Rechtsprechung
   LG Köln, 18.09.2018 - 33 O 215/16   

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https://dejure.org/2018,59352
LG Köln, 18.09.2018 - 33 O 215/16 (https://dejure.org/2018,59352)
LG Köln, Entscheidung vom 18.09.2018 - 33 O 215/16 (https://dejure.org/2018,59352)
LG Köln, Entscheidung vom 18. September 2018 - 33 O 215/16 (https://dejure.org/2018,59352)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Hamburg, 10.05.2019 - 315 O 125/18

    Anspruch auf Unterlassung einer Werbung für bestimmte Glücksspielangebote

    ccc) Die Kammer bleibt auch bei ihrer ausgeurteilten Auffassung, dass es entscheidend (nur) darauf ankommt, dass die Veranstalter eine innerstaatliche Genehmigung besitzen (so auch LG Köln in seiner Entscheidung vom 18. September 2018 [Az. 33 O 215/16, zitiert nach juris]).
  • LG Hamburg, 22.03.2019 - 315 O 237/18

    Anspruch auf Unterlassung eines Glücksspielangebots im Internet ohne Erlaubnis

    ddd) Der Beklagten obliegt es daher, worauf auch das Landgericht Köln in seiner Entscheidung vom 18. September 2018 hingewiesen hat (Az. 33 O 215/16 - Anlage CBH 4), wie jedem anderen Glücksspielbetreiber auch, sich um eine innerstaatliche Erlaubnis zu bemühen.
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Rechtsprechung
   LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16   

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https://dejure.org/2017,41183
LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16 (https://dejure.org/2017,41183)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 04.05.2017 - 33 O 215/16 (https://dejure.org/2017,41183)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 33 O 215/16 (https://dejure.org/2017,41183)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, Abs. 3, § 823 Abs. 2, § 826; StGB § 263
    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten "VW-Abgas-Skandal"

  • rewis.io

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sogenannten "VW-Abgas-Skandal"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
    Vielmehr muss eine nach dem Maßstab der allgemeinen Geschäftsmoral und des als anständig geltenden besonderen Verwerflichkeit des Verhaltens, die sich aus dem verfolgten Zweck, den eingesetzten Mitteln, der zu tragenden Gesinnung oder den eingetragenen Folgen ergeben kann, gegeben sein (vgl. beispielhaft BGH NJW 2012, 1800).
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
    Der Gegner (der primär) darlegungspflichtigen Partei darf sich nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablauf steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und die näheren Angaben zumutbar sind (vgl. BGHZ 140, 156).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZR 268/11

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Persönliche Haftung des Geschäftsführers

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
    Ein Verhalten ist objektiv sittenwidrig, wenn es nach Inhalt und Gesamtcharakter, welcher durch eine zusammenfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl allerbillig und gerechtdenkender verstößt, mithin mit dem grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar ist (vgl. beispielhaft BGH NJW-RR 2013, 550).
  • LG Köln, 07.10.2016 - 7 O 138/16

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Neufahrzeug wegen vorsätzlicher

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
    Etwaige Vermögensschäden der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschaltevorrichtungen fallen daher nicht in den Schutzbereich der verletzen Norm, sodass gerade keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegt (vgl. LG Köln Urteil vom 07.10.2016 Az.: 7 O 138/16; LG Ellwangen Urteil vom 10.06.2016 Az.: 5 O 385/15).
  • LG Ellwangen/Jagst, 10.06.2016 - 5 O 385/15

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeuges mit

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 04.05.2017 - 33 O 215/16
    Etwaige Vermögensschäden der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschaltevorrichtungen fallen daher nicht in den Schutzbereich der verletzen Norm, sodass gerade keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegt (vgl. LG Köln Urteil vom 07.10.2016 Az.: 7 O 138/16; LG Ellwangen Urteil vom 10.06.2016 Az.: 5 O 385/15).
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Rechtsprechung
   LG Aschaffenburg, 04.07.2017 - 33 O 215/16   

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https://dejure.org/2017,70328
LG Aschaffenburg, 04.07.2017 - 33 O 215/16 (https://dejure.org/2017,70328)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 04.07.2017 - 33 O 215/16 (https://dejure.org/2017,70328)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 33 O 215/16 (https://dejure.org/2017,70328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 319, § 320
    Tatbestandsberichtigung nach offensichtlichem Schreibversehen

  • rewis.io

    Tatbestandsberichtigung nach offensichtlichem Schreibversehen

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