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   LG Hamburg, 08.07.2010 - 327 O 634/09   

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https://dejure.org/2010,7029
LG Hamburg, 08.07.2010 - 327 O 634/09 (https://dejure.org/2010,7029)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2010 - 327 O 634/09 (https://dejure.org/2010,7029)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 327 O 634/09 (https://dejure.org/2010,7029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 3, 5 Abs. 1 Satz 2, 4 Nr. 11, 8 UWG; § 1 Abs. 6 PAngV
    Zur Irreführung über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistung; Abo-Falle

  • Justiz Hamburg

    Internet-Abodienste

    § 3 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 4 UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 11 UWG, § 8 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführung über die Kostenpflichtigkeit von "Freeware"-Downloads - Internet-Abodienste

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kostenhinweise bei Internet-Abos müssen erkennbar sein

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    §§ 3, 5 Abs. 1 S. 2, 4 Nr. 11, 8 UWG; § 1 Abs. 6 PAngV
    Abo-Fallen - Deutlicher Hinweis auf Kosten der Anmeldung erforderlich

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wenn Freeware kostenpflichtig zum Download steht ist deutlicher Hinweis zwingend

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vzbv klagt erfolgreich gegen Kostenfallen im Internet

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Kosten für Internet-Abodienste müssen klar erkennbar sein

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Kostenfallen: Bunderegierung, Bundesländer und Staatsanwaltschaften sind gefordert - vzbv auf einsamem Posten: Unterlassungsklagen können Online-Plage nicht stoppen

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 101
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 186/07

    Internet: Verstoß gegen die Preisangabeverordnung im Internetauftritt durch

    Auszug aus LG Hamburg, 08.07.2010 - 327 O 634/09
    Der Durchschnittsverbraucher ist es gewohnt, im Internet zahlreiche kostenlose und gleichwohl durchaus nützliche Dienstleistungs- und Downloadangebote anzutreffen, ohne den Grund für die Unentgeltlichkeit solcher Angebote jeweils zu kennen oder erkennen zu können (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 4.12.2008 - 6 U 186/07, Rn.29, GRUR-RR 2009, 265-268 (Abofallen), nach juris.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass sich ein nennenswerter Teil der Adressaten die AGB tatsächlich durchliest, bevor sie akzeptiert werden (so auch OLG Frankfurt/Main, Urt. v. 04.12.2008 - 6 U 186/07 -, Rn. 39, nach juris).

  • OLG Hamburg, 17.04.2002 - 5 U 24/01

    Ständiger Auslandsaufenthalt des GmbH-Geschäftsführers ist eine

    Auszug aus LG Hamburg, 08.07.2010 - 327 O 634/09
    Der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person haftet persönlich für die in dem von ihm geleiteten Unternehmen begangenen Wettbewerbsverstöße, wenn er entweder an der Verletzungshandlung teilgenommen hat oder zumindest Störer ist, weil er von ihr Kenntnis und die Möglichkeit hatte, sie zu verhindern (BGH GRUR 1986, 248, 250/251 - Sporthosen mwN; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 240, 241 - Super Mario).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83

    Sporthosen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.07.2010 - 327 O 634/09
    Der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person haftet persönlich für die in dem von ihm geleiteten Unternehmen begangenen Wettbewerbsverstöße, wenn er entweder an der Verletzungshandlung teilgenommen hat oder zumindest Störer ist, weil er von ihr Kenntnis und die Möglichkeit hatte, sie zu verhindern (BGH GRUR 1986, 248, 250/251 - Sporthosen mwN; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 240, 241 - Super Mario).
  • OLG Hamburg, 25.06.2008 - 5 U 13/07

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Irreführende Werbung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 08.07.2010 - 327 O 634/09
    Die in Anschlag gebrachte Kostenpauschale in Höhe von 200 EUR ist vorliegend angemessen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.06.2008 - 5 U 13/07).
  • BGH, 19.06.1963 - Ib ZR 15/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Hamburg, 08.07.2010 - 327 O 634/09
    Dabei geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Geschäftsführer einer GmbH nicht nur rechtlich verpflichtet, sondern auch in der Lage ist, für die Einhaltung von Rechtsvorschriften durch das von ihm vertretene Unternehmen zu sorgen (BGH, GRUR 1964, 88, 89 - Verona-Gerät).
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