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   OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08   

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OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08 (https://dejure.org/2008,7008)
OLG München, Entscheidung vom 30.01.2008 - 33 Wx 10/08 (https://dejure.org/2008,7008)
OLG München, Entscheidung vom 30. Januar 2008 - 33 Wx 10/08 (https://dejure.org/2008,7008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Beachtung der Höchstfrist bei mehrmaliger Verlängerungsentscheidung nach wiederholtem Entweichen des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbrechung der vorläufigen Unterbringung, Wiedereinlieferung, Verlängerung, Höchstfrist

  • Judicialis

    BGB § 191; ; FGG § 70h Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70h Abs. 2 Satz 2; BGB § 191 BGB
    Höchstfrist vorläufiger Unterbringung bei Unterbrechung durch Entlaufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verlängerungsentscheidung über Unterbringung - Vollzugszeitraum muß berücksichtigt werden!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berechnung der Höchstfrist einer Maßnahme im Falle einer durch Entweichen des Betroffenen unterbrochenen vorläufigen Unterbringung; Berechnung eines Monats in Form von 30 Tagen im Rahmen der Bemessung der Höchstfrist einer vorläufigen Unterbringung; Voraussetzungen eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1032
  • FGPrax 2008, 137
  • FamRZ 2008, 1117 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
    Dennoch fehlt der sofortigen Beschwerde nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BayObLGZ 2002, 304/306).

    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).

    Dies gilt vor allem dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 149/02

    Verfahrensgegenstand der weiteren Beschwerde - Erledigung der Hauptsache nach

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 15/03

    Unterbringungsverfahren - Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1620/99

    Anhörungsverfahren bei Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
    Die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tief greifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfGE 104, 220/232 f. = NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; BayObLG Beschluss vom 14.10.2002 - 3Z BR 149/02 m.w.N.; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
    Dies gilt vor allem dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).
  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08
    Danach kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145 m.w.N.; Bienwald Betreuungsrecht 4. Aufl. § 69f FGG Rn. 16) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB vorliegen.
  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 145/90
  • LG Lübeck, 04.02.2015 - 7 T 29/15

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Ist die Drei-Monats-Frist ausgeschöpft, kann das Gericht die Unterbringung in derselben Angelegenheit nicht mehr durch einstweilige Anordnung anordnen (vgl. OLG München NJW-RR 2008, 1032; BayObLGZ 1990, 350; Schmidt/Recla in MüKo, 2. Aufl. (2013), § 333 FamFG, Rnr. 5; Budde in: Keidel, 18. Aufl. (2014), § 333 FamFG, Rnr. 3 ff.).

    Es kommt also nicht darauf an, ob sich eine neue gerichtliche Unterbringungsmaßnahme oder die Verlängerung unmittelbar an die vorherige Unterbringung anschließt oder ob die vorherige Unterbringungsmaßnahme durch ein Entweichen der betroffenen Person bereits abgeschlossen ist (OLG München NJW-RR 2008, 1032) oder ob das gerichtliche Verfahren abgeschlossen wurde, weil sich die betroffene Person vorübergehend freiwillig mit der Weiterbehandlung im Krankenhaus einverstanden erklärte, wenig später aber erneut gerichtliche Maßnahmen erforderlich werden (BayObLGZ 1990, 350).

    Maßgebend für die Beurteilung als dieselbe Angelegenheit ist vielmehr, ob nach Beendigung der vorangegangenen Maßnahme eine neue Sachlage eingetreten ist (OLG München NJW-RR 2008, 1032).

    Um dieselbe Angelegenheit handelt es sich also, wenn das Krankheitsbild der betroffenen Person im Wesentlichen unverändert geblieben ist (vgl. Schmidt/Recla in MüKo, 2. Aufl. (2013), § 333 FamFG, Rnr. 5; Budde in: Keidel, 18. Aufl. (2014), § 333 FamFG, Rnr. 6 ff.; OLG München NJW-RR 2008, 1032;

    Ist hingegen ein neues Krankheitsbild entstanden, so ist eine neue Sachlage eingetreten und handelt es sich nicht mehr um dieselbe Angelegenheit (vgl. Schmidt/Recla in MüKo, 2. Aufl. (2013), § 333 FamFG, Rnr. 5; Budde in: Keidel, 18. Aufl. (2014), § 333 FamFG, Rnr. 6 ff.; OLG München NJW-RR 2008, 1032; …

  • OLG Hamburg, 28.08.2019 - 2 UF 118/19

    Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Dies ergibt sich zwar nicht schon daraus, dass die Unterbringungszeiträume nicht unmittelbar aneinandergrenzen, wohl aber daraus, dass nach Beendigung der vorangehenden Maßnahme eine neue Sachlage eingetreten ist (vgl. OLG München, B. v. 30.1.2008, 33 Wx 10/08, Rn. 18 (juris)).
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