Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,11684
LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17 (https://dejure.org/2018,11684)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31.01.2018 - 33 Sa 17/17 (https://dejure.org/2018,11684)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 33 Sa 17/17 (https://dejure.org/2018,11684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,11684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 S 1 MiLoG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 1 MiLoG
    Vertragliche Ausschlussfrist - Vereinbarkeit mit § 3 S. 1 MiLoG und mit § 307 Abs. 1 S. 2 BGB - Auslegung einer Abrechnungsverpflichtung in einem gerichtlichen Vergleich

  • IWW

    § 307 Abs. 1 BGB, § ... 46 Abs. 2 ArbGG, § 313 Abs. 2 ZPO, § 64 Abs. 1, Abs. 2 lit. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 202 BGB, § 134 BGB, § 202 Abs. 1 BGB, § 276 Abs. 3 BGB, § 3 S. 1 MiLoG, § 3 MiLoG, §§ 1, 3 S. 1 MiLoG, §§ 305 ff. BGB, §§ 305 ff. BGB, § 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 305c Abs. 2, §§ 306, 307 bis 309 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 7 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 2 Abs. 5 Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, § 306 Abs. 2 BGB, § 242 BGB, § 167 ZPO, § 130 BGB, §§ 91, 97 ZPO, §§ 134, § 72 Abs. 2 Ziffer 1 ArbGG, 307 Abs. 1 S. 2 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragliche Ausschlussfrist für Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Rahmen einer Abrechnungsverpflichtung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • LAG Nürnberg, 09.05.2017 - 7 Sa 560/16

    Ausschlussfrist - Mindestlohn - Überstunden

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
    (im Anschluss an LAG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2017 - 7 Sa 560/16 - juris).

    Der Begriff " insoweit " schränkt die Rechtsfolge â?? die Unwirksamkeit einer entsprechenden, den Mindestlohn gefährdenden Regelung â?? ein und begrenzt sie auf diesen Fall (LAG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2017, 7 Sa 560/16, juris, Rn. 61; Bayreuther, Der gesetzliche Mindestlohn, NZA 1014, 865 (871)).

    Weder enthält das Mindestlohngesetz Regelungen bezüglich des Urlaubsentgelts bzw. der Urlaubsabgeltung noch verweist das Bundesurlaubsgesetz auf das Mindestlohngesetz (LAG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2017, aaO, Rn. 65).

    Von der Verfallklausel sind Schadensersatzansprüche der in § 309 Nr. 7 BGB oder § 202 Abs. 1 BGB erfassten Art nicht umfasst (s.o. unter I. 2. B. (aa) (1); BAG, Urteil vom Urteil vom 20. Juni 2013, aaO, Rn. 25; LAG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2017, aaO, Rn. 81).

    (bb) Ob eine Klausel, deren Wortlaut ein gesetzliches Verbot wie § 3 S. 1 MiLoG nicht wiedergibt, generell nicht intransparent, sondern nur insoweit unwirksam ist (so LAG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2017, aaO, Rn. 83) kann dahin gestellt bleiben.

    Ob durch die Beschränkung in § 3 S. 1 MiLoG (" insoweit ") ohnehin eine eindeutige Grenze der Unwirksamkeit gegeben ist, die der Annahme einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion auch bei Neuverträgen entgegensteht (so im Ergebnis auch LAG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2017, 7 Sa 560/16, juris, Rn. 61; Bayreuther, Der gesetzliche Mindestlohn, NZA 1014, 865 (871); offengelassen: BAG, Urteile vom 17. Oktober 2017, aaO, Rn. 21 und vom 24. August 2016, aaO, Rn. 27), kann dahin gestellt bleiben.

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 80/17

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen - Fälligkeit - keine Geltendmachung des

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
    Denn Ausschlussfristen betreffen die Art und Weise der Geltendmachung eines entstandenen Anspruchs (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2017, 9 AZR 80/17, juris, Rn. 20).

    Ob durch die Beschränkung in § 3 S. 1 MiLoG (" insoweit ") ohnehin eine eindeutige Grenze der Unwirksamkeit gegeben ist, die der Annahme einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion auch bei Neuverträgen entgegensteht (so im Ergebnis auch LAG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2017, 7 Sa 560/16, juris, Rn. 61; Bayreuther, Der gesetzliche Mindestlohn, NZA 1014, 865 (871); offengelassen: BAG, Urteile vom 17. Oktober 2017, aaO, Rn. 21 und vom 24. August 2016, aaO, Rn. 27), kann dahin gestellt bleiben.

    Er ist nicht ein Surrogat des Urlaubsanspruchs, sondern ein reiner Geldanspruch (BAG, Urteile vom 17. Oktober 2017, 9 AZR 80/17, Rn. 11, und vom 08. April 2014, Rn. 12).

    Ohne weitere Anhaltspunkte (z. B. einen echten Hilfsantrag auf Urlaubsabgeltung) kann der Arbeitgeber einer Bestandsschutzklage als solcher nicht mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass der Arbeitnehmer (auch) auf die Erfüllung solcher Ansprüche besteht, die nicht an den mit seiner Klage bezweckten rechtlichen Fortbestand des Arbeitsverhältnisses anknüpfen (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2017, aaO, Rn. 36 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99

    Urlaubsabgeltung: fehlende Abrechnung des Arbeitgebers - Treu und Glauben -

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
    (2) Das bedeutet allerdings nicht, dass der Anspruch auch ohne Berücksichtigung einschlägiger Verfallfristen zu erfüllen ist (LAG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 1999, 11 Sa 675/99, juris, Rn. 44).

    Wenn eine Abrechnungsverpflichtung ohne Konkretisierung der abzurechnenden Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach in einem gerichtlichen Vergleich aufgenommen wird, besteht im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens unverändert ein Bedürfnis nach der Anwendung der vereinbarten Ausschlussfristen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 1999, aaO, Rn. 44).

    Die bloße Abrechnungsverpflichtung reicht hierfür aufgrund der fehlenden Konkretisierung der abzurechnenden Ansprüche ebenso wenig aus wie der Umstand, dass es sich um einen unstreitigen Anspruch handeln mag (s.o. unter I. 2. b. bb); vgl. auch BAG, Urteil vom 20. Februar 2001, 9 AZR 46/00, juris, Rn. 38; vorausgehend LAG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 1999, aaO, Rn. 44).

  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 280/12

    Ausschlussfrist - Anspruch wegen behaupteter vorsätzlicher Schädigung (Mobbing) -

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
    Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen wie die Vorsatzhaftung gegen das Gesetz verstoßen, sind wirksam (BAG, Urteil vom 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, juris, Rn. 20 f.).

    Gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen zudem als vom Unternehmer gestellt, es sei denn, dass sie durch den Verbraucher eingeführt wurden (BAG, Urteil vom 20. Juni 2013, 8 AZR 280/12, juris, Rn. 15).

    Von der Verfallklausel sind Schadensersatzansprüche der in § 309 Nr. 7 BGB oder § 202 Abs. 1 BGB erfassten Art nicht umfasst (s.o. unter I. 2. B. (aa) (1); BAG, Urteil vom Urteil vom 20. Juni 2013, aaO, Rn. 25; LAG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2017, aaO, Rn. 81).

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
    (b) Der gesetzliche Mindestlohn betrifft - anders als die Vorsatzhaftung (s.o. unter I. 2. b. aa. (3)) - nicht nur einen selten auftretenden Sonderfall, sondern das Entgelt für geleistete Arbeit und damit den Hauptanwendungsfall einer Ausschlussfrist (BAG, Urteil vom 24. August 2016, 5 AZR 703/15, juris, Rn.21).

    Ob durch die Beschränkung in § 3 S. 1 MiLoG (" insoweit ") ohnehin eine eindeutige Grenze der Unwirksamkeit gegeben ist, die der Annahme einer unzulässigen geltungserhaltenden Reduktion auch bei Neuverträgen entgegensteht (so im Ergebnis auch LAG Nürnberg, Urteil vom 09. Mai 2017, 7 Sa 560/16, juris, Rn. 61; Bayreuther, Der gesetzliche Mindestlohn, NZA 1014, 865 (871); offengelassen: BAG, Urteile vom 17. Oktober 2017, aaO, Rn. 21 und vom 24. August 2016, aaO, Rn. 27), kann dahin gestellt bleiben.

  • LAG Köln, 26.07.2010 - 5 Sa 473/10

    Verfallfrist bei vergleichsweiser Verpflichtung zur Abrechnung von

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
    Darin läge zugleich ein Verzicht auf eine bezifferte schriftliche Geltendmachung durch den Kläger (LAG Köln, Urteil vom 26. Juli 2010, 5 Sa 473/10, juris, Rn. 29).

    (3) In diesem Zusammenhang rechtfertigt auch die vom Kläger und vom Arbeitsgericht zitierte Entscheidung des LAG Köln (Urteil vom 26. Juli 2010, 5 Sa 473/10) keine andere Bewertung.

  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
    Welche Rechtsqualität und welchen Umfang die Erklärungen in einer Ausgleichsklausel haben, ist durch Auslegung zu ermitteln (BAG, Urteil vom 14. Mai 2013, 9 AZR 844/11, juris, Rn. 11).

    Eine andere Beurteilung wäre nur geboten, wenn die Parteien entweder die noch abzugeltenden Ansprüche - ohne Einbeziehung einer Urlaubsabgeltung - im Vergleich konkret benannt hätten (so in BAG, Urteil vom 27. Mai 2015, aaO) oder wenn sie auf die Abrechnungsklausel verzichtet hätten (so in der vom Beklagten zitierten Entscheidung des BAG vom 14. Mai 2013, aaO).

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 137/14

    Equal pay - Prozessvergleich - Ausgleichsklausel

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
    Wenn die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits in einem gerichtlichen Vergleich eine umfassende, sich auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung beziehende Ausgleichsklausel und nicht nur eine einfache Rechtstreiterledigungserklärung aufnehmen, wollen sie in der Regel das Arbeitsverhältnis umfassend erledigen und alle Ansprüche bereinigen (vgl. BAG, Urteil vom 27. Mai 2015, 5 AZR 137/14, juris, Rn. 21).

    Eine andere Beurteilung wäre nur geboten, wenn die Parteien entweder die noch abzugeltenden Ansprüche - ohne Einbeziehung einer Urlaubsabgeltung - im Vergleich konkret benannt hätten (so in BAG, Urteil vom 27. Mai 2015, aaO) oder wenn sie auf die Abrechnungsklausel verzichtet hätten (so in der vom Beklagten zitierten Entscheidung des BAG vom 14. Mai 2013, aaO).

  • ArbG Hamburg, 31.08.2017 - 29 Ca 39/17

    Urlaubsabgeltung - Erledigung im Rahmen eines Vergleichs - Verfall

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2017 - 29 Ca 39/17 - abgeändert.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. August 2017 mit dem Az: 29 Ca 39/17 abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Hamburg, 31.01.2018 - 33 Sa 17/17
    Die bloße Abrechnungsverpflichtung reicht hierfür aufgrund der fehlenden Konkretisierung der abzurechnenden Ansprüche ebenso wenig aus wie der Umstand, dass es sich um einen unstreitigen Anspruch handeln mag (s.o. unter I. 2. b. bb); vgl. auch BAG, Urteil vom 20. Februar 2001, 9 AZR 46/00, juris, Rn. 38; vorausgehend LAG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 1999, aaO, Rn. 44).
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

  • BAG, 11.06.1980 - 4 AZR 443/78

    Bundesangestelltentarif - BAT - Ausschlußfrist - Gehaltsüberzahlung -

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 192/08

    Annahmeverzug - Fortbildungsverpflichtung

  • LAG Hamburg, 02.09.1994 - 3 Sa 4/94

    Ausschlussfrist; Abrechnungshemmung; 13. Monatseinkommen

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2013 - 5 Sa 330/13

    Auslegung einer Abgeltungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 277/14

    Verfallklausel - Teilbarkeit

  • BAG, 24.08.2017 - 8 AZR 378/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Vertragsstrafe - unangemessene Benachteiligung

  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 31. Januar 2018 - 33 Sa 17/17 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht