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Rechtsprechung
   LG Köln, 29.09.2015 - 33 O 132/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26836
LG Köln, 29.09.2015 - 33 O 132/14 (https://dejure.org/2015,26836)
LG Köln, Entscheidung vom 29.09.2015 - 33 O 132/14 (https://dejure.org/2015,26836)
LG Köln, Entscheidung vom 29. September 2015 - 33 O 132/14 (https://dejure.org/2015,26836)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    "Whitelisting" durch Adblocker stellt keinen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Vertriebs eines Software-Programms zur Blockade von Werbeinhalten auf Internetseiten hinsichtlich Marktbehinderung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • online-und-recht.de

    Axel Springer hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Werbeblocker Adblock Plus

  • kanzlei.biz

    Adblocker mit "Whitelist"-Funktion zulässig

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbeblocker nicht wettbewerbswidrig

  • meedia.de (Pressebericht, 29.09.2015)

    Eyeo gewinnt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Axel Springer hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Werbeblocker Adblock Plus

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Axel Springer kann keinen Unterlassungsanspruch gegen Werbeblocker Adblock Plus durchsetzen

  • Telemedicus (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Axel Springer gegen Adblock Plus

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 10.03.2015)

    Prozess gegen Adblock Plus

  • heise.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 11.08.2015)

    Adblocker-Prozess: Gericht sieht kaum Chancen für Verbot

Sonstiges

  • cmshs-bloggt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Werbeblocker Adblock Plus ist (noch immer) nicht wettbewerbswidrig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 264 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    Auszug aus LG Köln, 29.09.2015 - 33 O 132/14
    Dass und warum dies so ist, hat bereits das Landgericht München I in seinem Urteil vom 27.05.2015 - 37 O 11673/14 - , das ebenfalls das hier streitgegenständliche Angebot der Beklagten betraf, ausgeführt.
  • LG Hamburg, 21.04.2015 - 416 HKO 159/14

    Zulässigkeit von Adblockern mit Whitelist-Funktion

    Auszug aus LG Köln, 29.09.2015 - 33 O 132/14
    Dass und warum dies so ist, hat neben dem Landgericht München I in der bereits angeführten Entscheidung auch das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 21.04.2015 - 416 HKO 159/14 - , das ebenfalls das hier streitgegenständliche Angebot der Beklagten betraf, ausgeführt.
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Köln, 29.09.2015 - 33 O 132/14
    Dies habe der BGH bereits in der Entscheidung GRUR 2004, 877 - Werbeblocker für ein Unternehmen bejaht, das ein Produkt zum Blockieren fremder Werbung vertrieben habe.
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts vom 29.9.2015 - 33 O 132/14 aufzuheben und wie erstinstanzlich beantragt zu erkennen, wobei der Unterlassungsantrag nunmehr dahin gefasst wird, die Beklagten zu verurteilen, es unter Androhung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern zu unterlassen, ein Software-Programm einschließlich der "Easylist" und der "Easylist Germany" gegenüber Abrufen durch Nutzer von Internetdiensten in Deutschland anzubieten, zu bewerben, hinsichtlich bereits ausgelieferter Versionen zu pflegen oder zu vertreiben oder anbieten, bewerben, hinsichtlich bereits ausgelieferter Versionen pflegen oder vertreiben zu lassen - wie durch Adblock Plus geschehen - das Werbeinhalte auf den im Urteilstenor zu 2 näher bezeichneten Webseiten einschließlich deren mobilen Anwendungen unterdrückt, hilfsweise.
  • LG Hamburg, 21.12.2016 - 310 O 129/16

    Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung eines Programmcodes im Internet mit dem

    Auf die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 21.04.2015 (Az. 416 HKO 159/14, juris, Tz 49), des Landgerichts München vom 27.05.2015 (Az. 37 O 11673/14, juris, Tz. 207) sowie des Landgerichts Köln vom 29.09.2015 (Az. 33 O 132/14) wird hingewiesen.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 10.03.2015 - 33 O 132/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,26843
LG Köln, 10.03.2015 - 33 O 132/14 (https://dejure.org/2015,26843)
LG Köln, Entscheidung vom 10.03.2015 - 33 O 132/14 (https://dejure.org/2015,26843)
LG Köln, Entscheidung vom 10. März 2015 - 33 O 132/14 (https://dejure.org/2015,26843)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • heise.de (Pressebericht, 10.03.2015)

    Prozess gegen Adblock Plus: Landgericht Köln tritt auf die Bremse

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 10.03.2015)

    Klage von Axel Springer gegen Werbeblocker-Software: Wenig Chancen für Adblock-Plus-Verbot

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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11673/14

    ProSiebenSat.1 gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    In diesem Zusammenhang ist in der Tat von Bedeutung, dass das Geschäftsmodell der Beklagten für Webseitenbetreiber keinen irgendwie gearteten Mehrwert darstellt, die Seitenbetreiber vielmehr dafür zahlen, dass sie sich (weiterhin) an die Nutzer wenden können, auch wenn diese Adblock Plus verwenden (so auch LG Köln, Hinweisbeschluss vom 10.03.2015 im Verfahren 33 O 132/14, nach dessen Auffassung aufgrund dieser Aspekte eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG durch das Geschäftsmodell der Beklagten (inkl. Whitelisting-Verfahren) zu bejahen sein dürfte).
  • LG München I, 27.05.2015 - 37 O 11843/14

    RTL gegen Internet-Werbeblocker erfolglos - Adblock Plus

    In diesem Zusammenhang ist in der Tat von Bedeutung, dass das Geschäftsmodell der Beklagten für Webseitenbetreiber keinen irgendwie gearteten Mehrwert darstellt, die Seitenbetreiber vielmehr dafür zahlen, dass sie sich (weiterhin) an die Nutzer wenden können, auch wenn diese Adblock Plus verwenden (so auch LG Köln, Hinweisbeschluss vom 10.03.2015 im Verfahren 33 O 132/14, nach dessen Auffassung aufgrund dieser Aspekte eine gezielte Behinderung i.S.v. § 4 Nr. 10 UWG durch das Geschäftsmodell der Beklagten (inkl. Whitelisting-Verfahren) zu bejahen sein dürfte).
  • LG Hamburg, 03.12.2015 - 308 O 375/15

    Der Streit um Adblock Plus und die Gegenmaßnahmen der Verlage

    Auf die - nicht rechtskräftigen - Urteile des Landgerichts Hamburg vom 21.04.2015 (Az. 416 HKO 159/14, juris, Tz 49), des Landgerichts München vom 27.05.2015 (Az. 37 O 11673/14, juris, Tz. 207) sowie den Hinweisbeschluss des Landgerichts Köln vom 10.03.2015 (Az. 33 O 132/14, Anlage AS 10) wird verwiesen.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 26.01.2017 - 33 O 132/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,57392
LG Köln, 26.01.2017 - 33 O 132/14 (https://dejure.org/2017,57392)
LG Köln, Entscheidung vom 26.01.2017 - 33 O 132/14 (https://dejure.org/2017,57392)
LG Köln, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 33 O 132/14 (https://dejure.org/2017,57392)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 21.12.2017 - 6 W 28/17

    Vollstreckung eines Unterlassungsgebots hinsichtlich der Verwendung einer

    Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.01.2017 (33 O 132/14 SH I) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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