Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19563
ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09 (https://dejure.org/2009,19563)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09 (https://dejure.org/2009,19563)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 33 Ca 5772/09 (https://dejure.org/2009,19563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,19563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • hensche.de

    Diskriminierung: Weltanschauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ex-Stasi Mitarbeiter dürfen abgelehnt werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung bei der Einstellung wegen früherer Tätigkeit für das MfS der DDR ist keine unerlaubte Diskriminierung

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Nichteinstellung einer Kommunistin/MfS - Entschädigung?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen AGG - Benachteiligung bei der Einstellung wegen hauptamtlicher Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2010, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
    Bei einer Tätigkeit für das MfS handelt es sich um die Tätigkeit für eine Organisation, deren Tätigkeit und Aufgabenstellung in fundamentalem Widerspruch zur Wertordnung des Grundgesetzes stand (BVerfG vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, AP Nr. 19 zu § 19 BAT-O, Rz. 60 zitiert nach juris) und welche deshalb auch nicht dem Schutz des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unterliegt (vgl. Däubler/Bertzbach-Däubler, § 1 Rn. 71; Wendeling-Schröder/Stein-Stein, § 1 Rn. 43).

    Es fungierte als Instrument der politischen Kontrolle und Unterdrückung der gesamten Bevölkerung und diente unter Verletzung des für eine demokratische Gesellschaft fundamentalen Schutzes der Menschenwürde, der Freiheitsrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze insbesondere dazu, politisch anders Denkende oder Ausreisewillige zu überwachen, abzuschrecken und auszuschalten (vgl. BVerfG vom 21.05.1996 - 2 BvL 1/95 -, NJW 1996, 2720, Rz. 100 zitiert nach juris; vom 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 -, a. a. O., Rz. 34 zitiert nach juris, und vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, a. a. O., Rz. 60 zitiert nach juris).

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
    32 Eine unmittelbare Benachteiligung wegen der Weltanschauung kann darin nur gesehen werden, wenn Voraussetzung für die Tätigkeit der Klägerin für das MfS als Ursache des Konfliktes zwingend eine bestimmte politische Überzeugung gewesen wäre (st. Rspr. des EuGH zu Schwangerschaft und Geschlecht seit 1990, EuGH vom 08.11.1990 Rs. C-177/88 - Dekker, AP Nr. 23 zu Art. 119 EWG-Vertrag; sowie aus jüngerer Zeit EuGH vom 20.09.2007 Rs. C-116/06 - Kiiski, NZA 2007, 1274, und vom 26.02.2008 Rs. C-506/06 - Mayr, AP Nr. 7 zu EWG-Richtlinie Nr. 92/85).

    Dies ergibt sich daraus, dass dem Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG der allgemeine Grundsatz zugrunde liegt, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine derartige Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. z. B. EuGH vom 20.09.2007, Rs.C-116/06 - Kiiski, a. a. O., Rz. 54 m .w. N.; Däubler/ Bertzbach-Schrader/Schubert, § 3 Rn. 18; Bauer/Göpfert/Krieger, § 3 Rn. 11).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
    Außerdem ist bekannt, dass Mitarbeiter des MfS gegenüber den übrigen Bürgerinnen und Bürgern der DDR zahlreiche materielle und immaterielle Vorteile genossen (vgl. BVerfG vom 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 -, AP Nr. 98 zu Art. 12 GG, Rz. 34 zitiert nach juris und vom 28.04.1999 - 1 BvL 11/94 u. a. -, NJW 1999, 2505, Rz. 143 zitiert nach juris).

    Es fungierte als Instrument der politischen Kontrolle und Unterdrückung der gesamten Bevölkerung und diente unter Verletzung des für eine demokratische Gesellschaft fundamentalen Schutzes der Menschenwürde, der Freiheitsrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze insbesondere dazu, politisch anders Denkende oder Ausreisewillige zu überwachen, abzuschrecken und auszuschalten (vgl. BVerfG vom 21.05.1996 - 2 BvL 1/95 -, NJW 1996, 2720, Rz. 100 zitiert nach juris; vom 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 -, a. a. O., Rz. 34 zitiert nach juris, und vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, a. a. O., Rz. 60 zitiert nach juris).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
    Außerdem ist bekannt, dass Mitarbeiter des MfS gegenüber den übrigen Bürgerinnen und Bürgern der DDR zahlreiche materielle und immaterielle Vorteile genossen (vgl. BVerfG vom 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 -, AP Nr. 98 zu Art. 12 GG, Rz. 34 zitiert nach juris und vom 28.04.1999 - 1 BvL 11/94 u. a. -, NJW 1999, 2505, Rz. 143 zitiert nach juris).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95

