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   AG Lübeck, 20.02.2012 - 33 C 3926/11   

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https://dejure.org/2012,8946
AG Lübeck, 20.02.2012 - 33 C 3926/11 (https://dejure.org/2012,8946)
AG Lübeck, Entscheidung vom 20.02.2012 - 33 C 3926/11 (https://dejure.org/2012,8946)
AG Lübeck, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - 33 C 3926/11 (https://dejure.org/2012,8946)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 823 Abs 2 BGB, § 858 Abs 1 BGB
    Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten: Besitzstörung durch Parken auf Gästeparkplatz außerhalb der Öffnungszeiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten für die Entfernung eines außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Gästeparkplatz eines Restaurants geparkten Fahrzeugs

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Fahrzeug, das außerhalb der Öffnungszeiten auf einem Restaurantparkplatz steht, darf abgeschleppt werden.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Parken (unbefugtes) auf Kundenparkplatz - Abschleppen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; BGB § 858 Abs. 1
    Anspruch auf Erstattung der Abschleppkosten für die Entfernung eines außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Gästeparkplatz eines Restaurants geparkten Fahrzeugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abgeschleppt - Parken auf Gästeparkplatz außerhalb der Öffnungszeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unbefugtes Parken auf Restaurantparkplatz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auf dem Gästeparkplatz abgeschleppt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Restaurantparkplatz: Außerhalb der Öffnungszeiten auf Gästeparkplatz geparktes Fahrzeug darf abgeschleppt werden - Unbefugtes Abstellen stellt verbotene Eigenmacht dar / Auch Kosten für abgebrochenen Abschleppvorgang müssen ersetzt werden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 801
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus AG Lübeck, 20.02.2012 - 33 C 3926/11
    Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem privaten Kundenparkplatz stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB dar, der sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt (BGHZ 181, 233 ff.).

    Zum anderen wäre die Ausübung des Selbsthilferechts nur dann unzulässig, wenn sie der Gegenseite unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und andere, weniger schwer wiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die den Interessen des Berechtigten ebenso gut Rechnung getragen hätten oder ihm zumindest zumutbar gewesen wären (BGHZ 181, 233 ff., Juris Rn. 16).

  • BGH, 02.12.2011 - V ZR 30/11

    Schadensersatzanspruch bei Abschleppen eines unbefugt auf einem Privatparkplatz

    Auszug aus AG Lübeck, 20.02.2012 - 33 C 3926/11
    Zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs zählen aber nicht nur die Kosten des reinen Abschleppens, sondern auch die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstehen (BGH, Urteil vom 02.12.2011, V ZR 30/11, Juris Rn. 11).
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