Rechtsprechung
LG Köln, 14.06.2005 - 33 O 107/05, 33 O 97/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Vorsicht bei Alleinstellungswerbung
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wann ist Werbung mit Spitzenstellung und als "Nr.1" erlaubt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Wann ist Werbung mit Spitzenstellung und als "Nr.1" erlaubt?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02
Direkt ab Werk
Auszug aus LG Köln, 14.06.2005 - 33 O 107/05
Dabei ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten der streitgegenständlichen Werbung abzustellen, der die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (vgl. dazu BGH WRP 2005, 474, 475 - "Direkt ab Werk", BGH WRP 2005, 480, 483 - "Epson-Tinte"). - BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01
Größter Online-Dienst
Auszug aus LG Köln, 14.06.2005 - 33 O 107/05
Bei einer Spitzenstellungsbehauptung erwartet der Verkehr, dass der Werbende gegenüber seinen Mitbewerbern in der betreffenden Hinsicht einen deutlichen Vorsprung vorzuweisen hat und dieser Vorsprung Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit hat (vgl. BGH GRUR 2004, 786, 788 -"Größter Online-Dienst"). - BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02
Epson-Tinte
Auszug aus LG Köln, 14.06.2005 - 33 O 107/05
Dabei ist auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten der streitgegenständlichen Werbung abzustellen, der die Werbung mit einer der Situation entsprechend angemessenen Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt (vgl. dazu BGH WRP 2005, 474, 475 - "Direkt ab Werk", BGH WRP 2005, 480, 483 - "Epson-Tinte").