Rechtsprechung
   LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30224
LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14 (https://dejure.org/2015,30224)
LG München I, Entscheidung vom 18.08.2015 - 33 O 22637/14 (https://dejure.org/2015,30224)
LG München I, Entscheidung vom 18. August 2015 - 33 O 22637/14 (https://dejure.org/2015,30224)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,30224) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de

    Zeigt Amazon in den Suchergebnissen neben der gesuchten Marke Konkurrenzprodukte, liegt eine Markenverletzung vor

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufführen von konkurrierenden Waren anderer Hersteller in den Suchergebnissen eines Betreibers einer Internet-Verkaufsplattform in der Ergebnisliste seiner Suchmaschine nach Eingabe einer Marke als Markenrechtsverletzung; Unterlassungsanspruch hinsichtlich ...

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Amazon-Suchergebnisse, die neben den gesuchten Markenprodukten auch Mitbewerber anzeigen, sind eine Markenverletzung

Kurzfassungen/Presse (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zeigt Amazon in den Suchergebnissen neben der gesuchten Marke Konkurrenzprodukte, liegt eine Markenverletzung vor

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Markenverletzung bei Amazon-Suchergebnissen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Anzeige von Alternativ-Angeboten

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Markenrecht: Markenverletzung durch Anzeige von Alternativ-Angeboten

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Erscheinen nach Eingabe eines Markennamens auch Konkurrenzprodukte anderer Hersteller in der Ergebnisliste einer Online-Verkaufsplattform, stellt dies eine Markenverletzung dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzung durch den Betreiber einer Internet-Verkaufsplattform

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Markenrechtsverletzung durch den Betreiber einer Internet-Verkaufsplattform

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Amazon-Suchergebnisse, die neben den gesuchten Markenprodukten auch Mitbewerber anzeigen, sind Markenverletzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Trefferliste bei Amazon

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Markenverletzung durch Trefferliste im Online-Shop

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Markenverletzung bei Erscheinen von Konkurrenzprodukten in Ergebnisliste einer Online-Verkaufsplattform

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 199 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

    Auszug aus LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14
    Eine Benutzung eines Zeichens als Marke und damit eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn die Verwendung der angegriffenen Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes zumindest auch der Unterscheidung der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient und damit vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 793, Rdnr. 16 - Rillenkoffer; BGH GRUR 2010, 1103, Rdnr. 25 -Pralinenform II; BGH GRUR 2010, 835, Rdnr. 23 - POWER BALL).

    Im Bereich des Einsatzes von Suchmaschinen hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass eine markenmäßige Benutzung vorliegt, wenn ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Suchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer hierdurch auf die Waren oder Dienstleistungen eines Drittanbieters hinzuweisen (BGH GRUR 2007, 65, 67 - Impuls; BGH 2009, 1167, Rdnr. 14 - Partnerprogramm; BGH GRUR 2010, 835 Rdnr. 25 - POWER BALL).

    Dies gilt insbesondere auch für den Einsatz einer internen Suchmaschine, wobei es auf deren Funktionsweise nicht ankommt, weil diese dem Verkehr nicht bekannt ist und sie deshalb das Verkehrsverständnis nicht beeinflussen kann (BGH GRUR 2010, 835, Rdnr. 27 - POWER BALL).

    Nachdem vorliegend das Suchergebnis auch nicht dadurch hergestellt wird, dass Drittanbieter auf der Internetseite www.a...de bestimmte Suchbegriffe hinterlegen (siehe auch Bestätigung in Anlage K 11), sondern die automatisierte Produktauswahl auf der Auswertung von Erfahrungswerten der vorangegangenen Suchanfragen von Kunden sowie verwandten Kaufentscheidungen zu dem gesuchten Begriff basiert, liegt eine Benutzung im Rahmen der eigenen kommerziellen Kommunikation des Internetseitenbetreibers vor (vgl. EuGH GRUR 2011, 1025 Rdnr. 102 - LOreai/eBay), für die dieser gemäß § 7 Abs. 1 TMG uneingeschränkt verantwortlich ist, da die Haftungsprivilegierungen der §§ 8, 10 TMG nur für fremde Informationen zutreffen (BGH GRUR 2010, 835, Rdnr. 46 - POWER BALL).

  • EuGH, 12.07.2011 - C-324/09

    Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für

    Auszug aus LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14
    Der Annahme einer markenmäßigen Benutzung durch die Beklagten steht vorliegend nicht entgegen, dass es sich bei den beworbenen Produkten (auch) um solche von Drittanbietern handelt (vgl. EuGH GRUR 2011, 1025, Rdnr. 91 - LOreal/eBay).

    Nachdem vorliegend das Suchergebnis auch nicht dadurch hergestellt wird, dass Drittanbieter auf der Internetseite www.a...de bestimmte Suchbegriffe hinterlegen (siehe auch Bestätigung in Anlage K 11), sondern die automatisierte Produktauswahl auf der Auswertung von Erfahrungswerten der vorangegangenen Suchanfragen von Kunden sowie verwandten Kaufentscheidungen zu dem gesuchten Begriff basiert, liegt eine Benutzung im Rahmen der eigenen kommerziellen Kommunikation des Internetseitenbetreibers vor (vgl. EuGH GRUR 2011, 1025 Rdnr. 102 - LOreai/eBay), für die dieser gemäß § 7 Abs. 1 TMG uneingeschränkt verantwortlich ist, da die Haftungsprivilegierungen der §§ 8, 10 TMG nur für fremde Informationen zutreffen (BGH GRUR 2010, 835, Rdnr. 46 - POWER BALL).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14
    Im Bereich des Einsatzes von Suchmaschinen hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, dass eine markenmäßige Benutzung vorliegt, wenn ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Suchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer hierdurch auf die Waren oder Dienstleistungen eines Drittanbieters hinzuweisen (BGH GRUR 2007, 65, 67 - Impuls; BGH 2009, 1167, Rdnr. 14 - Partnerprogramm; BGH GRUR 2010, 835 Rdnr. 25 - POWER BALL).

    Maßgeblich ist auch nicht, ob die vom Nutzer als Suchwort eingegebene Marke auf der entsprechenden Internetseite zusätzlich eingeblendet bzw. sichtbar wird, sondern die Herkunftsfunktion der Marke wird bereits dadurch beeinträchtigt, dass mit Hilfe des Suchwortes das Ergebnis des Auswahlverfahrens beeinflusst wird und das Suchwort damit dazu dient, den Internetnutzer auf ein Drittunternehmen bzw. sein Angebot hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2007, 65, Rdnr. 17- Impuls).

  • BGH, 27.06.2013 - I ZR 53/12

    Markenrechtsverletzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke durch

    Auszug aus LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14
    Die Rechtsprechung zu der hier nicht einschlägigen Frage der Verletzung einer Marke durch sog. "keyword advertising" (vgl. EuGH GRUR 2010, 445 -Google und Google France; EuGH GRUR 2011, 1124 - Interflora; BGH GRUR 2011, 828 - Banana Bay II; BGH GRUR 2013, 290 - MOST Pralinen; BGH GRUR 2013, 1044- Beate Uhse; BGH GRUR 2014, 182- Fleurop) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (OLG München, Urteil vom 19.12.2013, Az. 6 U 5235/12 - TUI), da der Verkehr nach der Rechtsprechung des BGH zwischen den Fundstellen in der Trefferliste und als solche gekennzeichneten Anzeigen unterscheidet, da er eine Trennung der Werbung von der eigentlich nachgefragten Leistung aus dem Bereich von Presse und Rundfunk kennt.
  • EuGH, 22.09.2011 - C-323/09

    Interflora und Interflora British Unit - Marken - Werbung im Internet anhand von

    Auszug aus LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14
    Die Rechtsprechung zu der hier nicht einschlägigen Frage der Verletzung einer Marke durch sog. "keyword advertising" (vgl. EuGH GRUR 2010, 445 -Google und Google France; EuGH GRUR 2011, 1124 - Interflora; BGH GRUR 2011, 828 - Banana Bay II; BGH GRUR 2013, 290 - MOST Pralinen; BGH GRUR 2013, 1044- Beate Uhse; BGH GRUR 2014, 182- Fleurop) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (OLG München, Urteil vom 19.12.2013, Az. 6 U 5235/12 - TUI), da der Verkehr nach der Rechtsprechung des BGH zwischen den Fundstellen in der Trefferliste und als solche gekennzeichneten Anzeigen unterscheidet, da er eine Trennung der Werbung von der eigentlich nachgefragten Leistung aus dem Bereich von Presse und Rundfunk kennt.
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05

    Pralinenform II

    Auszug aus LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14
    Eine Benutzung eines Zeichens als Marke und damit eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn die Verwendung der angegriffenen Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes zumindest auch der Unterscheidung der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient und damit vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 793, Rdnr. 16 - Rillenkoffer; BGH GRUR 2010, 1103, Rdnr. 25 -Pralinenform II; BGH GRUR 2010, 835, Rdnr. 23 - POWER BALL).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14
    Die Rechtsprechung zu der hier nicht einschlägigen Frage der Verletzung einer Marke durch sog. "keyword advertising" (vgl. EuGH GRUR 2010, 445 -Google und Google France; EuGH GRUR 2011, 1124 - Interflora; BGH GRUR 2011, 828 - Banana Bay II; BGH GRUR 2013, 290 - MOST Pralinen; BGH GRUR 2013, 1044- Beate Uhse; BGH GRUR 2014, 182- Fleurop) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (OLG München, Urteil vom 19.12.2013, Az. 6 U 5235/12 - TUI), da der Verkehr nach der Rechtsprechung des BGH zwischen den Fundstellen in der Trefferliste und als solche gekennzeichneten Anzeigen unterscheidet, da er eine Trennung der Werbung von der eigentlich nachgefragten Leistung aus dem Bereich von Presse und Rundfunk kennt.
  • BGH, 20.02.2013 - I ZR 172/11

