Weitere Entscheidung unten: LG München I, 14.04.2008

Rechtsprechung
   LG München I, 01.04.2008 - 33 O 15411/07   

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https://dejure.org/2008,14561
LG München I, 01.04.2008 - 33 O 15411/07 (https://dejure.org/2008,14561)
LG München I, Entscheidung vom 01.04.2008 - 33 O 15411/07 (https://dejure.org/2008,14561)
LG München I, Entscheidung vom 01. April 2008 - 33 O 15411/07 (https://dejure.org/2008,14561)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Schloss-e.de - Dem Eigentümer eines Grundstücks auf dem sich ein namentlich gekennzeichnetesGebäude befindet, kann an der Bezeichnung des Gebäudes ein Namensrecht i.S.d. § 12 Satz 1 BGBund damit ein Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch hinsichtlich einer ...

  • openjur.de

    Namensrechtlicher Unterlasssungs- und Beseitigungsanspruch gegen eine Internet-Domain: Namensschutz für einen Hotelbetrieb in einem Schloss; Einwand des Grundrechtsschutzes der Meinungs- und Berichterstattungsfreiheit für kritisierende Domains

  • aufrecht.de

    Namensrecht an einem Gebäude - "schloss-eggersberg.de"

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verwendet ein Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domain-Namen, liegt darin eine Namensanmaßung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verzicht auf Domainregistrierung bei Verletzung von Namensrechten

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 15.5.2008)

    Haben Gebäude ein Namensrecht?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 264
  • K&R 2008, 633
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus LG München I, 01.04.2008 - 33 O 15411/07
    Denn die den Berechtigten ausschließende Wirkung setzt bei der Verwendung eines Namens als Internet-Adresse bereits mit der Registrierung ein (BGH WRP 2002, 694 - shell.de).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus LG München I, 01.04.2008 - 33 O 15411/07
    Verwendet ein Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domain-Namen, liegt darin eine Namensanmaßung, wenn dadurch eine Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (vgl. BGHZ 119, 237, 245 - Universitätsemblem m.w.N.).
  • BGH, 09.01.1976 - I ZR 71/74

    Schutz des § 12 BGB für den Namen eines Gebäudes - Schutzfähigkeit der

    Auszug aus LG München I, 01.04.2008 - 33 O 15411/07
    Welcher Art dieses Interesse ist, ist gleichgültig (BGH GRUR 1976, 311, 312 - Sternhaus).
  • OLG Köln, 27.09.2018 - 7 U 85/18

    Domain "wir-sind-afd.de"

    Dazu wäre es erforderlich gewesen, die Zielrichtung der Webseite durch deutliche Zusätze innerhalb der Domain klarzustellen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003 - 3 U 117/03 - MMR 2004, 416, 417 - awd-aussteiger.de; LG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2002 - 312 O 280/02 - MMR 2003, 53 - stoppesso.de ; LG München, Urteil vom 01.04.2008 - 33 O 15411/07 - Rz. 42, juris).
  • LG München I, 29.03.2011 - 33 O 1569/10

    Im Falle des Bestehens eines entsprechenden Unternehmenskennzeichenrechts besteht

    Es ist dann allerdings erforderlich, dass schon der Domainname selbst deutlich macht, dass es sich nicht um eine Website des kritisierten Namensträgers selbst, sondern um diejenige eines Dritten handelt (so Ingerl/Rohnke, Markengesetz , 3. Auflage, Nach § 15 Rdnr. 99; LG München I, Urteil vom 01.04.2008, Az.: 33 O 15411/07 - schloss-eggersberg.de ).

    Den Beklagten zu 1), 2) und 3) ist es unbenommen, durch einen eindeutigen Zusatz wie beispielsweise "Kritik" oder "Aerger" in der Second-Level-Domain zu gewährleisten, dass jegliche Zuordnungsverwirrung ausgeschlossen ist (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz , 3. Auflage, Nach § 15 Rdnr. 99; LG München I, Urteil vom 01.04.2008, Az.: 33 O 15411/07 - schloss-eggersberg.de ).

  • OLG Köln, 06.08.2018 - 7 U 85/18

    Die Aktionsseite "wir-sind-afd.de" ist rechtswidrig

    Dazu wäre es erforderlich gewesen, die Zielrichtung der Webseite durch deutliche Zusätze innerhalb der Domain klarzustellen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 18.12.2003 ­ 3 U 117/03 ­ MMR 2004, 416, 417 ­ awdaussteiger.de; LG Hamburg, Beschluss vom 10.06.2002 ­ 312 O 280/02 ­ MMR 2003, 53 ­ stoppesso.de; LG München, Urteil vom 01.04.2008 ­ 33 O 15411/07 ­ Rz. 42, juris).
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