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   BPatG, 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05   

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BPatG, 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05 (https://dejure.org/2007,10025)
BPatG, Entscheidung vom 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05 (https://dejure.org/2007,10025)
BPatG, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 33 W (pat) 3/05 (https://dejure.org/2007,10025)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05
    Dies entspricht dem Grundsatz, dass die Gesamtheit einer Marke Gegenstand der Schutzfähigkeitsprüfung ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678, Nr. 96 - Postkantoor; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8, Rdn. 15).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05
    Insoweit hat der Senat die Anmelderin durch Übersendung einer entsprechend markierten Kopie auf die Entscheidung BGH GRUR 2005, 578, 580 unter II.3.b) - LOKMAUS hingewiesen.
  • BPatG, 22.01.1997 - 32 W (pat) 33/96
    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05
    Etwas Anderes könne nur dann gelten, wenn der Verkehr durch eine besondere grafische Gestaltung in naheliegender Weise veranlasst würde, "VKS" als Abkürzung der vorstehenden Begriffe aufzufassen, was etwa bei größenmäßig hervorgehobenen Anfangsbuchstaben der Wörter oder bei anderer, etwa getrennter Anordnung der Buchstaben "V", "K", "S" (32. Senat v. 22. Januar 1997, 32 W (pat) 33/96).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 16.05.2007 - 33 W (pat) 3/05
    Die Anmeldemarke geht damit nicht über die bloße Summe ihrer beschreibenden Einzelbestandteile hinaus (vgl. a. EuGH Mitt. 2004, 222, LS 3., Nr. 39 - Biomild).
  • BPatG, 10.01.2012 - 27 W (pat) 114/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ZVS Zertifizierter Vorsorge-Spezialist" - zur

    2008, 417 - IDW; nachfolgend BPatG GRUR 2010, 437; vgl. auch BPatG, 33 W (pat) 3/05, 16. März 2007 - TRM Tenant Relocations Management; BPatG, 27 W (pat)7/09, 30. März 2009 - BEST Betriebswirtschaftliches ErgänzungsSTudium; BPatG, 27 W (pat) 542/10, 27. Juli 2010  - Akademie der Ingenieure AkadIng).Soweit die Anmelderin sich auf die Eintragung ihrer Ansicht nach vergleichbarer Drittmarken berufe, ändere dies nichts an der fehlenden Schutzfähigkeit für das vorliegend zu beurteilende Zeichen.

    Das Amt verweise zur Begründung seiner Auffassung auf die Entscheidung TRM Tenant Relocation Management des BPatG, Az.: 33 W (pat) 3/05.

    c) Auch die Abkürzung einer nicht unterscheidungskräftigen und/oder beschreibenden Angabe kann schutzunfähig sein, vor allem wenn der nicht unterscheidungskräftige und/oder beschreibende Langtext ebenfalls in der Marke enthalten ist (BPatG, Beschluss vom 16. Mai 2007, Az.: 33 W (pat) 3/05, MarkenR 2007, 519 - TRM Tenant Relocation Management; offen lassend BPatG, Beschluss vom 5. Mai 2005, Az.: 24 W (pat) 51/08, BeckRS 2009, 17276 - CLIMA Climate Life Investment Management Advisor).

    Eine isolierte Betrachtungsweise der Abkürzung zur Beurteilung der Schutzfähigkeit des Gesamtzeichens ist nicht angezeigt, da die Hinzufügung der Sachangabe dazu führt, dass die Buchstabenfolge als beschreibende Angabe erkennbar wird (BGH GRUR 2008, 719, 722 - idw Informationsdienst Wissenschaft; BPatG MarkenR 2007, 519 - TRM; OLG Köln MarkenR 2008, 59 - BSW).

  • BPatG, 10.04.2019 - 27 W (pat) 108/16
    Daher seien von Haus aus unterscheidungskräftige Buchstabenfolgen nicht unterscheidungskräftig, wenn sie mit nicht unterscheidungskräftigen Wörtern zu einer Kombinationsmarke verknüpft würden, deren Abkürzung sie darstellten (so auch "Multi Markets Fund MMF", EuGH, C-90/11, GRUR 2012, 616 Rn. 32, 33; "NAI-Der Natur-Aktien-Index", EuGH, C-91/11, GRUR 2012, 616 Rn. 32, 33; "ZVS Zertifizierter Vorsorge-Spezialist", BPatG, 27 W (pat) 114/11, GRUR 2012, 637; "TRM Tenant Relocation Management" (BPatG, 33 W [pat] 3/05, BeckRS 2007, 11225).

    Entgegen der Annahme der Beschwerdeführerin kommt den Buchstaben daher hier nicht nur eine akzessorische Rolle zu, anders als möglicherweise bei den in Bezug genommenen Entscheidungen (EuGH, C-90/11, GRUR 2012, 616 Rn. 32, 33 - Multi Markets Fund MMF; EuGH, C-91/11, GRUR 2012, 616 Rn. 32, 33 - NAI - Der Natur-Aktien-Index; BPatG, 27 W (pat) 114/11, GRUR 2012, 637 - ZVS Zertifizierter Vorsorge-Spezialist; BPatG, 33 W (pat) 3/05, BeckRS 2007, 11225 - TRM Tenant Relocation Management) bestimmten hier aufgrund der graphischen Gestaltung gerade die zentral angeordneten Buchstaben die Marke wesentlich.

  • BPatG, 11.01.2011 - 33 W (pat) 77/08

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "NAI - Der Natur-Aktien-Index" -

    In diesem Sinne hat der vorliegende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 16. Mai 2007 (33 W (pat) 3/05, www.bundespatentgericht.de) zur Marke "TRM Tenant Relocation Management" entschieden.
  • BPatG, 27.07.2010 - 27 W (pat) 542/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Akademie der Ingenieure AkadIng" - schutzfähige

    Eine isolierte Betrachtungsweise der Abkürzung zur Beurteilung der Schutzfähigkeit des Gesamtzeichens ist nicht angezeigt, da die Hinzufügung der Sachangabe dazu führt, dass die Buchstabenfolge als beschreibende Angabe erkennbar wird (vgl. BGH GRUR 2008, 719, 722 - idw Informationsdienst Wissenschaft; BPatG MarkenR 2007, 519 - TRM; OLG Köln MarkenR 2008, 59 - BSW).

    Die vom 33. Senat (MarkenR 2007, 519 - TRM) ebenfalls zu dieser Frage zugelassene Rechtsbeschwerde wurde nicht eingelegt, so dass die aufgeworfene Frage noch offen ist und eine Aussetzung des Verfahrens nicht angezeigt ist.

  • BPatG, 15.10.2014 - 27 W (pat) 539/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "ume unique media entertainment" - Markenschutz durch

    Das Akronym einer nicht unterscheidungskräftigen Angabe ist nicht ebenfalls schutzunfähig, wenn es nicht als Abkürzung eines Fachbegriffs wirkt, sondern der Volltext als ein zu Werbezwecken darauf Bezug nehmender Slogan (Abgrenzung zu BeckRS 2007, 11225 - TRM; BeckRS 2010, 16281 - VNB GRUR 2011, 524 - NAI).

    Zwar kann auch die Abkürzung einer nicht unterscheidungskräftigen und/oder beschreibenden Angabe schutzunfähig sein, wenn diese ebenfalls in der Marke enthalten ist (BPatG BeckRS 2007, 11225 - TRM Tenant Relocation Management; BeckRS 2010, 16281 - VNB).

  • BPatG, 11.01.2011 - 33 W (pat) 133/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Multi Markets Fund MMF" - Vorabentscheidungsersuchen

    a) In diesem Sinne hat der vorlegende Senat bereits in einer Entscheidung zur Marke "TRM Tenant Relocation Management" entschieden (Beschluss vom 16. Mai 2007, 33 W (pat) 3/05; www.bundespatentgericht.de).
  • BPatG, 11.09.2017 - 29 W (pat) 534/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "ILM Internationale Lederwarenmesse" - zu den

    Waren vor dieser Entscheidung des EuGH noch unterschiedliche Ansätze bei der Beurteilung von Anmeldungen zusammengesetzt aus Akronym und erläuternder Wortfolge festzustellen (vgl. BPatG, Beschluss vom 10.01.2012, 27 W (pat) 114/11 - ZVS - Zertifizierter Vorsorge-Spezialist; Beschluss vom 31. März 2010, 26 W (pat) 76/09 - Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar; Beschluss vom 5. Mai 2009, 24 W (pat) 51/08 - CLIMA Climate Life Investment Management Advisor; Beschluss vom 16. Mai 2007, 33 W (pat) 3/05 - TRM Tenant Relocation Management; Beschluss vom 22. Januar 1997, 32 W (pat) 33/96 - VISUAL KNITTING SYSTEM VKS; Beschluss des 29. Senats in GRUR 1989, 513 - IBA Internationales Biographisches Archiv), so wurden in Anwendung dieser Rechtsprechung vom Bundespatentgericht in der Folge so gebildete Zeichen regelmäßig als nicht schutzfähig erachtet (vgl. BPatG, Beschluss vom 27. März 2017, 25 W (pat) 11/15 - EBD Evangelische Bank Deutschlands; Beschluss vom 27. März 2017, 25 W (pat) 10/15 - EB Evangelische Bank; Beschluss vom 9. Dezember 2015, 29 W (pat) 526/13 - GRM Gastro Relationship Management; Beschluss vom 3. Dezember 2015, 30 W (pat) 521/14 - OE OrganicEnergy).
  • BPatG, 09.12.2015 - 29 W (pat) 526/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "GRM Gastro Relationship Management" - keine

    Besteht ein Zeichen aber aus einer nicht beschreibenden Buchstabenfolge, deren Bedeutung durch die nachfolgende Wortfolge explizit erläutert und vom Verkehr als Abkürzung der Wortkombination wahrgenommen wird, fehlt dem Gesamtzeichen die erforderliche Unterscheidungskraft (EuGH GRUR 2012, 616 Rn. 30ff. - Alfred Strigl/DPMA u. Securvita/Öko-Invest; BPatG, Beschluss vom 16.05.2007, 33 W (pat) 3/05 - TRM Tenant Relocation Management; Beschluss vom 31.03.2010, 26 W (pat) 76/09 - Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar; vgl. auch EuGH, Urteil vom 22.10.2015, C-20/14 Rn. 33 - BGW Beratungs-Gesellschaft Wirtschaft mbH/Scholz; BGH, Beschluss vom 09.07.2015, I ZB 16/14 Rn. 15 - DSA/BSA für das Widerspruchsverfahren).
  • BPatG, 23.03.2023 - 30 W (pat) 20/21
    verfahrensgegenständliche Bezeichnung "Multi Markets Fund MMF" nicht vorhanden war - unwillkürlich als gleichbedeutende Verkürzung der dahinterstehenden Wortfolge und/oder letztere wiederum als Erläuterung der Buchstabenfolge auffassen und dem Bestandteil "OCT" nur den in der Wortfolge verkörperten beschreibenden Begriffsinhalt zumessen, nicht aber eine herkunftshinweisende Bedeutung (vgl. z. B. BPatG MarkenR 2007, 519, 523 - TRM Tenant Relocation Management).
  • BPatG, 26.09.2012 - 28 W (pat) 72/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "BRU" - Unterscheidungskraft - kein

    Die Frage, wie zu entscheiden wäre, wenn das Anmeldezeichen in einer das Akronym auflösenden Weise auch die Langform enthielte (z. B.: "BRU - Bedding Recovery Unit", zu einem solchen Fall vgl. BPatG 33 W (pat) 3/05 - TRM - Tenant Relocation Management), kann hier jedoch offenbleiben.
  • BPatG, 26.10.2021 - 28 W (pat) 576/19
  • BPatG, 03.12.2015 - 30 W (pat) 521/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "OE OrganicEnergy" - Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 31.03.2010 - 26 W (pat) 76/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar" -

  • BPatG, 25.11.2014 - 27 W (pat) 69/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Fachtherapeut Wunde ICW" - Unterscheidungskraft -

  • BPatG, 05.05.2009 - 24 W (pat) 51/08
  • BPatG, 02.04.2008 - 29 W (pat) 66/06
  • BPatG, 25.03.2009 - 29 W (pat) 43/07
  • BPatG, 25.03.2009 - 29 W (pat) 41/07
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