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   LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15   

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LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15 (https://dejure.org/2016,71404)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25.08.2016 - 327 O 305/15 (https://dejure.org/2016,71404)
LG Hamburg, Entscheidung vom 25. August 2016 - 327 O 305/15 (https://dejure.org/2016,71404)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH besteht die Hauptfunktion der Marke darin, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (EuGH GRUR 2003, 55, 57 - Arsenal; ebenso BGH GRUR 2012, 1040, 1041 - pjur/pure; BGH WRP 2007, 1090, 1092 - Pralinenform; BGH GRUR 2005, 414, 415 - Russisches Schaumgebäck).

    Zu dieser Herkunftserwartung gehört zudem auch, dass eine Marke die Gewähr dafür zu bieten in der Lage ist, dass alle Waren, die sie kennzeichnet, unter der Kontrolle eines einzigen Unternehmens hergestellt worden sind, das für ihre Qualität verantwortlich gemacht werden kann (EuGH GRUR 2003, 55, 57 - Arsenal).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Aufmachung des Zeichens auf den betroffenen Waren den Eindruck aufkommen lässt, dass eine Verbindung im geschäftlichen Verkehr zwischen den betroffenen Waren und dem Markeninhaber besteht (EuGH GRUR 2003, 55, 57 - Arsenal).

    Wie bereits ausgeführt, besteht nach der Rechtsprechung eine Verwechslungsgefahr bereits dann vor, wenn die Aufmachung des Zeichens auf den betroffenen Waren den Eindruck aufkommen lässt, dass eine Verbindung im geschäftlichen Verkehr zwischen den betroffenen Waren und dem Markeninhaber besteht (EuGH GRUR 2003, 55, 57 - Arsenal).

  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08

    Opel-Blitz II

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15
    Die in der Entscheidung BGH GRUR 2010, 726 - Opel-Blitz II aufgestellten Grundsätze änderten daran nichts, denn sie seien nur auf Fälle von Doppelidentität anwendbar und könnten nicht auf Fälle übertragen werden, in denen es - wie hier - um das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr gehe.

    Der Verkehr nimmt die Kennzeichen auch nicht im Sinne der Entscheidung BGH GRUR 2010, 726 - Opel-Blitz II ausnahmsweise nicht als Hinweis auf die Herkunft der Spielwaren wahr.

    In der genannten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Feststellungen der Vorinstanzen nicht beanstandet, dass die angesprochenen Verbraucher das auf den Modellautos der Beklagten angebrachte Opel-Blitz-Zeichen nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit - nämlich als Abbildung der Marke, die das detailgetreu nachgebildete Auto an der entsprechenden Stelle trägt - verstehen und darin keinen Hinweis auf die Herkunft des mit dem Zeichen versehenen Modellautos erblicken (BGH GRUR 2010, 726 Rn. 19 f. - Opel-Blitz II).

  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 6 U 106/13

    Befugnis zur Urteilsveröffentlichung nach Markenverletzung

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15
    Der Verletzte kann daher nach dieser Vorschrift nicht die Duldung der Veröffentlichung durch den Verletzten selbst verlangen (OLG Frankfurt GRUR 2014, 296 - Sportwetten).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 6 U 55/13

    Gefahr der Marktabschottung bei Verlangen nach Darlegung der markenrechtlichen

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15
    Die Veröffentlichung des Kurzrubrums sowie des Tenors ist geeignet und ausreichend, um dem berechtigten Interesse der Klägerin Rechnung zu tragen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05. Juni 2014 - 6 U 55/13 -, juris und OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Juli 2015 - 6 U 109/14 -, juris).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09

    Lernspiele

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15
    Denn dem Antragsgegner in einem einstweiligen Verfügungsverfahren kann durch die Vollziehung einer mangels eines Verfügungsgrundes von Anfang an ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen, wenn er materiell-rechtlich ohnehin verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen (BGH GRUR 2011, 803 Rn. 59 - Lernspiele).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2015 - 6 U 109/14

    Markenrecht: Darlegungs- und Beweislast für Erschöpfungseinwand; Zivilprozess:

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15
    Die Veröffentlichung des Kurzrubrums sowie des Tenors ist geeignet und ausreichend, um dem berechtigten Interesse der Klägerin Rechnung zu tragen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 05. Juni 2014 - 6 U 55/13 -, juris und OLG Frankfurt, Urteil vom 16. Juli 2015 - 6 U 109/14 -, juris).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15
    Bei der Bestimmung der Verwechselungsgefahr ist zudem zu berücksichtigen, dass das Publikum die Zeichen nicht gleichzeitig wahrnimmt und auch nicht bewusst vergleicht (EuGH, Urt. v. 22.06.1999, Rs. C-342/97, Lloyd Schuhfabrik, Rdnr. 19; EuGH, Urt. v. 26.04.2007, Rs. C- 412/05 P, Alcon, Rdnr. 60, jeweils zitiert nach: http://curia.europa.eu).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15
    Es gilt zudem der Erfahrungssatz, dass auf Übereinstimmungen der zu vergleichenden Zeichen bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr stärker abzuheben ist, als auf Abweichungen, weil Erstere stärker im Erinnerungsbild zu verhaften pflegen (vgl. BGH GRUR 1998, 924 - salvent/Salventerol).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH besteht die Hauptfunktion der Marke darin, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Ware zu garantieren, indem sie ihm ermöglicht, diese Ware ohne Verwechslungsgefahr von Waren oder Dienstleistungen anderer Herkunft zu unterscheiden (EuGH GRUR 2003, 55, 57 - Arsenal; ebenso BGH GRUR 2012, 1040, 1041 - pjur/pure; BGH WRP 2007, 1090, 1092 - Pralinenform; BGH GRUR 2005, 414, 415 - Russisches Schaumgebäck).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-412/05

    Alcon / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus LG Hamburg, 25.08.2016 - 327 O 305/15
    Bei der Bestimmung der Verwechselungsgefahr ist zudem zu berücksichtigen, dass das Publikum die Zeichen nicht gleichzeitig wahrnimmt und auch nicht bewusst vergleicht (EuGH, Urt. v. 22.06.1999, Rs. C-342/97, Lloyd Schuhfabrik, Rdnr. 19; EuGH, Urt. v. 26.04.2007, Rs. C- 412/05 P, Alcon, Rdnr. 60, jeweils zitiert nach: http://curia.europa.eu).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

  • BPatG, 07.05.2014 - 28 W (pat) 19/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "starres Endoskop (dreidimensionale Marke)" -

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

  • BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04

    Pralinenform

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LG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2016 - 327 O 305/15 (https://dejure.org/2016,73784)
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