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OLG München, 08.11.2017 - 33 WF 893/17 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 25.05.2022 - 1 Ws 122/22
Zeitliche Geltung der Regelungen über die Vollstreckung von Nebenfolgen
Der Hinweis auf den strafähnlichen Charakter der Maßnahmen in der Begründung des Entwurfs verbietet wenigstens für diesen Fall die Annahme, bei der Ermittlung des milderen Gesetzes sei nunmehr hinsichtlich der Hauptstrafen einerseits und der Maßnahmen andererseits eine getrennte Prüfung am Platze (…Dannecker/Schuhr in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 2 Zeitliche Geltung; siehe auch OLG München, Beschluss vom 08.11.2017 - 33 WF 893/17 -, juris zur Anwendbarkeit von § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. als mildestes Gesetz gem. § 2 Abs. 5, Abs. 3 StGB auf die Vollstreckung einer Anordnung über den Verfall von Wertersatz, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung am 01.07.2017 rechtskräftig war, da die Regelung des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO [a.F] im Vergleich mit der Regelung in § 73 c StGB a.F. für den Fall einer Entreicherung eine Besserstellung des Verurteilten bedeute, indem es nach § 459g Abs. 5 S. 1 StPO [a.F.] auf die Gründe hierfür nicht mehr ankommt).