    Abgeordnetenprüfung

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
    Es fungierte als Instrument der politischen Kontrolle und Unterdrückung der gesamten Bevölkerung und diente unter Verletzung des für eine demokratische Gesellschaft fundamentalen Schutzes der Menschenwürde, der Freiheitsrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze insbesondere dazu, politisch anders Denkende oder Ausreisewillige zu überwachen, abzuschrecken und auszuschalten (vgl. BVerfG vom 21.05.1996 - 2 BvL 1/95 -, NJW 1996, 2720, Rz. 100 zitiert nach juris; vom 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93 -, a. a. O., Rz. 34 zitiert nach juris, und vom 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, a. a. O., Rz. 60 zitiert nach juris).
  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
    Ebenso konnte offen bleiben, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auf Einstellungssituationen überhaupt anwendbar ist (ablehnend BAG vom 20.08.1986 - 4 AZR 272/85 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge - Seniorität; ebenso z. B. ErfK-Preis, § 611 BGB Rn. 578; offen gelassen BAG vom 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 -, AP Nr. 58 zu Art. 33 Abs. 2 GG; differenzierend Kittner/Däubler/ Zwanziger-Zwanziger, Art. 3 GG Rn. 59) und ob der Abstandnahme der Beklagten von der Übernahme der Klägerin ein allgemeines generalisierendes Prinzip als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zugrunde lag (vgl. dazu z. B. BAG vom 13.08.2008 - 7 AZR 513/07 -, EzA § 14 TzBfG Nr. 52).
  • EuGH, 08.11.1990 - 177/88

    Dekker / Stichting Vormingscentrum voor Jong Volwassenen

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
    32 Eine unmittelbare Benachteiligung wegen der Weltanschauung kann darin nur gesehen werden, wenn Voraussetzung für die Tätigkeit der Klägerin für das MfS als Ursache des Konfliktes zwingend eine bestimmte politische Überzeugung gewesen wäre (st. Rspr. des EuGH zu Schwangerschaft und Geschlecht seit 1990, EuGH vom 08.11.1990 Rs. C-177/88 - Dekker, AP Nr. 23 zu Art. 119 EWG-Vertrag; sowie aus jüngerer Zeit EuGH vom 20.09.2007 Rs. C-116/06 - Kiiski, NZA 2007, 1274, und vom 26.02.2008 Rs. C-506/06 - Mayr, AP Nr. 7 zu EWG-Richtlinie Nr. 92/85).
  • BAG, 19.02.2003 - 7 AZR 67/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - Einstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
    Ebenso konnte offen bleiben, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auf Einstellungssituationen überhaupt anwendbar ist (ablehnend BAG vom 20.08.1986 - 4 AZR 272/85 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge - Seniorität; ebenso z. B. ErfK-Preis, § 611 BGB Rn. 578; offen gelassen BAG vom 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 -, AP Nr. 58 zu Art. 33 Abs. 2 GG; differenzierend Kittner/Däubler/ Zwanziger-Zwanziger, Art. 3 GG Rn. 59) und ob der Abstandnahme der Beklagten von der Übernahme der Klägerin ein allgemeines generalisierendes Prinzip als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zugrunde lag (vgl. dazu z. B. BAG vom 13.08.2008 - 7 AZR 513/07 -, EzA § 14 TzBfG Nr. 52).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
    Ebenso konnte offen bleiben, ob der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auf Einstellungssituationen überhaupt anwendbar ist (ablehnend BAG vom 20.08.1986 - 4 AZR 272/85 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge - Seniorität; ebenso z. B. ErfK-Preis, § 611 BGB Rn. 578; offen gelassen BAG vom 19.02.2003 - 7 AZR 67/02 -, AP Nr. 58 zu Art. 33 Abs. 2 GG; differenzierend Kittner/Däubler/ Zwanziger-Zwanziger, Art. 3 GG Rn. 59) und ob der Abstandnahme der Beklagten von der Übernahme der Klägerin ein allgemeines generalisierendes Prinzip als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zugrunde lag (vgl. dazu z. B. BAG vom 13.08.2008 - 7 AZR 513/07 -, EzA § 14 TzBfG Nr. 52).
  • EuGH, 26.02.2008 - C-506/06

    EINE KÜNDIGUNG, DIE HAUPTSÄCHLICH AUS DEM GRUND ERFOLGT, DASS SICH EINE

    Auszug aus ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09
    32 Eine unmittelbare Benachteiligung wegen der Weltanschauung kann darin nur gesehen werden, wenn Voraussetzung für die Tätigkeit der Klägerin für das MfS als Ursache des Konfliktes zwingend eine bestimmte politische Überzeugung gewesen wäre (st. Rspr. des EuGH zu Schwangerschaft und Geschlecht seit 1990, EuGH vom 08.11.1990 Rs. C-177/88 - Dekker, AP Nr. 23 zu Art. 119 EWG-Vertrag; sowie aus jüngerer Zeit EuGH vom 20.09.2007 Rs. C-116/06 - Kiiski, NZA 2007, 1274, und vom 26.02.2008 Rs. C-506/06 - Mayr, AP Nr. 7 zu EWG-Richtlinie Nr. 92/85).
  • BVerfG - 2 BvL 1/95 (anhängig)
  • LAG Berlin-Brandenburg, 31.10.2013 - 21 Sa 1380/13

    Entschädigung eines Stellenbewerbers wegen Altersdiskriminierung -

    Dies ergibt sich daraus, dass sowohl das Verbot einer unmittelbaren als auch das Verbot einer mittelbaren Diskriminierung nach § 7 Abs. 1 AGG wegen des Alters oder eines anderen in § 1 AGG genannten Grundes eine besondere Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind, wonach gleiche Sachverhalte nicht ohne sachlichen Grund ungleich behandelt werden dürfen (vgl. BAG vom 27.01.2011 - 6 AZR 526/09 -, AP Nr. 1 zu § 17 TVöD Rz. 33; ArbG Berlin 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09 -, NZA-RR 2010, 70 Rz. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht