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   LG München I, 05.05.2015 - 33 O 10898/14   

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https://dejure.org/2015,13248
LG München I, 05.05.2015 - 33 O 10898/14 (https://dejure.org/2015,13248)
LG München I, Entscheidung vom 05.05.2015 - 33 O 10898/14 (https://dejure.org/2015,13248)
LG München I, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 33 O 10898/14 (https://dejure.org/2015,13248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Landesrundfunkanstalten zur Aufnahme von Verhandlungen über gemeinsamen Vergütungsregeln mit dem Berufsverband der freischaffenden Kameraleute bzgl. der von ihnen erstellten Eigenproduktionen; Bestimmender Einfluss des Werknutzers auf die zwischen dem ...

  • rewis.io

    Werknutzerbegriff im Bereich der Produktion für Fernsehanstalten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werknutzerbegriff im Bereich der Produktion für Fernsehanstalten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werknutzerbegriff im Bereich der Produktion für Fernsehanstalten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2015, 369
  • ZUM 2015, 823
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 06.11.2012 - 33 O 1081/12

    Schlichtungsverfahren für Urhebervergütungsregelungen: Öffentlich-rechtliche

    Auszug aus LG München I, 05.05.2015 - 33 O 10898/14
    Der Kläger meint weiter, an der vorstehenden Bewertung ändere auch die Entscheidung des Landgerichts München I vom 06.11.2012 (Aktenzeichen 33 O 1081/12) nichts.

    Der Kläger stehe daher im Gegensatz zu dem vom Landgericht München I entschiedenen Fall (Aktenzeichen 33 O 1081/12) nicht faktisch hinter den jeweiligen Vertragsschlüssen und nehme auch keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verhandlungen.

    Der Beklagte ist der Auffassung, der vorliegende Sachverhalt unterscheide sich nicht zu dem des Urteils des Landgerichts München I vom 06.11.2012 (Aktenzeichen 33 O 1081/12).

    Zwar hält die Kammer daran fest, dass - wie bereits mit Urteil vom 06.11.2012 (Aktenzeichen 33 O 1081/12) entschieden - unter den Begriff des "Werknutzers" im Sinne vom § 36 Abs. 1 Satz 1 UrhG nicht ausschließlich die unmittelbaren Vertragspartner der Urheber fallen.

    Es bedarf somit einer normativen Auslegung des "Werknutzer" - Begriffs im Sinne von § 36 Abs. 1 Satz 1 UrhG, wie die Kammer bereits mit Urteil vom 06.11.2012 (Aktenzeichen 33 O 1081/12) festgestellt hat Danach ist derjenige als "Werknutzer" im Sinne von § 36 Abs. 1 Satz 1 UrhG anzusehen, der unmittelbar bestimmenden Einfluss auf die zwischen dem Urheber und seinem primären Vertragspartner geschlossenen Vereinbarungen nimmt.

    Im Unterschied zu dem der Entscheidung der Kammer vom 06.11.2012 (Az. 33 O 1081/12) zugrunde liegenden Sachverhalt ist vorliegend auch nicht dargetan, dass der Kläger einen unmittelbaren bestimmenden Einfluss auf die Vertragsvereinbarungen mit den Urhebern hätte, indem er insbesondere auch konkrete Vertragsinhalte vorgeben würde und faktisch hinter den zwischen dem Produzenten und den bildgestaltenden Kameraleuten geschlossenen Verträgen stünde.

  • BGH, 22.06.2011 - I ZB 64/10

    Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens

    Auszug aus LG München I, 05.05.2015 - 33 O 10898/14
    Das vom Beklagten mit Schriftsatz vom 09.05.2014 eingeleitete Schlichtungsverfahren beim Oberlandesgericht München begründet keine entgegenstehende Rechtshängigkeit nach § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, da dort allenfalls eine inzidente Prüfung der Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens erfolgt (BGH GRUR 2011, 808 Rdnr. 16 - Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens), so dass keine Identität der Streitgegenstände gegeben ist.

    Die Einleitung des Schlichtungsverfahrens vor dem Oberlandesgericht München lässt das Feststellungsinteresse des Klägers nicht entfallen, da das Oberlandesgericht München im Rahmen dieses Verfahrens nicht befugt ist, mit bindender Wirkung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Schlichtungsverfahrens zu befinden, sondern allenfalls eine inzidente Prüfung der Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens vornimmt, welche das vorliegende Feststellungsinteresse des Klägers nicht zu beseitigen vermag (BGH GRUR 2011, 808 Rdnr. 16 - Aussetzung eines Schlichtungsverfahrens).

  • OLG München, 15.06.2011 - 34 SchH 12/10

    Schlichtungsverfahren im Urheberrecht: Besetzung einer Schlichtungsstelle

    Auszug aus LG München I, 05.05.2015 - 33 O 10898/14
    Soweit eine Angemessenheitsvermutung des Tarifvertrags eine Bindung entfaltet, wäre dies im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zu berücksichtigen (so OLG München, GRUR-RR 2011, 441, 442 - Schlichtungsstellenbesetzung) bzw. spielt dies im Rahmen eines geltend gemachten Vergütungsanspruchs gemäß § 32 UrhG eine Rolle.
  • LG Frankfurt/Main, 08.11.2018 - 3 O 354/18

    Zur Benennung des ehemaligen Bearbeiters eines Werks als Miturheber

    Der Name des Fotografen soll unmittelbar bei dem Foto sichtbar sein, nicht erst über eine "Mouse-Over"-Funktion (LG München I ZUM 2015, 827, 830 [LG München I 05.05.2015 - 33 O 10898/14] ).
  • BGH, 17.06.2021 - I ZB 93/20

    Werknutzer

    Die formale Beschränkung auf das unmittelbare Vertragsverhältnis sei nicht sachgerecht, weil gemeinsame Vergütungsregeln auch außerhalb des vertraglichen Verhältnisses Anwendung fänden, wenn etwa im Rahmen des § 32 Abs. 2 Satz 1 UrhG auf die indizielle Wirkung von gemeinsamen Vergütungsregeln abgestellt werde, die andere Vertragsparteien vereinbart hätten (vgl. LG München I, ZUM 2012, 1000, 1002 [juris Rn. 44] und GRUR-RR 2015, 369, 370 f. [juris Rn. 49]; Wandtke/Grunert/Hollenders in Wandtke/Bullinger aaO § 36 UrhG Rn. 17; Haedicke/Peifer in Schricker/Loewenheim aaO § 36 UrhG Rn. 50; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 36 Rn. 8; BeckOK.Urheberrecht/Soppe aaO § 36 UrhG Rn. 52; Kasten, ZUM 2010, 130, 134; Fette, ZUM 2013, 29, 32 ff.).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 45/16

    Urheberrecht: Verpflichtung von Werknutzern und Vereinigungen von Urhebern zur

    Das Landgericht hat der Klage im Hinblick auf Auftragsproduktionen, Koproduktionen und Lizenzproduktionen antragsgemäß stattgegeben und sie hinsichtlich der Eigenproduktionen abgewiesen (LG München I, GRUR-RR 2015, 369).
  • OLG München, 22.12.2015 - 34 SchH 9/14

    Schlichtungsstelle für die Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln - Bestellung

    Im Übrigen wird das Verfahren bis zur Rechtskraft des Verfahrens Az. 33 O 10898/14 Landgericht München i ausgesetzt.

    Der Antragsgegner hat gegen den Antragsteller vor dem Landgericht München! (Az.: 33 O 10898/14) Klage auf Feststellung erhoben, mit dem Antrag.

    Auf das Endurteil des Landgerichts München I vom 5.5.2015 (Az. 33 O 10898/14) wird Bezug genommen.

  • OLG München, 24.05.2023 - 34 SchH 9/14

    Bildung einer Schlichtungsstelle für gemeinsame Vergütungsregelungen

    Der Antragsgegner hat gegen den Antragsteller vor dem Landgericht München I (Az.: 33 O 10898/14) Klage auf Feststellung erhoben, mit dem Antrag.
  • FG München, 24.05.2023 - 34 SchH 9/14
    Der Antragsgegner hat gegen den Antragsteller vor dem Landgericht München I (Az.: 33 O 10898/14) Klage auf Feststellung erhoben, mit dem Antrag.
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