Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.08.1999 - 33 U 1/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9143
OLG Hamm, 27.08.1999 - 33 U 1/99 (https://dejure.org/1999,9143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.08.1999 - 33 U 1/99 (https://dejure.org/1999,9143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. August 1999 - 33 U 1/99 (https://dejure.org/1999,9143)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9143) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerklage; Zugewinnausgleich; Verjährung; Einrede; Kostenfestsetzungsbeschluss

  • Judicialis

    BRAGO § 51 a.F.; ; BRAGO § 51 b; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 608 Ziffer 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Ansprüchen eines Rechtsanwalts aus einem Familienrechtsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 11.01.1990 - 7 U 121/89

    Haftung für das Ablegen giftiger Zweige am Weidezaun des Nachbargrundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.1999 - 33 U 1/99
    Dadurch, daß er unter diesen Umständen davon absah, die Beklagte in dem dargestellten Sinne zu belehren, hat er durchaus das Maß an Umsicht und Sorgfalt beachtet, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises, vorliegend des Anwaltstandes, zu beachten ist (vgl. BGH NJW 1971, 151; OLG Köln NJW-RR 1990, 793).
  • BGH, 20.01.1982 - IVa ZR 283/80

    Schadensersatz wegen positiver Forderungsverletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.1999 - 33 U 1/99
    Wurde die Beklagte aber, wie es der Kläger verstehen mußte, inzwischen und noch rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist gerade auch wegen Regreßfragen anderweitig anwaltlich beraten, war der Kläger nicht weiterhin zur Belehrung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 1288, 1289).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.1999 - 33 U 1/99
    Dadurch, daß er unter diesen Umständen davon absah, die Beklagte in dem dargestellten Sinne zu belehren, hat er durchaus das Maß an Umsicht und Sorgfalt beachtet, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises, vorliegend des Anwaltstandes, zu beachten ist (vgl. BGH NJW 1971, 151; OLG Köln NJW-RR 1990, 793).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht