Rechtsprechung
LG Köln, 26.11.2015 - 33 O 230/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Das Fehlen einer Datenschutzerklärung auf einer Website stellt einen Wettbewerbsverstoß dar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstweilige Verfügung bzgl. des Unterlassens der Werbung für Dienstleistungen hinsichtlich Google adWords
- kanzlei.biz
Wettbewerbsverstoß durch fehlende Datenschutzerklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- internet-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Fehlende Datenschutzerklärung als abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Das Fehlen einer Datenschutzerklärung auf einer Website stellt einen Wettbewerbsverstoß dar
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fehlende Datenschutzerklärung nach § 13 TMG ist ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß
- werberecht.de (Kurzinformation)
Fehlende Datenschutzerklärung ist abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Fehlende Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Fehlende Datenschutzerklärung auf Webseite ist Wettbewerbsverstoß
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Fehlende Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden
- channelpartner.de (Kurzinformation)
Neue Abmahnquelle - Datenschutzerklärung auf Websites verlangt
- haufe.de (Kurzinformation)
Fehlende Datenschutzerklärung auf Website ist ein Wettbewerbsverstoß
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fehlende Datenschutzerklärung stellt Wettbewerbsverstoß dar
- datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)
Fehlende Datenschutzerklärung als Wettbewerbsverstoß
- tw-law.de (Kurzinformation)
Abmahnung wegen fehlender Datenschutzerklärung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fehlende oder falsche Datenschutzerklärungen für Internetseiten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Fehlende Datenschutzerklärung auf Webseite ist Wettbewerbsverstoß
Besprechungen u.ä.
- internet-law.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Fehlende Datenschutzerklärung als abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß