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   OLG Hamm, 19.06.1997 - 33 W 24/97   

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https://dejure.org/1997,4347
OLG Hamm, 19.06.1997 - 33 W 24/97 (https://dejure.org/1997,4347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.06.1997 - 33 W 24/97 (https://dejure.org/1997,4347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 33 W 24/97 (https://dejure.org/1997,4347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Das sich aus dem Wesen der Ehe ergebende Rück sichtnahmegebot schließt, wenn die Zusammenveranlagung zur geringsten Steuerbelastung beider Ehegatten insgesamt führt, die Pflicht ein, auch während der Trennungszeit dieser Zusammenveranlagung zuzustimmen. Entstehen dabei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 241
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 18.11.2009 - XII ZR 173/06

    Verpflichtung eines Ehemanns zum Schadenersatz wegen dessen unberechtigter

    Die steuerrechtlich bestehende Möglichkeit einer Wahl der getrennten Veranlagung hat in solchen Fällen der familienrechtlichen "Überlagerung" außer Betracht zu bleiben, weil sie zu einer auf den Zeitraum des gemeinsamen Lebens und Wirtschaftens zurückwirkenden Korrektur führen würde (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 2007 - XII ZR 250/04 - FamRZ 2007, 1229, 1230 und vom 31. Mai 2006 - XII ZR 111/03 - FamRZ 2006, 1178, 1181; Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 4. Aufl. Rdn. 787; Engels in Schröder/Bergschneider Familienvermögensrecht 2. Aufl. Rdn. 9.97; Arens FF 2005, 60, 63; Sonnenschein NJW 1980, 257, 260; FG Rheinland-Pfalz EFG 2002, 209, 210; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441; OLG Hamm FamRZ 1998, 241, 242; OLG Köln OLGR 1993, 25, 27 f. - insoweit jeweils zur Steuerklassenwahl -).
  • OLG Hamm, 03.05.2000 - 33 U 23/99

    Zur Pflicht des Ehegatten, während der Trennungszeit einer Zusammenveranlagung

    Dagegen ist ein solches Ausgleichsbegehren dann nicht begründet, wenn der Veranlagungszeitraum in die Zeit vor der Trennung fällt und seinerzeit der durch die Steuerklasse III begünstigte Ehegatte sein Einkommen für den Familienunterhalt verbraucht hat (vgl. Senat FamRZ 98, 241; OLG Köln, OLG-Report 1993, 25; OLG Karlsruhe FamRZ 1991, 441).

    Die sich in dem Fall ergebende Steuererstattung wäre im Innenverhältnis der Parteien im Verhältnis der von ihnen im Wege des Lohnsteuerabzugs gezahlten Steuern aufzuteilen gewesen (vgl. LG Stuttgart FamRZ 98, 241).

  • FG Hessen, 29.08.2011 - 1 K 3381/03

    Schenkungsteuer bei Verzicht auf Ausgleich von Steuerguthaben und Gewährung

    Die zivilrechtliche Rechtsprechung hat zwar Ausgleichsansprüche hinsichtlich der gemeinsamen Einkommensteuerschuld während einer intakten Ehe abgelehnt (vgl. Beschluss des Oberlandesgerichts - OLG - Hamm vom 19. Juni 1997 33 W 24/97 Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ - 1998; Urteil des OLG Karlsruhe vom 28. September 1990 10 U 154/90, FamRZ 1991, 441).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2007 - 9 U 11/06

    Veranlagung zur Einkommenssteuer: Ausübung des Wahlrechts der Ehegatten für eine

    Für den Fall, dass die Zusammenveranlagung für den auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehegatte eine höhere Steuerbelastung als bei getrennter Veranlagung ergibt, ist der andere Ehegatte zum internen Ausgleich verpflichtet (BGH, NJW 1977, 378 ff; BGHZ 155, 249 ff; BGH, FamRZ 2005, 182 ff; OLG Oldenburg, FamRZ 2003, 159; OLG Hamm, FamRZ 1998, 241; OLG Düsseldorf, FamRZ 193, 70).
  • OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 6/02

    Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung; Schikaneverbot; Prüfung der

    Dazu gehört es auch, finanzielle Lasten für den anderen Ehegatten möglichst gering zu halten und an einer gemeinsamen steuerlichen Veranlagung mitzuwirken (ständige Rechtsprechung: BGH NJW 1977, 378; OLG Hamm FamRZ 1998, 241; PalandtBrudermüller § 1353 BGB Rn. 12; Arens FamRZ 1999, 1559).
  • OLG Hamm, 12.06.2009 - 25 U 47/08

    Verpflichtung eines Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Es kann dahinstehen, ob ein Anspruch auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung nur dann besteht, wenn diese zur insgesamt geringsten Steuerbelastung der Ehegatten führt (bejahend OLG Hamm, Beschluss vom 19.06.1997, AZ: 33 W 24/97, Tz. 11, Urteil vom 03.05.2000, AZ: 33 U 23/99, Tz. 4 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 28.07.1992, AZ: 12 U 31/92, Tz. 4).
  • LG Gießen, 23.02.2000 - 1 S 375/99

    Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung - Schadensersatz bei verweigerter

    Der Auffassung, dass für den Zeitraum des Zusammenlebens derjenige, der nach der höheren Steuerklasse V besteuert wurde, nicht berechtigt sei, die sich durch die Wahl der Steuerklassen ergebende Verschiebung der Steuerbelastung einseitig rückgängig zu machen, sondern den Erstattungsanspruch, der sich bei einer Getrenntveranlagung ergäbe, in die Gesamtabrechnung der Zusammenveranlagung einzubringen habe (OLG Hamm, DRsp I (165) 261 b = FamRZ 1998, 241, 242 ...), schließt sich die Kammer nicht an.

    Diese Auffassung (OLG Hamm, DRsp I (165) 261 b = FamRZ 1998, 241, 242) wird damit begründet, dass die steuerpflichtigen Ehegatten in der Zeit vor der Trennung im laufenden Steuerjahr ihre Steuerschuld bereits teilweise durch Abzug von der Lohnsteuer beglichen und damit unterschiedliche Beiträge zur Tilgung der gemeinsamen gesamtschuldnerischen Steuerschuld leisteten.

  • LG Dortmund, 23.11.2005 - 3 O 548/04

    Anspruch auf Erstattung erhöhter Steuernachzahlungen im Fall einer nachträglichen

    Folge hiervon ist, dass der andere Ehegatte, also hier der Kläger, einen Schadensersatzanspruch dahingehend hat, dass er so zu stellen ist, wie er bei einer gemeinsamen Veranlagung gestanden hätte (OLG Hamm, FamRZ 2001, 98; FamRZ 98, 241).
  • LG Cottbus, 12.04.2006 - 3 O 130/05

    Insolvenzverfahren: Übergang des Ehegatten-Wahlrechts zur steuerlichen

    Die Zustimmung zur Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer kann von Bedingungen, insbesondere dem Ausgleich von Steuernachteilen, abhängig gemacht werden (BGH, FamRZ 2005, S. 182; OLG Hamm, FamRZ 1998, S. 241; LG Gießen, FamRZ 2001, 97; OLG Oldenburg, FamRZ 2003, S. 1159).
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