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   OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11   

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https://dejure.org/2011,23436
OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11 (https://dejure.org/2011,23436)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2011 - 33 UF 942/11 (https://dejure.org/2011,23436)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2011 - 33 UF 942/11 (https://dejure.org/2011,23436)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Mitwirkung eines Abkommlings an der Feststellung der Vaterschaft nach einem verstorbenen Mann

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vaterschaftsfeststellung - bei verstorbenem Erblasser

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Hatte der Tote zwei Kinder?

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Nichtehelicher Vater verstorben - Feststellung der Vaterschaft (und des Pflichtteilsrechts) auch post mortem gegen den Willen der Verwandten möglich.

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2892
  • FamRZ 2012, 57
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 14.06.2011 - 33 UF 772/11

    Abstammungsfeststellung: Anspruch auf Einwilligung in eine genetische

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
    An dieser Stelle kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang Vaterschaftsbegutachtungen mit genetischen Material, welches durch einen Mundschleimhautabstrich gewonnen wurde, in ihrem wissenschaftlichen Aussagewert solchen Gutachten gleichwertig sind, die auf einer Blutprobe beruhen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 20.6.2011 - 33 UF 772/11 zu einer privat veranlassten Begutachtung gem. § 1598a BGB).

    In einem Beschluss vom 03.05.2006 (BGHZ 168, 79 = FamRZ 2006, 1745) hat der BGH unter Bezugnahme auf diese Richtlinie die Ansicht vertreten, dass "es sich bei Blut um das für ein Abstammungsgutachten geeignetste Material handelt, das gegenüber einem Schleimhautabstrich deutliche Vorteile aufweist." Auch wenn zweifelhaft erscheinen mag, ob diese Aussagen in ihrer Allgemeinheit noch dem Stand der Wissenschaft entsprechen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 20.6.2011 a.a.O.), dürfte doch für die hier vorliegende besondere Konstellation eines Defizienz-Falles die Erstellung eines Gutachtens auf der Basis von Blutproben angemessen und vorzugswürdig sein.

  • OLG Nürnberg, 26.11.2004 - 10 WF 2380/04

    Berechtigung zur Verweigerung der Untersuchung im Rahmen einer

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
    Da der verstorbene Putativvater nach telefonischer Auskunft des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 2 feuerbestattet wurde, stellt sich von vornherein die Frage nicht, ob eine Exhumierung seines Leichnams zwecks Entnahme von Gewebeproben vorrangig wäre vor einer Mitwirkung der Beteiligten zu 2 an der Begutachtung (in diesem Sinne OLG Nürnberg FamRZ 2005, 728; Prütting/Helms/Stößer, FamFG, § 178 Rn. 3; vgl. aber auch OLG Hamm FamRZ 2005, 1192 für den Fall der Anfechtung der Abstammung zu einem verstorbenen rechtlichen Vater).
  • OLG Dresden, 14.08.1998 - 22 WF 359/98
    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
    Das können auch Angehörige wie die leiblichen Eltern eines verstorbenen Mannes sein, dessen Vaterschaft behauptet wird (Keidel/Engelhardt, FamFG/Familienverfahren - Freiwillige Gerichtsbarkeit, 16. Aufl. § 178 Rn. 11 unter Hinweis auf OLG Dresden NJW-RR 1999, 84).
  • OLG Hamm, 19.08.1992 - 29 W 63/92

    Vaterschaftsprozeß; Duldung der Blutentnahme; Verdacht des Inzests; Verweigerung

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
    Das wurde unter Umständen und ausnahmsweise bei der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung angenommen (vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW 1979, 1257 und OLG Hamm NJW 1993, 474/475).
  • BGH, 03.05.2006 - XII ZR 195/03

    Anforderungen an den Umfang der Beweisaufnahme bei Feststellung der Vaterschaft;

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
    In einem Beschluss vom 03.05.2006 (BGHZ 168, 79 = FamRZ 2006, 1745) hat der BGH unter Bezugnahme auf diese Richtlinie die Ansicht vertreten, dass "es sich bei Blut um das für ein Abstammungsgutachten geeignetste Material handelt, das gegenüber einem Schleimhautabstrich deutliche Vorteile aufweist." Auch wenn zweifelhaft erscheinen mag, ob diese Aussagen in ihrer Allgemeinheit noch dem Stand der Wissenschaft entsprechen (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 20.6.2011 a.a.O.), dürfte doch für die hier vorliegende besondere Konstellation eines Defizienz-Falles die Erstellung eines Gutachtens auf der Basis von Blutproben angemessen und vorzugswürdig sein.
  • OLG Nürnberg, 03.01.1996 - 4 W 4074/95

    Vaterschaftsfeststellungsprozeß; Blutentnahme bei Mutter auch bei beabsichtigter

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
    Sonstige mittelbare Nachteile, zum Beispiel ein Vermögensnachteil, begründeten hingegen schon bisher grundsätzlich keine Unzumutbarkeit der Untersuchung (OLG Nürnberg FamRZ 1996, 1155).
  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 9 WF 167/04

    Feststellung der Vaterschaft bei Tod des rechtlichen Vaters

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
    Da der verstorbene Putativvater nach telefonischer Auskunft des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 2 feuerbestattet wurde, stellt sich von vornherein die Frage nicht, ob eine Exhumierung seines Leichnams zwecks Entnahme von Gewebeproben vorrangig wäre vor einer Mitwirkung der Beteiligten zu 2 an der Begutachtung (in diesem Sinne OLG Nürnberg FamRZ 2005, 728; Prütting/Helms/Stößer, FamFG, § 178 Rn. 3; vgl. aber auch OLG Hamm FamRZ 2005, 1192 für den Fall der Anfechtung der Abstammung zu einem verstorbenen rechtlichen Vater).
  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZB 783/81

    Bestellung eines Pflegers für ein nichteheliches Kind

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
    Auch der durch Art. 6 Abs. 1 GG gewährleistete Schutz der Ehe des Vaters mit einer anderen Frau tritt hinter dem ebenfalls verfassungsgerichtlich geschützten Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung zurück (vgl. BGHZ 82, 173/178 = FamRZ 1982, 159, juris Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 08.08.1978 - 11 U 33/77

    Unzumutbarkeit der Mitwirkung; Strafverfolgung wegen Meineides; Naher

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
    Das wurde unter Umständen und ausnahmsweise bei der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung angenommen (vgl. hierzu OLG Frankfurt NJW 1979, 1257 und OLG Hamm NJW 1993, 474/475).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2010 - 9 WF 237/10

    Anforderungen an das Verfahren im Abstammungsverfahren nach dem FamFG

    Auszug aus OLG München, 27.06.2011 - 33 UF 942/11
    Es bleibt also in den Abstammungsverfahren gemäß §§ 169 ff. FamFG weiterhin bei dem herkömmlichen Zwischenstreitverfahren (vgl Brandenburgisches OLG FamRZ 2011, 397; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO/FamFG, 32. Aufl. 2011, § 178 FamFG Rn. 13; Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, FamFG, 2. Aufl. 2010, § 178 Rn. 8).
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