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LG München I, 22.12.2015 - 33 O 6746/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG München I, 22.12.2015 - 33 O 6746/15
- OLG München, 14.07.2016 - 6 U 166/16
- BGH, 18.05.2017 - I ZR 178/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05
LOTTOCARD
Auszug aus LG München I, 22.12.2015 - 33 O 6746/15
Hierzu ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Marke in üblicher und wirtschaftlich sinnvoller Weise für die Ware oder Dienstleistung verwendet wird, für die sie eingetragen ist (vgl. BGH GRUR 2009, 60 - LOTTOCARD).Den Beklagten einer Löschungsklage kann aber nach dem auch im Prozessrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB eine prozessuale Erklärungspflicht treffen (vgl. BGH GRUR 2009, 60 - LOTTOCARD).
- BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11
VOODOO
Auszug aus LG München I, 22.12.2015 - 33 O 6746/15
Die Frage, ob eine Benutzung mengenmäßig ausreichend ist, um Marktanteile für die durch die Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen zu behalten oder hinzuzugewinnen, hängt somit von mehreren Faktoren und einer Einzelfallbeurteilung ab (vgl. BGH GRUR 2013, 925 - VOODOO m.w.N.).