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   OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09   

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https://dejure.org/2009,18168
OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09 (https://dejure.org/2009,18168)
OLG München, Entscheidung vom 05.06.2009 - 33 Wx 124/09 (https://dejure.org/2009,18168)
OLG München, Entscheidung vom 05. Juni 2009 - 33 Wx 124/09 (https://dejure.org/2009,18168)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Anlage von Betreutengeld in Aktien- und Rentenfonds; Bestimmtheit des Betreuerantrags bezüglich der Anzahl der Aktiengesellschaften und der Betragsobergrenze für den Aktienkauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung der Geldanlage in Aktien und Aktien- und Rentenfonds als vormundschaftsgerichtlich genehmigungsfähige "andere Anlage"

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigung für Erwerb von Aktien und Investmendfondsanteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung der Geldanlage in Aktien und Aktien- und Rentenfonds als vormundschaftsgerichtlich genehmigungsfähige "andere Anlage"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aktienanlage ist nicht generell nicht genehmigungsfähig!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 1860
  • Rpfleger 2009, 617
  • NZG 2010, 1230
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 154/99

    Verwaltung von Geld bei größerem Vermögen; Sorgfaltspflicht des Betreuers

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09
    Zu den bei einer am Einzelfall orientierten Prüfung zu beachtenden Gesichtspunkten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621; OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig BtPrax 2000, 87).

    9 b) Bei der Genehmigung einer von den Anlageformen des § 1807 BGB abweichenden Geldanlage nach § 1811 BGB handelt es sich um eine Entscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen des Vormundschaftsgerichts steht (OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig Rpfleger 2000, 112 = BtPrax 2000, 87; Erman/Saar BGB 12. Aufl. § 1811 Rn. 6: Ermessensspielraum, sofern beabsichtigte Anlage keine signifikanten Vorteile bietet; ebenso MünchKomm Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1811 Rn. 7) mit der Folge, dass sie durch das Gericht der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 23).

  • OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00

    Genehmigung einer Geldanlage durch das Vormundschaftsgericht

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09
    Zu den bei einer am Einzelfall orientierten Prüfung zu beachtenden Gesichtspunkten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621; OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig BtPrax 2000, 87).

    9 b) Bei der Genehmigung einer von den Anlageformen des § 1807 BGB abweichenden Geldanlage nach § 1811 BGB handelt es sich um eine Entscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen des Vormundschaftsgerichts steht (OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig Rpfleger 2000, 112 = BtPrax 2000, 87; Erman/Saar BGB 12. Aufl. § 1811 Rn. 6: Ermessensspielraum, sofern beabsichtigte Anlage keine signifikanten Vorteile bietet; ebenso MünchKomm Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1811 Rn. 7) mit der Folge, dass sie durch das Gericht der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt nachprüfbar ist (vgl. Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 23).

  • OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01

    Betreuung: Genehmigungsfähigkeit einer Vermögensanlage in einem offenen

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09
    Hierbei handelt es sich um einen Ermessensfehlgebrauch, da die Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht auf den konkreten Einzelfall bezogen geprüft werden (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621 = BtPrax 2002, 266 = FamRZ 2003, 59), sondern eine persönliche Abneigung gegen diese Anlageform ausschlaggebend ist.
  • OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/02

    Mündelsichere Geldanlage in einem offenen Immobilienfond

    Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09
    Zu den bei einer am Einzelfall orientierten Prüfung zu beachtenden Gesichtspunkten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621; OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig BtPrax 2000, 87).
  • OLG Schleswig, 16.07.2020 - 2 U 7/19

    Zur den Pflichten des Betreuers bei der Vermögensverwaltung eines vermögenden

    Ob eine Anlageform den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht, ist aufgrund einer umfassenden Prüfung der Vor- und Nachteile, ausgerichtet an den Umständen des Einzelfalls, zu beurteilen (OLG München FamRZ 2009, 1860; Sorg, BWNotZ 2010, 107, 124).
  • OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Umschichtung von

    Insbesondere bei beträchtlichen Vermögen entspricht eine auch Aktien umfassende Streuung auf verschiedene Anlagearten vielfach einer ausgewogenen Vermögensverwaltung (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.06.2009 - 33 Wx 124/09 -, NZG 2010, 1230; Fröschle , in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.12.2019, § 1811 Rn. 20; Kroll-Ludwigs , in: MüKoBGB, 8. Auflage 2020, § 1811 Rn. 13 ; Veit , in: Staudinger, Neubearbeitung 2014, § 1811 Rn. 23; auch der Bundesgerichtshof hat für das Vermögen eines Mündels oder Betreuten im Rahmen der Entscheidung nach § 1811 BGB eine teilweise Anlage in Aktien nicht für generell ausgeschlossen erachtet: BGH, Urteil vom 03.12.1986 - IV a ZR 90/85 -, NJW 1987, 1070 [1071]).
  • LG Lübeck, 05.05.2015 - 7 T 157/15

    Zur Geldanlage in Aktien, Rentenfonds oder offenen Immobilienfonds

    ln der Rechtsprechung ist - soweit veröffentlicht, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 18.07.2002, FamRZ 2003, 59 f., OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009, FamRZ 2009, 1860 f., OLG Schleswig Beschluss v. 03. November 1999, BtPrax 2000 87 f. - anerkannt, dass Anlagen in Aktien oder Rentenfonds oder einem Offenen Immobilienfonds nicht grundsätzlich als Anlageform des Vermögens eines Betreuten ausgeschlossen sind.
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