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   OLG Hamm, 25.09.1998 - 33 U 19/98   

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https://dejure.org/1998,3324
OLG Hamm, 25.09.1998 - 33 U 19/98 (https://dejure.org/1998,3324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.1998 - 33 U 19/98 (https://dejure.org/1998,3324)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 1998 - 33 U 19/98 (https://dejure.org/1998,3324)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Pflichten durch einen Rechtsanwalt bei Anraten eines Vergleichsabschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1423
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.1984 - IVb ZR 32/83

    Klage des Kindes auf Zahlung vomn Unterhalt gegen die geschiedene Mutter -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1998 - 33 U 19/98
    Insoweit war die Rechtsprechung (z.B. BGH-NJW 1985, S. 318 f., BGH-FamRZ 1982, S. 590 f.) zu beachten, wonach fiktiv nur das zugerechnet werden kann, was bei voller Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners und nach Befriedigung sämtlicher Unterhaltsansprüche (d.h. aller Kinder und des Ehemannes) und gegebenenfalls unter Beachtung der 1.800,00 DM-Grenze für die Kinder übrig blieb, wenn der Vater der Kinder als ein anderweitiger unterhaltspflichtiger Verwandter i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB in Betracht kommt.
  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 667/80

    Rechtliche Grundlage der Nebenerwerbsobliegenheit des barunterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.1998 - 33 U 19/98
    Insoweit war die Rechtsprechung (z.B. BGH-NJW 1985, S. 318 f., BGH-FamRZ 1982, S. 590 f.) zu beachten, wonach fiktiv nur das zugerechnet werden kann, was bei voller Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners und nach Befriedigung sämtlicher Unterhaltsansprüche (d.h. aller Kinder und des Ehemannes) und gegebenenfalls unter Beachtung der 1.800,00 DM-Grenze für die Kinder übrig blieb, wenn der Vater der Kinder als ein anderweitiger unterhaltspflichtiger Verwandter i.S.d. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB in Betracht kommt.
  • OLG Köln, 21.09.2007 - 3 U 114/06

    Anrechenbarkeit von Rentenzahlungen der Berufsgenossenschaft für

    darstellt, wobei für die Frage der Günstigkeit die zu prognostizierenden Prozessaussichten bezogen auf die Zeit des Vergleichsschlusses maßgeblich sind - der Anwalt hat abzuwägen, inwieweit bei Fortsetzung des Prozesses ein gegenüber dem Vergleich günstigeres Ergebnis erzielbar ist und hat von einem Vergleich abzuraten, wenn sich der Vergleich gegenüber den Aussichten bei streitiger Entscheidung als ungünstiger darstellt (OLG Hamm, Urteil vom 25.9.1998, 33 U 19/98, FamRZ 1999, 1423; KG Berlin, Urteil vom 23.8.2004, 12 U 218/03, juris Rn. 7; OLG Dresden, Urteil vom 3.7.2002, 8 U 628/02, juris Rn. 17).
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