Rechtsprechung
OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Amtsermittlungsgrundsatz im Betreuungsrecht, Neues Gutachten
- Judicialis
BGB § 1908d Abs. 1; ; BGB § 1908d Abs. 2; ; FGG § 12; ; FGG § 69i Abs. 3; ; FGG § 69i Abs. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtsermittlung bei Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Sachverständigengutachten bei Anzeichen paranoider Vorstellungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Amtsermittlung bei Antrag auf Aufhebung der Betreuung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung der Betreuung ohne ein zeitnahes fachärztliches Gutachten über das Bestehen einer psychischen Krankheit; Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Betreuung von Amts wegen; Ermessen des Gerichts in Bezug auf die Einholung eines ärztlichen ...
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - XVII 1885/02
- LG Nürnberg-Fürth, 18.07.2005 - 13 T 5306/05
- OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05
- LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2006 - 13 T 3404/06
- OLG München, 09.06.2006 - 33 Wx 124/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 512
- FamRZ 2006, 730 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 26.02.1997 - 3Z BR 55/97
Verfahren über Antrag auf Aufhebung der Betreuung - Ablehnung bei psychisch …
Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05
Besondere verfahrensrechtliche Vorschriften bestehen dann nicht, wenn das Vormundschaftsgericht dem Antrag auf Aufhebung der Betreuung nicht entsprechen will (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 323).Für den Umfang der Ermittlungen des Tatsachenrichters gilt dementsprechend § 12 FGG (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 323; FamRZ 1994, 1602).
- BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94
Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung
Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05
Für den Umfang der Ermittlungen des Tatsachenrichters gilt dementsprechend § 12 FGG (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 323; FamRZ 1994, 1602). - OLG Frankfurt, 13.03.1992 - 20 W 83/92
Aufhebung der Betreuung; Antrag des Betreuten; Sachverständigengutachten; …
Auszug aus OLG München, 22.12.2005 - 33 Wx 176/05
Wenn ein zeitnahes Gutachten nicht vorliegt, ist es im Rahmen des Grundsatzes der Amtsermittlung und im wohlverstandenen Interesse des Betroffenen nicht zu beanstanden, wenn zur Entscheidung über die Aufhebung der Betreuung ein solches Gutachten angefordert wird (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1992, 859).
- AG Lübeck, 16.04.2012 - 4 XVII H 13700
Aufhebung einer Betreuung: Konsequente Ablehnung und "Unbetreubarkeit" des …
Weitere Ermittlungen von Amts wegen (§ 26 FamFG) waren nicht veranlasst, insbesondere war die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich (vgl. dazu auch BGH BtPrax 2011, 130; OLG München NJW-RR 2006, 512), da die aufhebende Entscheidung nicht die medizinischen Voraussetzungen der Betreuung berührt, sondern auf den durch das Gericht festzustellenden tatsächlichen Umständen beruht.