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   AG Wuppertal, 30.10.2007 - 33 C 345/07   

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https://dejure.org/2007,21150
AG Wuppertal, 30.10.2007 - 33 C 345/07 (https://dejure.org/2007,21150)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 30.10.2007 - 33 C 345/07 (https://dejure.org/2007,21150)
AG Wuppertal, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 33 C 345/07 (https://dejure.org/2007,21150)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermitllung des Umfangs des von den Parteien jeweils zu leistenden Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall; Möglichkeit eines Haftungsausschlusses wegen höherer Gewalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Fahrspurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus AG Wuppertal, 30.10.2007 - 33 C 345/07
    Dabei dürfen nur solche Umstände zu Lasten eines Unfallbeteiligten berücksichtigt werden, die feststehen, also unstreitig, zugestanden oder nach § 286 ZPO bewiesen sind und sich auf den Unfall ausgewirkt haben (vgl. BGH vom 26.04.2005, VI ZR 168/04, NJW 2005, 2081, 2082).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus AG Wuppertal, 30.10.2007 - 33 C 345/07
    Voraussetzung für seine Anwendung ist deshalb das Vorliegen einer Standardsituation, in der eine allenfalls denkbare andere Ursache so unrealistisch erscheint, dass sie außer Betracht bleiben kann (vgl. BGH vom 16.01.2007, VI ZR 248/05, VersR 2007, 557; OLG Frankfurt vom 02.03.2006, 3 U 220/05, NJW 2007, 87).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 3 U 220/05

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden eines grundlos nach einem Ampelstart

    Auszug aus AG Wuppertal, 30.10.2007 - 33 C 345/07
    Voraussetzung für seine Anwendung ist deshalb das Vorliegen einer Standardsituation, in der eine allenfalls denkbare andere Ursache so unrealistisch erscheint, dass sie außer Betracht bleiben kann (vgl. BGH vom 16.01.2007, VI ZR 248/05, VersR 2007, 557; OLG Frankfurt vom 02.03.2006, 3 U 220/05, NJW 2007, 87).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.1967 - 1 U 155/66
    Auszug aus AG Wuppertal, 30.10.2007 - 33 C 345/07
    Ist das Maß des Verschuldens auf der einen Seite so groß, dass demgegenüber die von der anderen Partei zu verantwortende Mitverantwortung nicht ins Gewicht fällt, so kann der Schaden ganz der einen Partei auferlegt werden (vgl. OLG Düsseldorf vom 31.07.1967, 1 U 155/66, VersR 1968, 781).
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