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LG Regensburg, 18.12.2020 - 33 O 1091/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- autokaufrecht.info
Gewährung einer Umweltprämie für die Verschrottung eines älteren Dieselfahrzeugs
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 133, § 157, § 433 Abs. 2
Auslegung einer Vertragsabrede im Zusammenhang mit der Anrechnung der Umweltprämie auf den Kaufpreis für ein Neufahrzeug
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 18.12.2020 - 33 O 1091/20
- OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 13 U 236/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.2006 - III ZR 166/05
Auslegung von Willenserklärungen und Zustandekommen eines Treuhandvertrages
Auszug aus LG Regensburg, 18.12.2020 - 33 O 1091/20
Dabei dürfen nur solche Umstände berücksichtigt werden, die bei Zugang der Erklärung ihrem Empfänger bekannt oder für ihn erkennbar waren (…Palandt BGB, 79. Auflage 2020, § 133 Rn. 9; BGH, Urteil v. 05.10.2006 - III ZR 166/05). - OLG Koblenz, 05.06.2019 - 9 UF 104/19
Wirksamer Verzicht auf Verwirkungseinwand in Unterhaltsvereinbarung
Auszug aus LG Regensburg, 18.12.2020 - 33 O 1091/20
Denn diejenigen Tatsachen, die zu einem bestimmten Auslegungsergebnis führen sollen, hat derjenige Beteiligte darzulegen und zu beweisen, der sich auf jenes Auslegungsergebnis beruft (OLG Koblenz, Beschluss v. 05.06.2019 - 9 UF 104/19). - BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12
Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen …
Auszug aus LG Regensburg, 18.12.2020 - 33 O 1091/20
Mi hin sind in erster Linie gerade der von den Parteien gewählte Wortlaut sowie die der dem Wortlaut zu entnehmende objektiv erklärte Parteiwille zu berücksichtigen (BGH, Urteil v. 15.10.2014 - XII ZR 111/12).
- OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 13 U 236/21
Voraussetzungen einer "Umweltprämie" für zu entsorgendes Altfahrzeug bei …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 18.12.2020, Az. 33 O 1091/20, teilweise geändert:.Das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 18.12.2020, Az. 33 O 1091/20, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, soweit die Berufung zurückgewiesen worden ist.