Rechtsprechung
BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Direkte Leben” und "Directa-Marketing” - openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "DIRECTA - Marketing (Wort-Bild-Marke)/DIREKTA LEBEN (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "DIRECTA - Marketing (Wort-Bild-Marke)/DIREKTA LEBEN (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "DIRECTA - Marketing (Wort-Bild-Marke)/DIREKTA LEBEN (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Markenbeschwerdeverfahren - "DIRECTA - Marketing (Wort-Bild-Marke)/DIREKTA LEBEN (Gemeinschaftsmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01
"AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei …
Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus). - EuGH, 13.09.2007 - C-234/06
Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …
Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren oder Dienstleistungen wirkt (…vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdn. 28 - THOMSON LIFE ; GRUR 2008, 343, Nr. 33 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM (" BAINBRIDGE "), jew. m. w. N.). - BPatG, 09.01.2007 - 33 W (pat) 138/05
Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
Dies zeige auch die Senatsentscheidung vom 9. Januar 2007 (33 W (pat) 138/05), mit der das Markenwort " DIREKTE " in Alleinstellung als schutzfähig angesehen worden ist.
- BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99
BANK 24
Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus). - EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
Für die umfassende Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher dieser Waren oder Dienstleistungen wirkt (vgl. EuGH GRUR 2005, 1042, Rdn. 28 - THOMSON LIFE ; GRUR 2008, 343, Nr. 33 - Il Ponte Finanziaria Spa/HABM (" BAINBRIDGE "), jew. m. w. N.). - BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00
"DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des …
Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
Insbesondere bestimmt sich die Verwechslungsgefahr anhand einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2002, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus). - EuGH, 16.07.1998 - C-210/96
BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …
Auszug aus BPatG, 09.03.2010 - 33 W (pat) 74/08
Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher (s. Urteil des EuGH vom 16.7.1998, C-210/96 - 6-Korn-Eier/Gut Springenheide, Randnummer 31; GRUR Int. 1998, 795) wird daher angesichts der deutlichen Zeichenunterschiede keiner Verwechslungsgefahr unterliegen.