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   LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15   

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LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15 (https://dejure.org/2015,74360)
LG Landshut, Entscheidung vom 09.10.2015 - 33 T 2522/15 (https://dejure.org/2015,74360)
LG Landshut, Entscheidung vom 09. Oktober 2015 - 33 T 2522/15 (https://dejure.org/2015,74360)
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  • BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02

    "Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Auszug aus LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
    Eine Erstattung hingegen scheidet aus, wenn die Partei über eine Rechtsabteilung verfügt (BGH NJW 2003, 2027), ein sog. "Outsourcing" ist demgegenüber grundsätzlich zulässig (ständige Rechtsprechung BGH; BGH NJW-RR 2004, 430).

    In einem wie dem vorliegen Fall ist es nach Auffassung der Kammer und unter Berücksichtigung der bisher ergangenen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich, dass ein nicht völlig untergeordnetes Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Anwalt besteht, eine Beziehung im Sinne periodisch wiederkehrender Beauftragungen in Rechtsstreitigkeiten beabsichtigt ist, die Partei ihrerseits nicht ausreichend rechtskundig ist (u.a. BGH NJW 2003, 2027, 2028; NJW-RR 2004, 857, 858) oder über eine Rechtsabteilung verfügt (die ständige Übertragung an einen Hausanwalt ohne einzelfallbezogene Instruktionen führt nicht zur Rechtskundigkeit, so MüKoZPO-Schulz, 4. Auflage 2013, § 91 Rn. 73 m.w.N.) und die Gegebenheiten des Verfahrens unter Abwägung einzelfallbezogener Gesichtspunkte, wie etwa den im Reiserecht auf Grund der sich im Fluss befindlichen Rechtsprechung erforderlichen Spezialkenntnissen (OLG Nürnberg, NJW-RR 2014, 2967, 2968) ergeben, dass die Beauftragung eines nicht am Gerichtsstand örtlich ansässigen Anwalts gerechtfertigt, mithin kein Ausschlussgrund gegeben ist.

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Auszug aus LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
    Im Zeitalter der modernen Kommunikationsmittel steht aber insbesondere das Interesse der verklagten Partei im Vordergrund, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten zu lassen (für viele BGH NJW-RR 2004, 858; NJW 2008, 2122).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZB 27/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten auswärtiger Rechtsanwälte

    Auszug aus LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
    Im Zeitalter der modernen Kommunikationsmittel steht aber insbesondere das Interesse der verklagten Partei im Vordergrund, sich durch einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens auch vor auswärtigen Gerichten vertreten zu lassen (für viele BGH NJW-RR 2004, 858; NJW 2008, 2122).
  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
    Weder eine langjährige Zusammenarbeit noch ein besonderes Vertrauen rechtfertigen für sich alleine gestellt die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts (BGH NJW-RR 2007, 1071; MDR 2008, 946).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
    Eine Erstattung hingegen scheidet aus, wenn die Partei über eine Rechtsabteilung verfügt (BGH NJW 2003, 2027), ein sog. "Outsourcing" ist demgegenüber grundsätzlich zulässig (ständige Rechtsprechung BGH; BGH NJW-RR 2004, 430).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
    Die Partei, die vor einem auswärtigen Gericht verklagt wird, kann in der Regel einen an ihrem Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt beauftragen (BGH NJW 2003, 898).
  • BGH, 13.09.2011 - VI ZB 9/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines "Rechtsanwalts am

    Auszug aus LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
    Auch unter Zugrundelegung des in der Rechtsprechung anerkannten Grundsatzes, dass bei einem Rechtsanwalt an einem Drittort die Kosten regelmäßig nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts zu erstatten sind (BGH NJW 2011, 3520).
  • BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14

    Flugkosten - Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des

    Auszug aus LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
    Die Kosten der Flugreise sind in vorliegendem Fall in vollem Umfang erstattungsfähig, da sie nicht außer Verhältnis zu einer Bahnfahrt der 1. Klasse stehen (zuletzt BGH, GRUR 2015, 509), die Beklagte muss sich auch nicht auf etwaige low-budget-Angebote verweisen lassen.
  • BGH, 25.03.2004 - I ZB 28/03

    "Unterbevollmächtigter"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen

    Auszug aus LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
    In einem wie dem vorliegen Fall ist es nach Auffassung der Kammer und unter Berücksichtigung der bisher ergangenen obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung erforderlich, dass ein nicht völlig untergeordnetes Vertrauensverhältnis zwischen Partei und Anwalt besteht, eine Beziehung im Sinne periodisch wiederkehrender Beauftragungen in Rechtsstreitigkeiten beabsichtigt ist, die Partei ihrerseits nicht ausreichend rechtskundig ist (u.a. BGH NJW 2003, 2027, 2028; NJW-RR 2004, 857, 858) oder über eine Rechtsabteilung verfügt (die ständige Übertragung an einen Hausanwalt ohne einzelfallbezogene Instruktionen führt nicht zur Rechtskundigkeit, so MüKoZPO-Schulz, 4. Auflage 2013, § 91 Rn. 73 m.w.N.) und die Gegebenheiten des Verfahrens unter Abwägung einzelfallbezogener Gesichtspunkte, wie etwa den im Reiserecht auf Grund der sich im Fluss befindlichen Rechtsprechung erforderlichen Spezialkenntnissen (OLG Nürnberg, NJW-RR 2014, 2967, 2968) ergeben, dass die Beauftragung eines nicht am Gerichtsstand örtlich ansässigen Anwalts gerechtfertigt, mithin kein Ausschlussgrund gegeben ist.
  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LG Landshut, 09.10.2015 - 33 T 2522/15
    Weder eine langjährige Zusammenarbeit noch ein besonderes Vertrauen rechtfertigen für sich alleine gestellt die Hinzuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts (BGH NJW-RR 2007, 1071; MDR 2008, 946).
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