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LG München I, 04.10.2006 - 33 O 3655/06 |
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Verfahrensgang
- LG München I, 04.10.2006 - 33 O 3655/06
- OLG München, 10.01.2008 - 6 U 5290/06
- BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08
Wird zitiert von ...
- OLG München, 10.01.2008 - 6 U 5290/06
Markenschutz im Internet: Verantwortlichkeit eines Internetshopbetreibers für …
Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 04.10.2006 (Az. 33 O 3655/06) dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, es bei Meidung eines für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahren, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Beklagten, D L zu unterlassen,.Das Urteil des Landgerichts München I vom 04.10.2006, Az. 33 O 3655/06, wird aufgehoben.