Rechtsprechung
   LG Köln, 07.04.2009 - 33 O 45/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1878
LG Köln, 07.04.2009 - 33 O 45/09 (https://dejure.org/2009,1878)
LG Köln, Entscheidung vom 07.04.2009 - 33 O 45/09 (https://dejure.org/2009,1878)
LG Köln, Entscheidung vom 07. April 2009 - 33 O 45/09 (https://dejure.org/2009,1878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewerbung eines Glücksspiels mit dem Slogan: "Jetzt gewinne ich, was ich will!"; Ziele des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV)

  • kanzlei.biz

    Keine Tombola im Internet

  • kanzlei.biz

    Keine Tombola im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Zusammenfassung)

    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 - 4, § 7 Abs. 1 GlüStV; §§ 58, 8a Abs. 1 S. 5 RStV
    Erlaubnispflichtiges Glücksspiel liegt vor, wenn mehrere Lose von jeweils 0,50 EUR erworben werden können

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4 GlüStV; 8a RStV
    Tombola mit 50-Cent-Losen im Internet wettbewerbswidrig

  • wb-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Tombola im Internet stellt ein verbotenes Glücksspiel dar

  • Glücksspiel & Recht (Zusammenfassung)

    Verbotenes Tombola-Glücksspiel im Internet bei 50 Cent Einsatz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Verbotenes Tombola-Glücksspiel im Internet bei 50 Cent Einsatz

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Internet-Tombola wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Law-Podcasting: (Internet-) Spiele mit 50 Cent: Trotz geringwertigem Einsatz verbotene Glücksspiele?

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Finger weg vom Losverkauf - Tombola im Internet

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Verbotenes Tombola-Glücksspiel im Internet bei 50 Cent Einsatz

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 485
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Kassel, 30.04.2008 - 11 O 4057/08

    Wettbewerbsverstoß: Verbot der Werbung für öffentliche Glücksspiele ohne Warn-

    Auszug aus LG Köln, 07.04.2009 - 33 O 45/09
    Die Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrages verlangen von den Anbietern öffentlicher Glücksspiele die Einhaltung der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages (vgl. LG Freiburg ZfWG 2008, 217 ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

    Gewinnspiele, die darauf angelegt sind, Spielteilnehmer zu einer wiederholten Teilnahme zu animieren, sind auch bei einem an sich unerheblichen Entgelt als Grundeinsatz vom Glücksspielbegriff des § 3 Abs. 1 GlüStV erfasst (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 27 L 415/09 -, ZfWG 2009, 300; van der Hoff/Hoffmann, a.a.O., S. 75; Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., § 3 GlüStV RdNr. 6 m.w.N.; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2003 - 20 U 39/03 -, juris; LG Köln, Urteil vom 07.04.2009 - 33 O 45/09 -, ZfWG 2009, 131).
  • VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16

    Cent-Auktion; Entgeltlichkeit; Glücksspiel; Internet; Spiel; Zufall

    Maßgeblich ist vielmehr die Befürchtung, dass der Einsatz der Gegenseite anheimfällt, ohne dass diese irgendeine Leistung erbringen muss und aus diesem Grunde für den Teilnehmer "verloren" ist (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris; wonach auch vermögenswerte Aufwendungen beim Kauf von Tombola-Losen ein Entgelt im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV darstellen).

    Eine solche Bagatellgrenze wird bei dem Geschäftsmodell der Klägerin jedenfalls aufgrund der intendierten Summierung der eingesetzten Gebotspunkte überschritten (vgl. Hüsken in: Dietlein, Glücksspielrecht, 2. Auflage, § 3 GlüStV, Rn 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

    Unabhängig von der in den Vordergrund des Zulassungsvorbringens gestellten Frage, ob eine dem strafrechtlichen Glücksspielbegriff des § 284 StGB immanente Bagatellgrenze, wonach der Einsatz ein nicht ganz unerhebliches Vermögensopfer darstellen muss, auch für den ordnungsrechtlichen Glücksspielbegriff zu gelten hat (siehe zu dem diesbezüglichen Meinungsstreit: van der Hoff/Hoffmann, ZGS 2011, 67, 73 f.; Bolay, MMR 2009, 669, 670 f., jeweils m.w.N.), hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf abgestellt, dass das Geschäftsmodell der Klägerin auf eine Summierung der eingesetzten Gebotspunkte angelegt ist (ähnlich VG Düsseldorf, Beschl. v. 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris, Rn. 20, und LG Köln, Urt. v. 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, MMR 2009, 485, juris, Rn. 50 ff., jeweils zu Online-Tombolas, bei denen ein Los 0, 50 EUR kostet; vgl. insges.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10

    Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot

    Soweit angebotene Spielvarianten nicht unter den Glücksspielbegriff fallen - so bei Unentgeltlichkeit und nach obigen Ausführungen wohl auch bei einem Einsatz von bis zu 0, 50 Euro, sofern das Spiel nicht auf eine Mehrfachteilnahme ausgerichtet ist -, vgl. zu diesem Problem: VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2009 - 27 L 415/09 -, Juris (Rn. 20 ff.) unter Bezugnahme auf das LG Köln, Urteil vom 7. April 2009 - 33 O 45/09 -, Juris (Rn. 50); Hüsken, "Das Verhältnis zwischen glücksspielstaatsvertraglichem Glücksspielbegriff gemäß § 3 Abs. 1 GlüStV und rundfunkstaatsvertraglichem Gewinnspielbegriff gemäß § 8a Abs. 1 RStV - Echte Konkurrenz oder kollisionsloser Gleichlauf?", ZfWG 2009, 153 (157); Liesching, "Gewinnspiele im Rundfunk und in Telemedien - straf- und Jugendschutzrechtliche Anforderungen", Rechtsgutachten im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 2. Mai 2008, S. 46 ff., abrufbar unter: http://www.kjm-online.de/files/pdf1/Gutachten_Gewinnspiele_April_2008.pdf; gegen eine Berücksichtigung der Mehrfachteilnahme sprechen sich aus: LG Freiburg, Urteil vom 12. Mai 2005 - 3 S 308/04 -, Juris (Rn. 6); Bolay, "Glücksspiel, Glücksspiel oder doch Gewinnspiel? Einheitlichkeit zwischen straf- und glücksspielvertraglichem Gewinnspielbegriff", MMR 2009, 669 (672), erfasst die Ordnungsverfügung sie schon im Ansatz nicht.
  • VG Düsseldorf, 16.07.2009 - 27 L 415/09
    Insoweit teilt die Kammer die Rechtsauffassung des Landgerichts Köln, das in seinem Urteil vom 7. April 2009 - 33 O 45/09 -,.

    ZfWG 2009, 131,.

  • VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09

    Verbotenes Glücksspiel in Form einer Online-Tombola mit 0,50 Euro Einsatz

    Insoweit teilt die Kammer die Rechtsauffassung des Landgerichts Köln, das in seinem Urteil vom 7. April 2009 - 33 O 45/09 -, ZfWG 2009, 131, zu dem von der Antragstellerin beworbenen Glücksspielangebot ausgeführt hat:.
  • FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15

    Rücknahme von Flaschen und Verpackungen gegen Ausgabe von Losen als Lotterie

    e) Auch unerhebliche Einsätze unter 0, 50 EUR (sog. Bagatelleinsätze) können allerdings glücksspielrechtlich relevant sein, wenn das Geschäftsmodell des Veranstalters auf eine Summierung des (jeweils für sich unerheblichen) Einsatzes angelegt ist (VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 27 L 415/09, MMR 2009, 717; LG Köln, Urteil vom 07.04.2009 - 33 O 45/09, MMR 2009, 485 - Internet-Tombola, bei der ein mehrfaches Mitspielen und eine additive Anhäufung von Entgelten möglich oder vom Veranstalter intendiert ist; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2017 11 ME 236/18, BeckRS 2017, 104442 - Internetauktionen als Glücksspiel).
  • VG Hannover, 07.03.2017 - 10 B 3761/16

    Androhung; Cashpoint; Ereigniswette; Kohärenz; Live- und Ereigniswette;

    Die - aus dem Strafrecht übertragene - Erheblichkeitsschwelle für den Einsatz wird jedoch, soweit nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ersichtlich, bei dem Geschäftsmodell der Antragstellerin oder des Veranstalters der von ihr vermittelten Wetten jedenfalls bei den von dem Antragsgegner vor Ort festgestellten Kombiwetten aufgrund der dort stattfindenden Summierung der Einzeleinsätze überschritten (vgl. Hüsken in: Dietlein, Glücksspielrecht, 2. Auflage, § 3 GlüStV, Rn 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 13 B 1090/09

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen eine Ordnungsverfügung und

    Dem ist die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren nicht ansatzweise substantiiert entgegengetreten, so dass auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses und die darin wiedergegebenen Entscheidungsgründe des Urteils des Landgerichts Köln vom 7. April 2009 - 33 O 45/09 -, ZfWG 2009, 131, Bezug genommen werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht