Rechtsprechung
LG Ingolstadt, 26.07.2018 - 33 T 1074/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,25330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AufenthG § 58 Abs. 1 Buchst. a, § 60 Abs. 5, Abs. 7 S. 1, § 62 Abs. 1; VwGO § 123; SGB VIII § 42f
Altersdiagnostik zur Feststellung eines Abschiebungshindernisses - rewis.io
Altersdiagnostik zur Feststellung eines Abschiebungshindernisses
- ra.de
- rewis.io
Verfahrensgang
- AG Ingolstadt, 02.07.2018 - 9 XIV 232/18
- LG Ingolstadt, 26.07.2018 - 33 T 1074/18
- BGH, 10.08.2018 - V ZB 123/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- AG Ingolstadt, 02.07.2018 - 9 XIV 232/18
Verlängerung der Sicherungshaft
Auszug aus LG Ingolstadt, 26.07.2018 - 33 T 1074/18
Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 02.07.2018 (Aktenzeichen 9 XIV 232/18) wird zurückgewiesen.Durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 02.07.2018 wird gegen den Betroffenen im Anschluss an das Amtsgericht Regensburg die Sicherungshaft verlängert bis spätestens 16.08.2018 (Aktenzeichen 9 XIV 232/18).
- OLG Hamm, 20.02.2018 - 4 UF 243/16
Bestimmung des Volljährigkeitsalters eines guineischen Staatsbürgers
Auszug aus LG Ingolstadt, 26.07.2018 - 33 T 1074/18
Auf Grundlage des Beschlusses des Oberlandesgerichtes Hamm vom 20.02.2018, Aktenzeichen 4 UF 243/16 (Blatt 38 folgende der Akte) ist zu berücksichtigen, dass die Botschaft der Republik Guinea unter Korrektur früherer Auskünfte die Volljährigkeit eines Staatsangehörigen mit Vollendung des 18. Lebensjahres feststellt. - BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Ingolstadt, 26.07.2018 - 33 T 1074/18
Es soll gewährleisten, dass das Gericht die Grundlagen erkennt, auf welche die Behörde ihren Antrag stützt, und dass das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die Übermittlung des Haftantrages nach § 23 Abs. 2 FamFG gewahrt wird (BGH vom 22.07.2010, V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511).