Rechtsprechung
   BPatG, 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28354
BPatG, 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08 (https://dejure.org/2009,28354)
BPatG, Entscheidung vom 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08 (https://dejure.org/2009,28354)
BPatG, Entscheidung vom 09. November 2009 - 33 W (pat) 9/08 (https://dejure.org/2009,28354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08
    Der angemeldete Slogan weise also genau die Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit auf, die als gewichtige Indizien für die Bejahung der Unterscheidungskraft angesehen würden (vgl. BGH GRUR 2002, 1070, 1071 -Bar jeder Vernunft).

    Es ist auch nicht erforderlich, dass sie einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil enthalten oder in ihrer Gesamtheit einen besonderen phantasievollen Überschuss aufweisen (vgl. BGH GRUR 2002, 1070, 1071 -Bar jeder Vernunft).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08
    Keine Unterscheidungskraft besitzen insbesondere Bezeichnungen, denen der Verkehr im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnet (vgl. BGH 2006, 850, 854 (Nr. 19) "FUSSBALL WM 2006"; EuGH GRUR 2004, 674, 678 (Nr. 86) "Postkantoor").
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08
    Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr in Slogans regelmäßig dann keinen Herkunftshinweis sieht, wenn der Slogan eine Werbefunktion ausübt, die z. B. darin besteht, die Qualität der betreffenden Waren oder Dienstleistungen anzupreisen, es sei denn, dass die Werbefunktion im Vergleich zu ihrer behaupteten Herkunftsfunktion offensichtlich von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 1027, 1029 (Nr. 35) DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08
    Die Eignung, Waren und Dienstleistungen ihrer Herkunft nach zu unterscheiden, kommt schließlich auch solchen Angaben nicht zu, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen bestehen, die etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH -FUSSBALL WM 2006 a. a. O.; GRUR 2001, 1043, 1044 -Gute Zeiten -Schlechte Zeiten).
  • BPatG, 26.09.2006 - 33 W (pat) 275/04
    Auszug aus BPatG, 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08
    Soweit die Anmelderin in der mündlichen Verhandlung die Senatsentscheidung 33 W (pat) 275/04 "Automation Live" für ihren Standpunkt zitiert hat, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung nach Auffassung des Senats mit der vorliegenden Fallgestaltung -insbesondere in Bezug auf die Markengestaltung -nicht vergleichbar ist.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 09.11.2009 - 33 W (pat) 9/08
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428, 429 f. (Nr. 30, 31) "Henkel"; GRUR 2004, 943, 944 (Nr. 23, 24) "SAT.2"; BGH GRUR 2006, 850, 854 (Nr. 17) "FUSSBALL WM 2006").
  • BPatG, 13.01.2016 - 29 W (pat) 12/13

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "getprint" -

    Auch die weiteren zitierten von verschiedenen Senaten des Bundespatentgerichts als nicht schutzfähig erachteten - teilweise mit einem gewissen Wortwitz versehenen - Werbeaussagen (28 W (pat) 208/03 - Get the power of wind; 25 W (pat) 161/01 - getyourcar.de; 33 W (pat) 237/03 - get-IT-smart; 28 W (pat) 062/06 - GET ENERGY; 33 W (pat) 9/08 - GET NEW TECHNOLOGY FIRST) sind mit der streitgegenständlichen Marke nicht vergleichbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht