Rechtsprechung
LG München I, 10.06.2009 - 33 O 4084/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unlauterer Wettbewerb: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbands; Plakat- und Internetwerbung für eine Sonderauslosung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 09.03.2009 - 33 O 4084/09
- LG München I, 10.06.2009 - 33 O 4084/09
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 39 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558
Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig
Auszug aus LG München I, 10.06.2009 - 33 O 4084/09
So führt der VGH in der Entscheidung vom 18.12.2008, Az. 10 BV 07.558, Rdnr. 83 zwar für den dort entschiedenen Fall aus, dass eine "das Sachlichkeitsgebot des § 5 Abs. 1 GlüStV überbetonende und aus dem Regelungszusammenhang mit § 5 Abs. 2 GlüStV lösende Interpretation auf ein vom Gesetzgeber gerade nicht gewolltes umfassendes Glücksspielwerbeverbot" hinauslaufen könne. - BGH, 09.06.2005 - I ZR 279/02
Telefonische Gewinnauskunft
Auszug aus LG München I, 10.06.2009 - 33 O 4084/09
Das auch im hier maßgeblichen Internetauftritt deutlich erkennbare Plakat dient ersichtlich nur dazu, den angesprochenen Verkehr blickfangmäßig auf die beworbene Sonderauslosung und die zu erzielenden Gewinne hinzuweisen und so zum Mitspielen zu animieren, dient also allein dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (vgl. BGH, GRUR 2005, 1061 ff, Rz. 28 - Telefonische Gewinnauskunft).
- LG München I, 13.08.2021 - 33 O 16380/18
Werbung, Zulassung, Unterlassungsanspruch, Verbraucher, Unterlassung, Anlage, …
(2) Hieraus folgt aber auch, dass bereits allein die Zulässigkeit der Werbung für staatliches Glückspiel, so wie in § 5 GlüStV normiert, Ausdruck der Kanalisierungsfunktion ist (vgl. auch LG München I, Urteil vom 10.06.2009 - 33 O 4084/09, BeckRS 2009, 87497).
Rechtsprechung
LG München I, 09.03.2009 - 33 O 4084/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG München I, 09.03.2009 - 33 O 4084/09
- LG München I, 10.06.2009 - 33 O 4084/09