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   OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09   

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https://dejure.org/2009,15561
OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,15561)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.2009 - 33 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,15561)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 2009 - 33 Wx 5/09 (https://dejure.org/2009,15561)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Betreuung: Umfang der Kontrollbefugnis des Vormundschaftsgerichts gegenüber dem Betreuer; Beschwerde eines Elternteils gegen die Ablehnung der Erteilung einer Weisung an den Betreuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsmaßstab bei der Kontrolle des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht; Zulässigkeit der Beschwere der Eltern gegen die Ablehnung der Erteilung einer Weisung an den Betreuer durch das Vormundschaftsgericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdebefugnis der Eltern, Aufsicht des Vormundschaftsgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsmaßstab bei der Kontrolle des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht; Zulässigkeit der Beschwere der Eltern gegen die Ablehnung der Erteilung einer Weisung an den Betreuer durch das Vormundschaftsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine Weisung des Vormundschaftsgerichts in Zweckmäßigkeitsfragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 226
  • FamRZ 2009, 2119
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 213/07

    Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Überprüfung eines vom Betreuer

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Pflichtwidrigkeiten sind Verstöße gegen konkrete, sich aus dem Gesetz oder einer Anordnung des Gerichts ergebende Handlungspflichten bzw. allgemein gegen die Pflicht zur gewissenhaften Führung der Betreuung (Senatsbeschluss in BtPrax 2008, 74; Palandt/Diederichsen BGB 68. Aufl. § 1837 Rn. 9).

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich ein Elternteil unter Berufung auf dieses Grundrecht i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG gegebenenfalls gegen ein vom Betreuer in Bezug auf den Betroffenen ausgesprochenes Umgangs- oder Kontaktverbot wenden kann (OLG Hamm aaO; Senatsbeschluss BtPrax 2008, 74; BayObLGZ 2003, 33 = FamRZ 2003, 962).

  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Verwandten in gerader Linie stehe kein Beschwerderecht zu, wenn das Vormundschaftsgericht ihren Antrag ablehne, den Betreuer zu entlassen und einen anderen zu bestellen (so BayObLG FamRZ 1996, 508).

    § 57 FGG sei im Betreuungsverfahren nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (so BayObLG FamRZ 1996, 508).

  • OLG Karlsruhe, 12.04.2005 - 19 Wx 7/05

    Betreuung: Erteilung von Weisungen durch das Vormundschaftsgericht; Aufhebung

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Das Vormundschaftsgericht ist damit in der Erteilung von Weisungen, die ein Gebot oder ein Verbot enthalten, auf die Fälle pflichtwidrigen Verhaltens des Betreuers beschränkt (OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 507).
  • BayObLG, 08.09.1999 - 3Z BR 260/99

    Einschreiten des Vormundschaftsgerichts in die Betrueung

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Daraus folgt, dass dem Vormundschaftsgericht bei der Ausübung seiner Aufsichtstätigkeit Zurückhaltung geboten ist und es in Zweckmäßigkeitsfragen, die im Ermessen des Betreuers liegen, nicht an seiner Stelle entscheiden darf (BayObLG FamRZ 2000, 565; OLG Karlsruhe aaO; Staudinger/Engler BGB, 13. Aufl., § 1837 Rn. 3; MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl., § 1837 Rn. 3; Palandt/Diederichsen aaO Rn. 1 m.w.N.; Knittel BtG § 1837 BGB Rn. 1).
  • OLG Hamm, 30.10.2008 - 15 Wx 257/08

    Beschwerdebefugnis eines erwachsenen Kindes wegen eines durch den Betreuer eines

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Unter einem subjektiven Recht im Sinne dieser Vorschrift versteht man ein durch Gesetz verliehenes oder durch die Rechtsordnung anerkanntes, von der Staatsgewalt geschütztes, dem Beschwerdeführer als sein eigenes Recht zustehendes materielles Recht (BGH NJW 1997, 1855; OLG Hamm BtPrax 2009, 82; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 7).
  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Der Schutzbereich dieser Vorschrift umfasst zwar auch das Verhältnis zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern (vgl. BVerfGE 57, 170/178 = NJW 1981, 1943).
  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    Unter einem subjektiven Recht im Sinne dieser Vorschrift versteht man ein durch Gesetz verliehenes oder durch die Rechtsordnung anerkanntes, von der Staatsgewalt geschütztes, dem Beschwerdeführer als sein eigenes Recht zustehendes materielles Recht (BGH NJW 1997, 1855; OLG Hamm BtPrax 2009, 82; Keidel/Winkler FGG 15. Aufl. § 20 Rn. 7).
  • BayObLG, 26.02.2003 - 3Z BR 243/02

    Betreuungsrecht: Umgang des Betreuten und Art. 6 GG

    Auszug aus OLG München, 13.07.2009 - 33 Wx 5/09
    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich ein Elternteil unter Berufung auf dieses Grundrecht i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG gegebenenfalls gegen ein vom Betreuer in Bezug auf den Betroffenen ausgesprochenes Umgangs- oder Kontaktverbot wenden kann (OLG Hamm aaO; Senatsbeschluss BtPrax 2008, 74; BayObLGZ 2003, 33 = FamRZ 2003, 962).
  • OLG Koblenz, 08.10.2018 - 13 WF 677/18

    Beschwerderecht eines Elternteils gegen Aufsichtsmaßnahmen nach

    Eine Beschwerdeberechtigung Dritter scheidet mangels Beeinträchtigung eigener Rechte regelmäßig aus (vgl. Kroll-Ludwigs, in: Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O., § 1837 Rn. 30; OLG München, Beschluss vom 13.07.2009 - 33 Wx 5/09 -, juris Rn. 19 ff.).
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