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   LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09   

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https://dejure.org/2010,4534
LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09 (https://dejure.org/2010,4534)
LG München I, Entscheidung vom 09.02.2010 - 33 O 427/09 (https://dejure.org/2010,4534)
LG München I, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 33 O 427/09 (https://dejure.org/2010,4534)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht"

  • webshoprecht.de

    Die Werbung eines Rechtsanwalts als Spezialist für Erbrecht ist unzulässig

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsanwalt darf sich nicht als "Spezialist für Erbrecht” bezeichnen, wohl aber als "spezialisiert im Erbrecht”

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Spezialist für Erbrecht

  • rak-koeln.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Bezeichnung eines Rechtsanwalts als "Spezialist für Erbrecht", der kein Fachanwalt für Erbrecht ist

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zusatzbezeichnungen für Anwälte - Fachanwälte, Spezialisten und andere Verwirrungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09
    Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Fachanwaltschaften seit dem "Spezialisten"-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.07.2004 (abgedruckt in NJW 2004, 2656) erheblich ausgeweitet worden sei, so dass für selbsternannte Spezialisten in den Bereichen der Fachanwaltschaften im Gegensatz zur früheren Rechtslage kein praktisches Bedürfnis mehr bestehe.

    Verboten werden kann daher neben solchen Werbemethoden, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens sind, insbesondere diejenige Werbung, die Gefahr läuft, den Rechtsuchenden in die Irre zu führen (BVerfG NJW 2004, 2656).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 28.07.2004 (abgedruckt in NJW 2004, 2656) als obiter dictum feststellt, dass dem kundigen Rechtsuchenden zuzutrauen sei, dass er die im Gesetz gewählten Begriffe - Schwerpunkt oder Fachanwalt - nicht mit anderen, wie etwa dem Spezialistenbegriff, gleich setzt, so vermag sich die mit Wettbewerbs- und Kennzeichenstreitsachen befasste Kammer dem nicht anzuschließen.

    Insofern kommt es auch darauf an, ob die in einer Berufsordnung zur Verfügung gestellten Merkmale und Begriffe diesem Informationsinteresse auf Seiten der Nachfrager und der Leistungserbringer gerecht werden (BVerfG NJW 2004, 2656).

    Dies kann er mit der Bezeichnung als Fachanwalt nicht, da ein Fachanwalt nach gefestigter Rechtsprechung nicht notwendig ein Spezialist sein muss, weil nach § 43 c Abs. 1 S. 3 BRAO das gleichzeitige Führen von drei Fachanwaltsbezeichnungen erlaubt ist und angesichts der Weite der Tätigkeitsfelder, für die mittlerweile Fachanwaltschaften eingerichtet sind, insoweit keine Spezialisierung vorausgesetzt wird (BVerfG NJW 2004, 2656).

  • BVerfG, 13.10.2005 - 1 BvR 1188/05

    Verfassungsmäßigkeit der zahlenmäßigen Beschränkung der Führung von

    Auszug aus LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09
    Das Bundesverfassungsgericht habe es in seinem Beschluss vom 13.10.2005 (abgedruckt in NJW 2005, 3558) ausdrücklich als berechtigtes Anliegen angesehen, das im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege liegende Vertrauen der Öffentlichkeit in die besondere Qualifikation der Fachanwälte zu schützen.
  • BGH, 27.05.2009 - 1 StR 99/09

    Zur Leitungs- und Kontrollbefugnis der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09
    d) Die vom Beklagten gewählte Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" (so auch Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 28. Auflage, § 4 Rdnr. 11.100; Gaier/Wolf/Göcken/Huff, Anwaltliches Berufsrecht, § 43b BRAO/§ 7 BORA Rdnr. 70; Fassbender NJW 2006, 1463; Remmertz NJW 2008, 266; Axmann/Deister NJW 2009, 2612; unklar insoweit Offermann-Burckart NJW 2004, 2617; unbehelflich, weil in den dort zu entscheidenden Fällen bereits die entsprechende Qualifikation nicht nachgewiesen worden ist, insoweit OLG Nürnberg NJW 2007, 1984; OLG Stuttgart NJW 2008, 1326 und OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431 - Spezialist für Zahnarztrecht).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2008 - 2 U 91/07

    Wettbewerbsverstoß eines Rechtsanwalts: Zeitungswerbung mit der Bezeichnung

    Auszug aus LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09
    d) Die vom Beklagten gewählte Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" (so auch Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 28. Auflage, § 4 Rdnr. 11.100; Gaier/Wolf/Göcken/Huff, Anwaltliches Berufsrecht, § 43b BRAO/§ 7 BORA Rdnr. 70; Fassbender NJW 2006, 1463; Remmertz NJW 2008, 266; Axmann/Deister NJW 2009, 2612; unklar insoweit Offermann-Burckart NJW 2004, 2617; unbehelflich, weil in den dort zu entscheidenden Fällen bereits die entsprechende Qualifikation nicht nachgewiesen worden ist, insoweit OLG Nürnberg NJW 2007, 1984; OLG Stuttgart NJW 2008, 1326 und OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431 - Spezialist für Zahnarztrecht).
  • OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 3 U 2675/06

    Irreführende Werbung eines Rechtsanwalts bei Verwendung der Bezeichnung

    Auszug aus LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09
    d) Die vom Beklagten gewählte Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" (so auch Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 28. Auflage, § 4 Rdnr. 11.100; Gaier/Wolf/Göcken/Huff, Anwaltliches Berufsrecht, § 43b BRAO/§ 7 BORA Rdnr. 70; Fassbender NJW 2006, 1463; Remmertz NJW 2008, 266; Axmann/Deister NJW 2009, 2612; unklar insoweit Offermann-Burckart NJW 2004, 2617; unbehelflich, weil in den dort zu entscheidenden Fällen bereits die entsprechende Qualifikation nicht nachgewiesen worden ist, insoweit OLG Nürnberg NJW 2007, 1984; OLG Stuttgart NJW 2008, 1326 und OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431 - Spezialist für Zahnarztrecht).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08

    Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist" verstößt gegen BORA

    Auszug aus LG München I, 09.02.2010 - 33 O 427/09
    d) Die vom Beklagten gewählte Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Erbrecht" (so auch Hefermehl/Köhler/Bornkamm/Köhler, UWG, 28. Auflage, § 4 Rdnr. 11.100; Gaier/Wolf/Göcken/Huff, Anwaltliches Berufsrecht, § 43b BRAO/§ 7 BORA Rdnr. 70; Fassbender NJW 2006, 1463; Remmertz NJW 2008, 266; Axmann/Deister NJW 2009, 2612; unklar insoweit Offermann-Burckart NJW 2004, 2617; unbehelflich, weil in den dort zu entscheidenden Fällen bereits die entsprechende Qualifikation nicht nachgewiesen worden ist, insoweit OLG Nürnberg NJW 2007, 1984; OLG Stuttgart NJW 2008, 1326 und OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 431 - Spezialist für Zahnarztrecht).
  • OLG Karlsruhe, 01.03.2013 - 4 U 120/12

    Spezialist für Familienrecht - Wettbewerbsverstoß: Rechtsanwaltswerbung mit der

    Die vom Beklagten gewählte Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist verwechslungsfähig mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" (vgl. Landgericht München, Urteil vom 09.02.2010, AZ: 33 O 427/09, zitiert nach Juris m. w. N.; Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 Rn. 11.100).
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