Rechtsprechung
   OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5028
OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06 (https://dejure.org/2007,5028)
OLG München, Entscheidung vom 07.02.2007 - 33 Wx 210/06 (https://dejure.org/2007,5028)
OLG München, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 33 Wx 210/06 (https://dejure.org/2007,5028)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5028) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerentlassung, Mitbetreuung, Gemeinschaftliche Betreuung, Betreuermehrheit

  • Judicialis

    BGB § 1899; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1899 § 1908b Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der Begründungspflicht - Tatsachenentscheidung des Beschwerdegerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuerentlassung ist vom Vormundschaftsgericht ausführlich zu begründen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der Rechnungslegung für die Fortführung der Betreuung; Entlassung eines Betreuers aus seiner Betreuungsfunktion aufgrund des Vorliegens eines wichtigen Grundes; Unzuverlässigkeit eines Betreuers aufgrund einer Alkoholkrankheit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 124
  • FamRZ 2007, 853 (Ls.)
  • Rpfleger 2007, 320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).

  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Eine Begründung ist jedenfalls immer dann geboten, wenn in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird; denn ihm muss eine sachgemäße Verteidigung ermöglicht werden (Keidel/Meyer-Holz unter Hinweis auf BVerfGE 6, 32/44; 40, 276/286 und 50, 287/290).
  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01

    Entlassung eines von mehreren Betreuern

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • KG, 26.01.1999 - 19 WF 100/99
    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Eine Entscheidung ist dann als nicht mit Gründen versehen anzusehen, wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (BGH MDR 1996, 604; KG MDR 1999, 1151/1152).
  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03

    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache,

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; FamRZ 2003, 403/404; BtPrax 2004, 153/154).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786 und 2004, 977).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Andererseits verlangt das Gesetz aber nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden dem Betreuer eingeräumten Befugnisse und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786 und 2004, 977).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    Auszug aus OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06
    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 186/02

    Wiedereinsetzung ohne Antrag im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

    Eignung des Betreuers

  • BayObLG, 16.07.1984 - BReg. 3 Z 130/84
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    In der Regel liegt die Ursache in der Person oder den Verhältnissen des Betreuers, etwa wenn er den ihm zugewiesenen Aufgabenkreis nur unzulänglich (vgl. LG Essen NJW-FER 2000, 258) und unter Gefährdung der Interessen des Betreuten bewältigen kann oder wenn er den nötigen Einsatz vermissen lässt (vgl. BayObLGZ 1984, 178, 180; OLG München FamRZ 2007, 853; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Damrau/Zimmermann, a.a.O., § 1908b BGB, Rdn. 6).

    Das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (vgl. BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München FamRZ 2007, 853).

  • OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 20 W 247/08

    Betreuungsrecht: Mangelnde Eignung des Betreuers

    Maßstab für die Entlassungsentscheidung ist hierbei stets das Wohl des Betroffenen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 403 und BtPrax 2002, 218; Schleswig-Holst. OLG FGPrax 2006, 74; OLG München FGPrax 2007, 124) .
  • LG Hamburg, 30.10.2020 - 301 T 314/20

    Betreuungsrecht: Voraussetzung der Abberufung eines Betreuers; Widerspruch des

    Dabei verlangt das Gesetz - vorbehaltlich des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, wonach eine Entlassung aus dem Betreueramt nur in Betracht kommt, wenn minder schwere Mittel im Sinne des § 1837 BGB nicht (mehr) ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen - nicht den Nachweis mangelnder Eignung, sondern lässt es im Hinblick auf die weitreichenden Befugnisse eines Betreuers und seine Vertrauensposition genügen, wenn konkrete Tatsachen Anlass zu berechtigten Zweifeln an seiner Eignung geben (BayObLG FamRZ 2003, 786; BayObLG FamRZ 2004, 977; BayObLG FamRZ 2005, 931 m.w.N.; OLGR Köln 2006, 858 ff.; OLG München BtPrax 2007, 77 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht