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LG Schwerin, 10.03.2011 - 33 Qs 22/11 |
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Verfahrensgang
- AG Schwerin, 02.11.2010 - 31 Ds 150/10
- LG Schwerin, 10.03.2011 - 33 Qs 22/11
- OLG Rostock, 04.05.2011 - I Ws 101/11
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 04.05.2011 - I Ws 101/11
Strafverfahren: Voraussetzungen eines Hauptverhandlungshaftbefehls
Die für den Angeklagten M. angebrachte weitere Beschwerde seines Verteidigers, Rechtsanwalt P. in R., vom 29.03.2011 richtet sich gegen den Beschluss des Landgerichts Schwerin vom 10.03.2011 - 33 Qs 22/11 -, mit dem die Große Strafkammer 3 - als Jugendkammer - die Beschwerde des Angeklagten vom 14.02.2011 gegen den Hauptverhandlungshaftbefehl des Amtsgerichts Schwerin vom 02.11.2010 als unbegründet verworfen hat.