-Endpreis"; OLG Bremen, WRP 2008, 1606; KG, Entscheidung vom 4.9.2012, 5 U 103/11 [als Anlage BB 2 vom Kläger vorgelegt]; Köhler a.a.O., § 1 PAngV Rz. 18).
  • LG Bielefeld, 29.06.2021 - 16 O 35/21
    Auch soweit ein Heilstein als anderer Gegenstand iSd. § 1 Abs. 1 Nr. 2 HWG anzusehen wäre (vgl. dazu LG Hamburg, Urteil vom 21.08.2008 - 327 O 204/08), fehlen in dem Angebot Werbeaussagen, die sich auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden bei Mensch oder Tier beziehen, oder operative plastisch-chirurgische Eingriffe, soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht.
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