    Beate Uhse

    Auszug aus LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14
    Die Rechtsprechung zu der hier nicht einschlägigen Frage der Verletzung einer Marke durch sog. "keyword advertising" (vgl. EuGH GRUR 2010, 445 -Google und Google France; EuGH GRUR 2011, 1124 - Interflora; BGH GRUR 2011, 828 - Banana Bay II; BGH GRUR 2013, 290 - MOST Pralinen; BGH GRUR 2013, 1044- Beate Uhse; BGH GRUR 2014, 182- Fleurop) ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar (OLG München, Urteil vom 19.12.2013, Az. 6 U 5235/12 - TUI), da der Verkehr nach der Rechtsprechung des BGH zwischen den Fundstellen in der Trefferliste und als solche gekennzeichneten Anzeigen unterscheidet, da er eine Trennung der Werbung von der eigentlich nachgefragten Leistung aus dem Bereich von Presse und Rundfunk kennt.
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14
    Eine Benutzung eines Zeichens als Marke und damit eine markenmäßige Benutzung liegt vor, wenn die Verwendung der angegriffenen Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes zumindest auch der Unterscheidung der gekennzeichneten Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen dient und damit vom Verkehr als Herkunftshinweis verstanden wird (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 793, Rdnr. 16 - Rillenkoffer; BGH GRUR 2010, 1103, Rdnr. 25 -Pralinenform II; BGH GRUR 2010, 835, Rdnr. 23 - POWER BALL).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 33/10

    GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE

    Auszug aus LG München I, 18.08.2015 - 33 O 22637/14
    Dessen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Benutzung des mit der Marke identischen Zeichens im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung des Markeninhabers für Waren oder Dienstleistungen erfolgt, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke eingetragen ist, und wenn das Zeichen wie eine Marke benutzt wird, d. h. die Benutzung des Zeichens durch den Dritten die Funktionen der Marke und insbesondere ihre wesentliche Funktion, den Verbrauchern die Herkunft der Warnen oder Dienstleistungen zu garantieren, beeinträchtigt oder beeinträchtigen kann (BGH GRUR 2011, 1135, Rn. 11 - GROSSE INSPEKTION FÜR ALLE).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

  • BGH, 15.02.2018 - I ZR 138/16

    Zur markenrechtlichen Haftung für die durch einen Algorithmus erzeugte

    Das Landgericht hat der auf das Markenrecht gestützten Klage stattgegeben (LG München I, Urteil vom 18. August 2015 - 33 O 22637/14, juris).
  • OLG München, 12.05.2016 - 29 U 3500/15

    Markenmäßige Benutzung in Suchmaschinen

    Das Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 18.08 2015, Az. 33 O 22637/14 wird aufgehoben.
  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 175/19

    Unterlassung der Produktanzeige in den Ergebnislisten der unter www.amazon.de

    Das Landgericht hat der auf das Markenrecht gestützten Klage mit diesem Klageantrag stattgegeben (LG München I, Urteil vom 18. August 2015 - 33 O 22637/14, juris).
  • LG München I, 04.07.2017 - 33 O 7751/16

    Ansprüche aus behaupteter Kennzeichenrechtsverletzung

    Der Entscheidung des OLG München vom 12.05.2016, Az. 29 U 3500/15, lag eine Verletzungshandlung durch eine interne Suchmaschine zugrunde (vgl. auch die Entscheidung der Vorinstanz, LG München I, BeckRs 2015, 17221 Rn. 47).

    Auch dieses Ergebnis steht der bisherigen Rechtsprechung der Kammer nicht entgegen: In der Entscheidung LG München I, BeckRs 2015, 17221, Rn. 48, wurde vielmehr die hiesige Beklagte zu 1) als Beauftragte weiterer A...-Gesellschaften (unter anderem der hiesigen Beklagten zu 2)) angesehen.

  • OLG München, 26.10.2015 - 29 W 1861/15

    Markenrechtsverletzende Anzeige bei Verlinkung auf Angebotsliste mit auch fremden

    Wie das Landgericht im Urteil vom 18.08.2015 im zwischen den Parteien geführten Parallelverfahren Az. 33 O 22637/14 zutreffend ausgeführt hat, wird die "Lotsenfunktion" der Marke dazu missbraucht, den angesprochenen Verkehr zu Angeboten Dritter zu locken und folglich die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht