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   BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06   

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BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06 (https://dejure.org/2008,34709)
BPatG, Entscheidung vom 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06 (https://dejure.org/2008,34709)
BPatG, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 33 W (pat) 107/06 (https://dejure.org/2008,34709)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06
    Insbesondere fehlt einer Marke, die Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • EuG, 08.11.2007 - T-459/05

    MPDV Mikrolab / HABM (manufacturing score card) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06
    Die beschreibende Bedeutung der Anmeldemarke wurde im Übrigen auch vom Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften in seinem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil vom 8. November 2007 betreffend die Rechtssache T-459/05 (Nr. 25) festgestellt (vgl. "EuG" unter "http://curia.europa.eu/jurisp/cgibin/gettext.pl?lang=de&num=79928891T19050459&...").
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 22.01.2008 - 33 W (pat) 107/06
    Für die Verneinung der Unterscheidungskraft reicht es bereits aus, wenn die angesprochenen Verkehrskreise der Marke von mehreren in Betracht kommenden Bedeutungen eine Aussage mit beschreibendem Charakter entnehmen können (vgl. BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).
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