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   LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17   

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LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17 (https://dejure.org/2019,14873)
LG München I, Entscheidung vom 04.06.2019 - 33 O 6588/17 (https://dejure.org/2019,14873)
LG München I, Entscheidung vom 04. Juni 2019 - 33 O 6588/17 (https://dejure.org/2019,14873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 5a Abs. 2, § 5a Abs. 3 Nr. 2, § 8; TMG § 13 Abs. 6
    Pflichten des Plattformbetreibers bei Angebot von Veranstaltungstickets durch Dritte

  • rewis.io

    Pflichten des Plattformbetreibers bei Angebot von Veranstaltungstickets durch Dritte

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch Onlineticketbörse Viagogo durch Werbung mit einer 100%-Garantie für Gültigkeit der angebotenen Tickets

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ticket-Garantie von viagogo und der Kundenschutz

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Irreführung durch blickfangmäßige Garantie

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Garantiert gültige" Tickets - Dieses Versprechen hält die Ticketplattform "viagogo" nicht immer ein

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch blickfangmäßige Garantie

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Onlineticketbörse Viagogo wegen Irreführung verurteilt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführung der Ticketplattform Viagogo.de durch blickfangmäßige Werbung

  • datev.de (Kurzinformation)

    Irreführung durch blickfangmäßige Garantie: Schutz für Kunden der Online-Ticketbörse "viagogo"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 796
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • KG, 08.04.2016 - 5 U 156/14

    WhatsApp muss AGB auf Deutsch anbieten und Kommunikationsweg neben E-Mail-Adresse

    Auszug aus LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
    § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG ist daher richtlinienkonform einzuschränken, so dass das Fehlen von Angaben zu den Vertretungsberechtigten einer juristischen Person im Impressum des Diensteanbieters keinen Lauterkeitsverstoß darstellt oder jedenfalls keine lauterkeitsrechtlichen Ansprüche auslöst (vgl. KG MMR 2016, 601 f.).

    Das Unterlassungsbegehren des Klägers kann sich somit auch auf diese Vorschrift nicht mit Erfolg stützen (KG MMR 2016, 601, 602).

  • KG, 07.05.2013 - 5 U 32/12

    Online-Kontaktformular

    Auszug aus LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
    Adresse für elektronische Post meint die E-Mail-Adresse (vgl. auch KG MMR 2013, 591, 592).

    Die Kontaktaufnahme per E-Mail eröffnet dem Benutzer des Telemediendienstes die Möglichkeit, sein Anliegen umfassend, ohne Zeichenbeschränkung und mitunter unter Mitsendung von Anlagen vorzubringen (vgl. KG MMR 2013, 591, 593).

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
    Eine solche ist immer dann gegeben, wenn im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände der betreffenden geschäftlichen Handlung das Vorenthalten der in Rede stehenden Information geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte (EuGH WRP 2017, 31 Rn. 58 - Canal Digital Danmark; BGH WRP 2016, 1221 Rn. 55 - LGA tested; BGH WRP 2017, 1081 Rn. 31 - Komplettküchen).
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
    Eine solche ist immer dann gegeben, wenn im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände der betreffenden geschäftlichen Handlung das Vorenthalten der in Rede stehenden Information geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte (EuGH WRP 2017, 31 Rn. 58 - Canal Digital Danmark; BGH WRP 2016, 1221 Rn. 55 - LGA tested; BGH WRP 2017, 1081 Rn. 31 - Komplettküchen).
  • EuGH, 26.10.2016 - C-611/14

    Canal Digital Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unlautere

    Auszug aus LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
    Eine solche ist immer dann gegeben, wenn im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände der betreffenden geschäftlichen Handlung das Vorenthalten der in Rede stehenden Information geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er sonst nicht getroffen hätte (EuGH WRP 2017, 31 Rn. 58 - Canal Digital Danmark; BGH WRP 2016, 1221 Rn. 55 - LGA tested; BGH WRP 2017, 1081 Rn. 31 - Komplettküchen).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 4/06

    Millionen-Chance

    Auszug aus LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
    Diese Pflicht findet aber keine Grundlage in der unionsrechtlichen Richtlinie 29/2005/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie), die in ihrem Anwendungsbereich eine Vollharmonisierung bewirkt mit der Folge, dass nach nationalem Recht kein höheres Schutzniveau gelten darf (vgl. EuGH GRUR 2010, 244, Rn. 41 - Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH GRUR 2008, 807, Tz. 17 - Millionen-Chance).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
    Diese Pflicht findet aber keine Grundlage in der unionsrechtlichen Richtlinie 29/2005/EG über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie), die in ihrem Anwendungsbereich eine Vollharmonisierung bewirkt mit der Folge, dass nach nationalem Recht kein höheres Schutzniveau gelten darf (vgl. EuGH GRUR 2010, 244, Rn. 41 - Zentrale/Plus Warenhandelsgesellschaft; BGH GRUR 2008, 807, Tz. 17 - Millionen-Chance).
  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16

    Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei

    Auszug aus LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2018, 417 - Resistograph Rn. 21).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
    Es ist demnach auf die Sicht dieser angesprochenen Verkehrskreise auf Grundlage eines objektiven Empfängerhorizonts abzustellen (BGH GRUR 1995, 612, 614 - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie; BGH GRUR 1996, 910, 912 - Der meistverkaufte Europas; BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2015, 1019 Rn. 19 - Mobiler Buchhaltungsservice; BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II).
  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 145/14

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung als Buchhalter bei

    Auszug aus LG München I, 04.06.2019 - 33 O 6588/17
    Es ist demnach auf die Sicht dieser angesprochenen Verkehrskreise auf Grundlage eines objektiven Empfängerhorizonts abzustellen (BGH GRUR 1995, 612, 614 - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie; BGH GRUR 1996, 910, 912 - Der meistverkaufte Europas; BGH GRUR 2004, 244, 245 - Marktführerschaft; BGH GRUR 2015, 1019 Rn. 19 - Mobiler Buchhaltungsservice; BGH GRUR 2016, 521 Rn. 10 - Durchgestrichener Preis II).
  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit

  • BGH, 18.04.2013 - I ZR 180/12

    Brandneu von der IFA

  • BGH, 15.02.1996 - I ZR 9/94

    Der meistverkaufte Europas - Spitzen-/Alleinstellungsbehauptung

  • OLG Hamburg, 04.02.2009 - 5 U 180/07

    Keine Störerhaftung des Forenbetreibers - bundesligaforen.de

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

  • BGH, 09.10.2013 - I ZR 24/12

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

  • OLG München, 31.01.2019 - 29 U 1582/18

    Angabe von wesentlichen Eigenschaft der angebotenen Ware auf Bestellseite eines

  • BGH, 09.06.1983 - I ZR 106/81

    Kofferschaden

  • BFH, 29.10.2019 - IX R 10/18

    Weiterveräußerung von Tickets für das Finale der UEFA Champions League

    Soweit das FG ein solches Vollzugsdefizit mit der Erwägung begründet, die Veräußerung der Tickets anonymisiert sie insofern, als die von den Klägern gewählte Ticketbörse keine Informationen über Käufer und Verkäufer bekanntgebe, ist dieser Umstand schon unter lauterkeitsrechtlichen Gesichtspunkten nicht unzweifelhaft (vgl. z.B. § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, dazu jüngst Landgericht München I, Urteil vom 04.06.2019 - 33 O 6588/17, BeckRS 2019, 10541, Rz 38 ff., nicht rechtskräftig; in diese Richtung wohl auch Oberlandesgericht München, Urteil vom 16.07.2015 - 6 U 4681/14, Wettbewerb in Recht und Praxis 2015, 1522, Rz 53 ff.).
  • AG Brandenburg, 18.05.2021 - 31 C 131/20

    Kauf von Veranstaltungs-Tickets auf Ticket-Vorverkaufsinternetplattform -

    Dadurch, dass die Beklagte während des gesamten Bestellprozesses bis zum Vertragsschluss auf ihrer Internetseite der Klägerin die Informationen über die Identität des Anbieters der Veranstaltungstickets mitteilte ist auch deutlich geworden, dass sie nur als Kommissionärin im Sinne des § 383 HGB die Eintrittskarten für die hiesige Streitverkündete verkauft hat (vgl. zu dem Fall, dass diese Information nicht erfolgte: LG München I , Urteil vom 04.06.2019, Az.: 33 O 6588/17, u.a. in: MMR 2020, Seite 796 ).
  • OLG München, 27.01.2022 - 29 U 3556/19

    Pflicht zur Offenbarung der Verkäuferidentität beim Vertrieb von

    f die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 04.06.2019 (Az. 33 O 6588/17) abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Im übrigen wird die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 04.06.2019 (Az. 33 O 6588/17) zurückgewiesen.

    Dieses Urteil und das Endurteil des Landgerichts München I vom 04.06.2019 (Az. 33 O 6588/17) in obiger Fassung sind vorläufig vollstreckbar.

    Das Landgericht München I hat die Beklagte mit Endurteil vom 04.06.2019 (Az. 33 O 6588/17) verurteilt, es bei Meidung der näher bezeichneten Ordnungsmittel zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern.

    auf die Berufung das Urteil des Landgerichts München I vom 04.06.2019, Aktenzeichen 33 O 6588/17 abzuändern, soweit die Beklagte zur Unterlassung verurteilt wurde.

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