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   BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06   

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BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06 (https://dejure.org/2007,31260)
BPatG, Entscheidung vom 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06 (https://dejure.org/2007,31260)
BPatG, Entscheidung vom 27. November 2007 - 33 W (pat) 24/06 (https://dejure.org/2007,31260)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06
    Dennoch geht der Senat davon aus, dass vorliegend auch eine Merkmalsbezeichnung i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG der Finanzdienstleistungen selbst vorliegt, ohne dass seine Rechtsauffassung in Widerspruch zu den Grundsätzen der Entscheidung BGH GRUR 1999, 988 - HOUSE OF BLUES steht.

    Die vom Senat grundsätzlich verneinte Frage, ob die Grundsätze der Entscheidung BGH GRUR 1999, 988, Leitsatz 1 Satz 1 - HOUSE OF BLUES auf Dienstleistungen übertragen werden können (s. o. 1. d)), stellt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar (§ 83 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG).

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06
    Wie bereits aus dem Wortlaut "dienen können" des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hervorgeht, verlangt die Vorschrift ausdrücklich auch die Berücksichtigung eines im Hinblick auf eine künftige beschreibende Verwendung anzunehmenden Allgemeininteresses an der Freihaltung der jeweiligen Angabe (EuGH GRUR 1999, 723, 726 - Chiemsee zu Art. 3 Abs. 1 c) MRRL).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-173/04

    Deutsche SiSi-Werke / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz

    Auszug aus BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06
    Dies hat der Europäische Gerichtshof bereits in seinen Urteilen GRUR 2006, 229, 231, Nr. 47 - BioID und GRUR 2006, 233, 235, Nr. 48 - Standbeutel zur Anwendung der Gemeinschaftsmarkenverordnung auf Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken festgestellt.
  • BPatG, 18.10.2006 - 29 W (pat) 13/06

    SCHWABENPOST

    Auszug aus BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06
    Unabhängig davon, welche Bedeutung nationalen Voreintragungen beizumessen ist (vgl. einerseits BPatG, 29. Sen. GRUR 2007, 329 - SCHWABENPOST, andererseits BPatG, 24. Sen., GRUR 2007, 333 - Papaya; 25. Sen., BlfPMZ 2007, 236 - CASHFLOW, 27. Sen. v. 15. März 2007 (27 W (pat) 98/96 - Topline), so handelt es sich bei den beiden von der Anmelderin genannten "Sparkassen"-Marken, wie bereits in der mündlichen Verhandlung besprochen, um vergleichsweise ältere Eintragungen, die vor der im Jahr 1999 erfolgten Bildung der aktuellen Teamorganisation im Markenbereich des Deutschen Patent- und Markenamts vorgenommen wurden.
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06
    Unabhängig davon, welche Bedeutung nationalen Voreintragungen beizumessen ist (vgl. einerseits BPatG, 29. Sen. GRUR 2007, 329 - SCHWABENPOST, andererseits BPatG, 24. Sen., GRUR 2007, 333 - Papaya; 25. Sen., BlfPMZ 2007, 236 - CASHFLOW, 27. Sen. v. 15. März 2007 (27 W (pat) 98/96 - Topline), so handelt es sich bei den beiden von der Anmelderin genannten "Sparkassen"-Marken, wie bereits in der mündlichen Verhandlung besprochen, um vergleichsweise ältere Eintragungen, die vor der im Jahr 1999 erfolgten Bildung der aktuellen Teamorganisation im Markenbereich des Deutschen Patent- und Markenamts vorgenommen wurden.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06
    Dies hat der Europäische Gerichtshof bereits in seinen Urteilen GRUR 2006, 229, 231, Nr. 47 - BioID und GRUR 2006, 233, 235, Nr. 48 - Standbeutel zur Anwendung der Gemeinschaftsmarkenverordnung auf Anmeldungen von Gemeinschaftsmarken festgestellt.
  • BPatG, 17.07.2007 - 33 W (pat) 124/04
    Auszug aus BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06
    Auch wenn es sich bei der Oberlausitz und insbesondere Bautzen sicherlich nicht um eine "Bankenhochburg" handelt, so kann ein Freihaltungsbedürfnis an diesen Ortsangaben für den Senat dennoch nicht zweifelhaft sein (vgl. a. Senatsentscheidungen vom 17. Juni 2007, 33 W (pat) 123/04 und 33 W (pat) 124/04; von Haus aus bestehendes Freihaltungsbedürfnis am Namen der Stadt Warburg (ca. 25 000 Einwohner) für Finanzdienstleistungen).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06
    c) Unabhängig von der Frage der Unterscheidungskraft i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG stellt die angemeldete Marke in ihrer Gesamtheit eine beschreibende Sachangabe i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar (zur Unabhängigkeit der Eintragungshindernisse voneinander vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 677, Nr. 67 - Postkantoor).
  • BPatG, 17.07.2007 - 33 W (pat) 123/04
    Auszug aus BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06
    Auch wenn es sich bei der Oberlausitz und insbesondere Bautzen sicherlich nicht um eine "Bankenhochburg" handelt, so kann ein Freihaltungsbedürfnis an diesen Ortsangaben für den Senat dennoch nicht zweifelhaft sein (vgl. a. Senatsentscheidungen vom 17. Juni 2007, 33 W (pat) 123/04 und 33 W (pat) 124/04; von Haus aus bestehendes Freihaltungsbedürfnis am Namen der Stadt Warburg (ca. 25 000 Einwohner) für Finanzdienstleistungen).
  • BPatG, 05.08.2004 - 33 W (pat) 223/02
    Auszug aus BPatG, 27.11.2007 - 33 W (pat) 24/06
    Das Wort "Sparkasse" stellt damit eine Sachangabe dar, die einen beschreibenden Bezug zu Finanzdienstleistungen aufweist, wobei ein allgemeines Bedürfnis der Mitbewerber an der Freihaltung - jedenfalls als Individualmarke - besteht (vgl. a. Senatsbeschluss vom 5. August 2004, 33 W (pat) 223/02; Freihaltebedürfnis und mangelnde Unterscheidungskraft der Buchstabenfolge "KSK" als Abkürzung für "Kreissparkasse" für verschiedene Dienstleistungen der Klassen 35 - 37, 42).
  • EuG, 25.10.2005 - T-379/03

    Peek & Cloppenburg / HABM (Cloppenburg) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke

  • Drs-Bund, 12.04.2006 - BT-Drs 16/1238
  • BPatG, 11.09.2013 - 29 W (pat) 550/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "GoldHouSe24" - keine Unterscheidungskraft

    Abgesehen davon, dass zweifelhaft ist, ob diese beiden Marken zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch eingetragen würden, zumal die Anmeldung des Wortzeichens "AUTOSCOUT24" vom HABM (R 0476/2005-1) und die Anmeldezeichen "APOTHEKENSCOUT" (BPatG 25 W (pat) 86/04), "Anwaltsscout" (33 W (pat) 24/06) und "ingenieurscout" (24 W (pat) 143/05) vom BPatG zurückgewiesen worden sind, lässt sich aus den beiden Voreintragungen allein noch nicht der Vorwurf eines willkürlichen Abweichens von einer ständigen Verwaltungspraxis ableiten.
  • BPatG, 26.04.2017 - 25 W (pat) 502/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "Kreissparkasse Augsburg - Verantwortung für

    Damit bezeichnet "Kreissparkasse Augsburg" den Erbringer der beanspruchten Dienstleistungen dergestalt, dass diese typischen Dienstleistungen eines Kreditinstituts von einer unter kommunaler Trägerschaft stehenden öffentlich-rechtlichen "(Kreis)Sparkasse" (im Sinn eines spezifischen Kreditinstituts) angeboten bzw. erbracht werden (vgl. BPatG Beschluss vom 27. November 2007, 33 W (pat) 24/06 zu "Oberlausitz-Sparkasse zu Bautzen" - Entscheidungstext öffentlich zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts).
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