Rechtsprechung
   BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 210/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,23152
BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 210/03 (https://dejure.org/2004,23152)
BPatG, Entscheidung vom 22.06.2004 - 33 W (pat) 210/03 (https://dejure.org/2004,23152)
BPatG, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 33 W (pat) 210/03 (https://dejure.org/2004,23152)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,23152) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 210/03
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH WRP 2001, 1082 - marktfrisch; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 8/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 210/03
    Der ebenfalls englische Begriff "line" weist nach ständiger Rechtsprechung auf einen bestimmten Geschäfts- oder Tätigkeitsbereich bzw bei Waren auf eine Produktsparte hin (EuGH C-104/00 - COMPANYLINE; HABM R0545/99 - 3 - DIRECT LINE; BGH I ZB 008/95 - Active Line; BPatG 33 W (pat) 122/97 - Green-Line).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 210/03
    Grundsätzlich kann einer Wortelemente enthaltenden Bildmarke als Gesamtheit Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn die grafischen Elemente charakteristische Merkmale aufweisen, in denen der Verkehr einen Herkunftshinweis sieht (BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 210/03
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfaßten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefaßt zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH WRP 2001, 1082 - marktfrisch; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 210/03
    Dabei vermögen allerdings einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbildes, an die sich der Verkehr - etwa durch häufige werbemäßige Verwendung - gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebenso wenig aufzuwiegen wie derartige einfache grafische Gestaltungselemente auch für sich allein wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können (BGH WRP 2001, 1201 - antiKALK).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 210/03
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (stRspr BGH aaO - marktfrisch; BGH GRUR 1999, 1089 - YES).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 22.06.2004 - 33 W (pat) 210/03
    Der ebenfalls englische Begriff "line" weist nach ständiger Rechtsprechung auf einen bestimmten Geschäfts- oder Tätigkeitsbereich bzw bei Waren auf eine Produktsparte hin (EuGH C-104/00 - COMPANYLINE; HABM R0545/99 - 3 - DIRECT LINE; BGH I ZB 008/95 - Active Line; BPatG 33 W (pat) 122/97 - Green-Line).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht