Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 08.09.2016 - 33 C 1201/16 (57)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,70919
AG Frankfurt/Main, 08.09.2016 - 33 C 1201/16 (57) (https://dejure.org/2016,70919)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.09.2016 - 33 C 1201/16 (57) (https://dejure.org/2016,70919)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. September 2016 - 33 C 1201/16 (57) (https://dejure.org/2016,70919)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,70919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.07.2009 - VIII ZR 231/08

    Eigenbedarfskündigung einer BGB-Gesellschaft für einen Gesellschafter bei

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 08.09.2016 - 33 C 1201/16
    Zwar ist es korrekt, dass Anlass für die Einfügung des Abs. 1 a die Umgehung der Sperrfrist des § 577 a BGB in Form des Münchener Modells war, bei dem die Erwerber ohne Beachtung der in § 577 a Abs. 1 bestimmten Beschränkung wegen Eigenbedarfs für ein Mitglied der Erwerbergemeinschaft kündigen konnten, weil die Umwandlung in Wohnungseigentum erst nachträglich erfolgte (vgl. BGH NJW 2009, 2738 [BGH 16.07.2009 - VIII ZR 231/08] ).
  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 74/11

    Wohnraummiete: Mietvertragseintritt nach Erwerb eines Mehrparteienhauses durch

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 08.09.2016 - 33 C 1201/16
    Die Klägerin war zwar dem Grunde nach berechtigt, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ihres Gesellschafters auszusprechen (vgl. BGH, Urteil v. 23.11.2011, VIII ZR 74/11), die Klägerin hat jedoch die sich aus § 577 a, Abs. 1 i. V. m. Abs. 1 a Nr. 1 BGB ergebende Sperrfrist nicht eingehalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht