Rechtsprechung
OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Empfehlung der Betreuung durch Sachverständigen, Reichweite des Erforderlichkeitsgrundsatzes
- Judicialis
BGB § 1896 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2 Satz 1
Konkrete Begründung der Betreuung für jeden Aufgabenkreis - Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes auch gegenüber Wertung des Sachverständigen - Residualsyndrom bei schizophrener Psychose - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen; Gutachtliche Empfehlung zur Aufrechterhaltung der Betreuungsmaßnahme; Prüfungsmaßstab des Tatsachengerichts; Beachtung des Erforderlichkeitsgrundsatzes
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 31.05.2005 - 2 T 81/05
- OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 575 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 98/04
Aufgabenkreis der Betreuung: Elterliche Sorge - Prüfungsumfang von …
Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).c) Die Würdigung des Sachverständigengutachtens ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m. w. N.; BayObLG-Report 2002, 265 und BtPrax 2004, 239).
- BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95
Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung
Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239). - BayObLG, 24.08.2001 - 3Z BR 274/01
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers für den Aufgabenkreis …
Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239).
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
c) Die Würdigung des Sachverständigengutachtens ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar, also darauf, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Gesichtspunkte berücksichtigt hat und seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLGZ 1993, 18/19 m. w. N.; BayObLG-Report 2002, 265 und BtPrax 2004, 239). - BayObLG, 19.05.1994 - 3Z BR 70/94
Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Das bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435). - BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99
Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine …
Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff; BayOblG FamRZ 1995, 1085 und FamRZ 1999, 1612). - BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99
Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an …
Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Betroffenen gegen seinen Willen, setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann, d.h. nicht der Lage ist, ihn unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnener Einsicht zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919; BayObLG FamRZ 2000, 189; 2002, 703; BtPrax 2004, 239). - OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94
Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung; …
Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Das bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (BayObLG FamRZ 1995, 116; OLG Hamm FamRZ 1995, 433/435). - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff; BayOblG FamRZ 1995, 1085 und FamRZ 1999, 1612). - BayObLG, 27.04.1995 - 3Z BR 25/95
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus OLG München, 29.11.2005 - 33 Wx 124/05
Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211 ff; BayOblG FamRZ 1995, 1085 und FamRZ 1999, 1612).
- BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11
Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven …
Dieser Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen (vgl. OLG München BtPrax 2006, 30, 31; BayObLG FamRZ 1995, 1085; 1999, 1612).