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   LG Köln, 15.12.2009 - 33 O 172/09   

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https://dejure.org/2009,30998
LG Köln, 15.12.2009 - 33 O 172/09 (https://dejure.org/2009,30998)
LG Köln, Entscheidung vom 15.12.2009 - 33 O 172/09 (https://dejure.org/2009,30998)
LG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 33 O 172/09 (https://dejure.org/2009,30998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Föss"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05

    Namensnennung von Prominenten in der Werbung

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2009 - 33 O 172/09
    Hierzu verweist sie auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Oskar Lafontaine" und "Lucky Strike" (BGH I ZR 182/04; BGH I ZR 223/05) und hält diese für auf den streitgegenständlichen Fall übertragbar.

    Der Wertersatz kann daher auch nach der üblichen Lizenzgebühr berechnet werden (vgl. BGH WRP 2008, 1527 ff. Tz. 12).

    Zwar kommt den nur einfachrechtlich geschützten vermögensrechtlichen Bestandteilen des Persönlichkeitsrechts gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich kein Vorrang zu (vgl. BGH WRP 2008, 1527 ff. Tz. 15 m.w.N.).

  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 8/07

    Wer wird Millionär?

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2009 - 33 O 172/09
    Der Informationswert des Slogans ist derart gering, dass ein schützenswerter Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin nicht erkennbar ist (vgl. auch BGH GRUR 2009, 1085, 1988 - "Wer wird Millionär?").
  • LG Köln, 08.01.2009 - 29 S 67/08

    Unzulässige Fotoaufnahme des Saunabereichs einer Dachterasse

    Auszug aus LG Köln, 15.12.2009 - 33 O 172/09
    Dabei steht auch Personengemeinschaften grundsätzlich Persönlichkeitsschutz zu (vgl. etwa Landgericht Köln, NJW 2009, 1825-1827 m.w.N.).
  • OLG Köln, 28.05.2010 - 6 U 9/10

    Ansprüche einer Kölner Musikgruppe wegen unbefugter Werbung mit ihrem Namen in

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 15.12.2009 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln (33 O 172/09) wird zurückgewiesen.
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