Rechtsprechung
LG Köln, 30.11.2010 - 33 O 200/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Veröffentlichung eines Gerichtsprozesses durch einen Anwalt ist keine geschäftliche Handlung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veröffentlichung von Artikeln über gerichtliche Auseinandersetzungen unter Namensnennung der beteiligten Parteien ist rechtens; Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Artikeln über gerichtliche Auseinandersetzungen unter Namensnennung der beteiligten Parteien
- kanzlei.biz
Gegner dürfen genannt werden!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 3
Veröffentlichung von Artikeln über gerichtliche Auseinandersetzungen unter Namensnennung der beteiligten Parteien ist rechtens; Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Artikeln über gerichtliche Auseinandersetzungen unter Namensnennung der beteiligten Parteien - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Internet-Veröffentlichung von Anwalt kein Wettbewerbsverstoß
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Berichterstattung auf Anwalts-Homepage nicht wettbewerbswidrig
Sonstiges
- mlmrecht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
PM International ohne Erfolg
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 27.05.2010 - 327 O 234/10
Auszug aus LG Köln, 30.11.2010 - 33 O 200/10
Mit Urteil vom 27.05.2010 (Az.: 327 O 234/10) verurteilte das Landgericht Hamburg die hiesige Antragstellerin unter Zurückweisung des weitergehenden Antrages zur Unterlassung von drei Werbeaussagen."www.anonym1.de" , unter Nennung der Firma der Antragstellerin über den Ausgang des beim Landgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen 327 O 234/10 anhängigen Gerichtsverfahrens zu berichten und/oder berichten zu lassen, wenn dies geschieht wie mit dem nachfolgend wiedergegebenen Artikel "Landgericht Hamburg verurteilt PM wegen irreführender Werbung":.