Rechtsprechung
ArbG Berlin, 07.03.2013 - 33 BV 14898/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Berücksichtigung von an gemeinsame Einrichtungen (Jobcenter) zugewiesenen schwerbehinderten Beschäftigten - Freistellung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der erforderlichen Anzahl schwerbehinderter Beschäftigter für eine Freistellung der gewählten Vertrauensperson für Schwerbehinderte; Folgen der Zuweisung eines Schwerbehinderten von einer Dienststelle an eine mit der Agentur für Arbeit gebildeten gemeinsamen ...
- arbeitsrechtsiegen.de
Freistellung der Vertrauensperson von Schwerbehinderten
- Betriebs-Berater
Jobcenter - Freistellung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Freistellung einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Freistellung einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - Anzahl der Schwerbehinderten bei Zuweisung an Jobcenter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und die Arbeitsfreistellung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Freistellung einer Vertrauensperson im öffentlichen Dienst: Auch vorübergehend einem Jobcenter zugewiesene schwerbehinderte Beschäftigte zählen mit
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Jobcenter - Freistellung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Freistellung einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - Anzahl der Schwerbehinderten bei Zuweisung an Jobcenter
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.03.2013 - 33 BV 14898/12
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - 4 TaBV 664/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - 20 B 1079/12
Dienststellenzugehörigkeit als Voraussetzung für den Begriff der in der Regel …
Auszug aus ArbG Berlin, 07.03.2013 - 33 BV 14898/12
Insbesondere weil sie im Hinblick auf § 54 g Abs. 5 SGB II jederzeit mit einer Rückkehr in die entsendende Dienststelle rechnen müssen, besteht ein fortbestehendes Interesse an ihrer Repräsentation durch die Schwerbehindertenvertretung der entsendenden Dienststelle (a. A. für die Freistellung gemäß § 46 Abs. 4 S. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz: OVG Nordrhein-Westfalen vom 25.10.2012, 20 B 1079/12.PVB). - BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02
Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer
Auszug aus ArbG Berlin, 07.03.2013 - 33 BV 14898/12
Demgegenüber führt ein nur vorübergehendes Ausscheiden (etwa während Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst) aus der Betriebs- oder Dienststellenorganisation noch nicht zum Wegfall der "Beschäftigung" (BAG vom 16.04.2003, 7 ABR 53/02 für § 9 BetrVG). - BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 9/05
Schwerbehindertenvertretung - Vereinfachtes Wahlverfahren
Auszug aus ArbG Berlin, 07.03.2013 - 33 BV 14898/12
Schwerbehinderte Menschen, die - selbst bei noch fortbestehendem Arbeitsverhältnis - auf Dauer aus der Arbeitsorganisation ausscheiden, sind demgemäß nicht mehr in Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigt und daher nicht mehr gemäß § 94 Abs. 2 SGB IX wahlberechtigt (BAG vom 16.11.2005, 7 ABR 9/05 betreffend schwerbehinderte Menschen, die sich in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitverhältnisses befinden). - BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09
Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart
Auszug aus ArbG Berlin, 07.03.2013 - 33 BV 14898/12
Für Ansprüche der Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung nach § 96 SGB IX, die ihre Grundlage nicht im Arbeits- oder Beamtenverhältnis, sondern in dem wahrgenommenen Amt haben, ist § 2 a Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG entsprechend anzuwenden (BAG vom 30.03.2010, 7 AZB 32/09).
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2013 - 4 TaBV 664/13
Kein Anspruch auf Freistellung von Arbeitsleistung als Vertrauensperson …
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. März 2013 - 33 BV 14898/12 - abgeändert:.unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Berlin vom 7. März 2013 - Az. 33 BV 14898/12 - den Antrag der Beteiligten zu 1) zurückzuweisen.
Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 07.03.2013 - 33 BV 14898/12 |
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
Freistellung einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Freistellung einer Vertrauensperson für schwerbehinderte Mitarbeiter
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen hat Anspruch auf Freistellung von Arbeitsleistung - Bezirksamt verweigerte zu Unrecht die Freistellung wegen zu geringer Anzahl schwerbehinderter Menschen