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   LG Hamburg, 27.11.2014 - 327 O 559/14   

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https://dejure.org/2014,40031
LG Hamburg, 27.11.2014 - 327 O 559/14 (https://dejure.org/2014,40031)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27.11.2014 - 327 O 559/14 (https://dejure.org/2014,40031)
LG Hamburg, Entscheidung vom 27. November 2014 - 327 O 559/14 (https://dejure.org/2014,40031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 1 Abs 1 GebrMG, § 3 Abs 1 GebrMG, § 11 Abs 1 S 2 GebrMG, § 13 Abs 1 GebrMG, § 24 Abs 1 S 1 GebrMG
    Einstweilige Verfügung wegen Gebrauchsmusterverletzung: Grundsatz der Anhörung des Gegners; Prüfung des erfinderischen Schritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung wegen Gebrauchsmuster nur mit Stellungnahme der Gegenseite

  • swd-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügungen aus Patent und Gebrauchsmuster

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügung wegen Gebrauchsmuster nur mit Stellungnahme der Gegenseite

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 137
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - L 3 U 197/12

    Verletztengeld: Hinweis auf entgangene Einnahmeerwartungen wegen Nichtantritts

    Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2014 - 327 O 559/14
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung in einer patentrechtlichen Streitigkeit - insbesondere soweit Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden - nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten der Antragstellerin zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte Entscheidung, die im nachfolgenden Hauptsacheverfahren revidiert werden müsste, nicht zu erwarten ist (OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 244, 245 - Spannbacke; OLG Hamburg, Urteil vom 6.6.2013 - Az. 3 U 197/12; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010 - I 2 U 126/09 = BeckRS 2010, 15862).

    Der Erlass einer Unterlassungsverfügung kommt daher nur in Betracht, wenn nach sorgfältiger Prüfung, die auch die Besonderheiten des Verfügungsverfahrens (besonderer Zeitdruck, unter dem gerade der Antragsgegner seine Verteidigung aufbauen muss; meist einschneidender Eingriff in die gewerbliche Tätigkeit des Antragsgegners) in den Blick zu nehmen hat, die Rechtsbeständigkeit des Verfügungspatents als hinlänglich gesichert betrachtet werden kann (OLG Hamburg, Urteil vom 6.6.2013 - Az. 3 U 197/12).

  • OLG Hamburg, 19.04.2001 - 3 U 231/00

    Einstweilige Verfügung wegen Unterlassungsanspruch in

    Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2014 - 327 O 559/14
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung in einer patentrechtlichen Streitigkeit - insbesondere soweit Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden - nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten der Antragstellerin zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte Entscheidung, die im nachfolgenden Hauptsacheverfahren revidiert werden müsste, nicht zu erwarten ist (OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 244, 245 - Spannbacke; OLG Hamburg, Urteil vom 6.6.2013 - Az. 3 U 197/12; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010 - I 2 U 126/09 = BeckRS 2010, 15862).

    Ihr Erlass setzt daher zum einen in der Regel die Feststellung einer wortlaut- bzw. wortsinngemäßen Verletzung des Verfügungspatents voraus, da sich die Feststellung einer äquivalenten Verletzung im Verfügungsverfahren in der Regel nicht mit dem erforderlich hohen Grad von Zuverlässigkeit feststellen lässt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 244, 245 - Spannbacke).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG Hamburg, 27.11.2014 - 327 O 559/14
    Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts kommt der Erlass einer einstweiligen Verfügung in einer patentrechtlichen Streitigkeit - insbesondere soweit Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden - nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungspatents als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten der Antragstellerin zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte Entscheidung, die im nachfolgenden Hauptsacheverfahren revidiert werden müsste, nicht zu erwarten ist (OLG Hamburg, GRUR-RR 2002, 244, 245 - Spannbacke; OLG Hamburg, Urteil vom 6.6.2013 - Az. 3 U 197/12; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010 - I 2 U 126/09 = BeckRS 2010, 15862).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 61/18

    Erteilung eines weitren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 59/18

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019

    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 64/18

    Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 82/18

    Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 58/18

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019

    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 62/18

    Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 63/18

    Erteilung eines weiteren Schutzzertifikats für eine einen bereits geschützten

    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2019 - 2 U 60/18

    Parallelentscheidung zu OLG Düsseldorf 2 U 61/18 v. 15.03.2019

    Um das Risiko einer folgenschweren Fehlentscheidung zu vermindern, kommt der Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung in Patentsachen grundsätzlich nur in Betracht, wenn sowohl der Bestand des Verfügungsschutzrechts als auch die Frage der Patentverletzung im Ergebnis so eindeutig zugunsten des Antragstellers zu beantworten sind, dass eine fehlerhafte, in einem etwaigen nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (Senat, InstGE 12, 114 - Harnkatheterset ; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LCD-Fernseher ; LG Hamburg, GRUR-RR 2015, 137 - Hydraulikschlauchgriffteil ).
  • LG Hamburg, 15.11.2018 - 327 O 315/18

    Gebrauchsmusterverletzung: Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen

    Bei Gebrauchsmustern gelten noch höhere Anforderungen, denn es ist zu beachten, dass es sich bei einem Gebrauchsmuster im Gegensatz zu einem Patent um ein ungeprüftes Schutzrecht handelt und das Gericht die Schutzfähigkeit daher stets eigenständig zu prüfen hat (Kammer, GRUR-RR 2015, 137, 138 - Hydraulikschlauchgriffteil).
  • LG Hamburg, 22.09.2022 - 327 O 113/22

    Unterlassungsanspruch aus Verfügungsgebrauchmuster

    Das gilt auch bei - wie vorliegend - anhängigem Löschungsverfahren (vgl. erkennende Kammer in GRUR-RR 2015, 137 ff. [139]).
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