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   AG Wesel, 08.02.2010 - 33 F 277/09   

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https://dejure.org/2010,73399
AG Wesel, 08.02.2010 - 33 F 277/09 (https://dejure.org/2010,73399)
AG Wesel, Entscheidung vom 08.02.2010 - 33 F 277/09 (https://dejure.org/2010,73399)
AG Wesel, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - 33 F 277/09 (https://dejure.org/2010,73399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen ein Kind auf Erstattung ungedeckter Pflegeheimkosten bzgl. eines Elternteils; Angemessene Berücksichtigung einer Altersvorsorge durch Kapitalvermögen im Zusammenhang mit der Heranziehung eines Kindes zur Erstattung von ungedeckten Pflegeheimkosten bzgl. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • AG Berlin-Pankow/Weißensee, 05.11.2008 - 17 F 4142/08
    Auszug aus AG Wesel, 08.02.2010 - 33 F 277/09
    Bei einer Altersvorsorge durch Kapitalvermögen hat der BGH in der zuletzt zitierten Entscheidung ausgeführt, dass dem Unterhaltspflichtigen zur angemessenen Altersvorsorge zumindest der Betrag zu belassen sei, den er ansparen könnte, wenn er 5 % seines Bruttoeinkommens während eines Arbeitslebens von 35 Jahren zu 4 % Zinsen anlegt (BGH, a.a.O; ebenso AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 05.11.2008, 17 F 4142/08, zitiert nach Juris mit weiterer Fundstelle FamRZ 2009, 1076f.).
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 326/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus AG Wesel, 08.02.2010 - 33 F 277/09
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr ausgeführt, dass ein zu belassendes Vermögen aufgrund der konkreten Umstände und unter Berücksichtigung der besonderen Lebensverhältnisse zu ermitteln ist und nicht auf feste Vermögensgrenzen zurückgegriffen werden kann (BGH, Urteil vom 21.04.2004, XII ZR 326/01, zitiert nach Juris mit weiteren Fundstellen NJW 2004, 2306ff. und FamRZ 2004, 1184ff.; BGH, Urteil vom 30.08.2006, XII ZR 98/04, zitiert nach Juris mit weiteren Fundstellen NJW 2006, 3344ff. und FamRZ 2006, 1511ff.).
  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04

    Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

    Auszug aus AG Wesel, 08.02.2010 - 33 F 277/09
    Der Bundesgerichtshof hat vielmehr ausgeführt, dass ein zu belassendes Vermögen aufgrund der konkreten Umstände und unter Berücksichtigung der besonderen Lebensverhältnisse zu ermitteln ist und nicht auf feste Vermögensgrenzen zurückgegriffen werden kann (BGH, Urteil vom 21.04.2004, XII ZR 326/01, zitiert nach Juris mit weiteren Fundstellen NJW 2004, 2306ff. und FamRZ 2004, 1184ff.; BGH, Urteil vom 30.08.2006, XII ZR 98/04, zitiert nach Juris mit weiteren Fundstellen NJW 2006, 3344ff. und FamRZ 2006, 1511ff.).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2009 - 13 UF 93/08

    Elternunterhalt: Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung des Einkommens des

    Auszug aus AG Wesel, 08.02.2010 - 33 F 277/09
    Ein Betrag von rund 300 Euro Mietanteil für jeden Ehegatten ist auch im Rahmen des Elternunterhaltes nicht zu beanstanden (OLG Brandenburg, Urteil vom 20.05.2009, 13 UF 93/08, zitiert nach Juris).
  • OLG Schleswig, 19.01.2009 - 15 UF 187/07

    Elternunterhalt: Freie Heimauswahl durch den Berechtigten;

    Auszug aus AG Wesel, 08.02.2010 - 33 F 277/09
    Dabei hat das Gericht berücksichtigt, dass bei der Heimauswahl ein gewisses Ermessen besteht, solange dadurch nicht unangemessen hohe Zusatzkosten anfallen (OLG Schleswig, Urteil vom 19.01.2009, 15 UF 187/07, zitiert nach Juris mit weiterer Fundstelle NJW-RR 2009, 1369ff.).
  • OLG Celle, 02.09.2008 - 10 UF 101/08
    Auszug aus AG Wesel, 08.02.2010 - 33 F 277/09
    Bei einer Altersvorsorge durch Kapitalvermögen hat der BGH in der zuletzt zitierten Entscheidung ausgeführt, dass dem Unterhaltspflichtigen zur angemessenen Altersvorsorge zumindest der Betrag zu belassen sei, den er ansparen könnte, wenn er 5 % seines Bruttoeinkommens während eines Arbeitslebens von 35 Jahren zu 4 % Zinsen anlegt (BGH, a.a.O; ebenso AG Pankow-Weißensee, Urteil vom 05.11.2008, 17 F 4142/08, zitiert nach Juris mit weiterer Fundstelle FamRZ 2009, 1076f.).
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